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Sonnenstudios können sich freiwillig nach den Kriterien des
Bundesamtes für Strahlenschutz zertifizieren lassen.
Den derzeitigen Stand des Zertifizierungsverfahrens lesen
sie hier.
Zertifiziert werden kann ein Solarienbetrieb nur durch eine
vom BfS akkreditierte Zertifizierungsstelle.
Die Zertifizierung nach den Kriterien des BfS ist nicht
vergleichbar und nicht gleichbedeutend mit einer Zertifizierung von
Sonnenstudios nach ISO 9001 ff., wie sie z. B. vom TÜV durchgeführt wird.
Zur Erläuterung des Unterschieds lesen Sie hier.
Das Zertifizierungsverfahren umfasst die Überprüfung des
Solarienbetriebes auf Einhaltung der Zertifizierungskriterien des BfS. Die
folgenden Unterlagen bilden die Grundlage des Zertifizierungsverfahrens:
Zur Begrenzung der gesundheitlichen Risiken, die mit der
Anwendung künstlicher ultravioletter Strahlung verbunden sind, hat der 2002 vom
BfS eingerichtete Runde Tisch Solarien (RTS) auf Grundlage der Empfehlung der
SSK zum "Schutz des Menschen vor den Gefahren der UV-Strahlung in
Solarien" (2001) den Kriterienkatalog mit Qualitätsanforderungen für die
Zertifizierung von Solarienbetrieben erarbeitet. Dieser Kriterienkatalog ist
zusammen mit der ebenfalls durch den RTS erarbeiteten UV-Fibel die verbindliche
Grundlage der Zertifizierung von Sonnenstudios nach den Kriterien des
Bundesamtes für Strahlenschutz. Die Kriterien stellen einen Mindestanspruch zum
Schutz der Kunden vor zu hoher UV-Belastung und damit zu hohem gesundheitlichen
Risiko von Solarien dar.
Wer sich nach den Kriterien des BfS zertifizieren lässt, verpflichtet
sich zur Einhaltung dieser Kriterien.
Ausschließlich nach den Kriterien des BfS zertifizierte
Solarienbetriebe sind berechtigt, das Signum "Geprüftes Sonnenstudio –
Zertifiziert nach den Kriterien des Bundesamtes für Strahlenschutz" zu
verwenden.
Das Signum „Geprüftes Sonnenstudio – zertifiziert nach den
Kriterien des BfS“ genießt marken-, urheber- und namensrechtlichen Schutz. Eine
unberechtigte Verwendung des Signums stellt also eine Marken-, Urheber- und
Namensrechtsverletzung gegenüber dem BfS als Rechtsinhaber dar.
Die Zertifizierung besitzt 3 Jahre Gültigkeit. Mit der
Zertifizierung verbunden ist die Einwilligung des Solarienbetriebs zu einer
unangemeldeten Kontrolle durch das BfS bzw. durch die Zertifizierungsstelle,
mit der der Zertifizierungsvertrag geschlossen wurde.
Die Ergebnisse der 3. Solarienüberprüfung durch das BfS Ende
2008 lesen Sie hier.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher stellt das BfS den Infoflyer
„Gut für Sie: Sicherheit im Sonnenstudio“ wieder zur Verfügung. Hier sind die
Leistungen, die Verbraucherinnen und Verbraucher in einem nach den Kriterien
des BfS zertifizierten Sonnenstudio zustehen, gelistet.
Dieser Info-Flyer darf ausschließlich von Sonnenstudios
ausgelegt werden, die nach den Kriterien des BfS zertifiziert sind. Der Flyer
wird diesen Sonnenstudios kostenlos in gewünschter Stückzahl vom BfS zu
Verfügung gestellt. Hierzu genügt eine Email unter Angaben der
Zertifizierungsnummer, der Studioadresse und der gewünschten Stückzahl an info@bfs.de.
Ein Missbrauch des Flyers durch ein Sonnenstudio, das nicht
nach den Kriterien des BfS zertifiziert ist, stellt eine Marken-, Urheber- und
Namensrechtsverletzung gegenüber dem BfS als Rechtsinhaber dar, und wird
geahndet.
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