Grundlagen zu Solarien
Wirkung künstlicher UV-Strahlung
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Wirkung künstlicher UV-Strahlung


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Die künstlich erzeugte UV-Strahlung unterscheidet sich in ihrer Wirkungsweise nicht von der natürlichen UV-Strahlung. Entsprechend können bei Nutzung von Solarien akute und chronische Schädigungen der Augen und der Haut auftreten, wie sie von einer erhöhten Bestrahlung durch die Sonne bekannt sind. Jede UV-Bestrahlung in Solarien bewirkt, genauso wie jede UV-Bestrahlung durch die natürliche Sonne, eine Schädigung des Erbguts (DNS) der Hautzellen. Dies gilt sowohl für die UV-B- als auch für die UV-A-Strahlung. Diese Erbgutschädigungen werden von den Hautzellen durch entsprechende Reparatursysteme überwiegend wieder beseitigt. Wird dieses Reparatursystem aber überstrapaziert, z. B. durch häufiges Sonnenbaden und / oder gleichzeitige Solariumbesuche, können die Erbgutschäden nicht mehr fehlerfrei repariert werden – die Entartung der Hautzellen und damit Hautkrebs ist die Folge.

Epidemiologischen Studien zeigen, dass sich das Hautkrebsrisiko in Abhängigkeit von der Zahl von Sonnenbränden erhöht. Dies gilt insbesondere für Sonnenbrände im Kindes- und Jugendalter. Darum sind Sonnenbrände grundsätzlich zu vermeiden.

Es gilt als erwiesen, dass die in Solarien verwendete UV Strahlung in gleichem Maße wie die UV-Strahlung der Sonne krebserregend für Menschen ist. Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) hat deshalb erst vor Kurzem die natürliche wie künstlich erzeugte UV-Strahlung (UV-Strahlung der Wellenlänge 100 – 400 nm) in die höchste Krebsrisikostufe eingeordnet. Wissenschaftler fanden u. a. heraus, dass das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken, um bis zu 75 % ansteigt, wenn bereits vor dem 30. Lebensjahr regelmäßig ein Solarium besucht wird.

UV-B-Bestrahlung und in geringerem Mass auch UV-A Bestrahlung können zudem zu Sonnenbrand führen, der auch noch Stunden nach einem Solarienbesuch auftreten kann. Wenn die Haut zusätzlich auch noch durch bestimmte Chemikalien sensibilisiert ist, erhöht sich das Sonnenbrandrisiko erheblich. UV-A-Strahlung dringt tiefer in die Haut ein als UV-B und ist daher maßgeblich für das vorzeitige Altern der Haut, das zu einem faltigen, lederartigen Aussehen der Haut führt, verantwortlich. Bereits in jungen Jahren kann ein um Jahre älteres Hautbild die Folge sein.

Oft wird mit einem Solariumbesuch der Wunsch nach einer gleichmäßigen Bräunung und dem gleichzeitigen Aufbau des körpereigenen UV-Schutzes (Vorbräunen), verbunden.

Die gesunde Haut verfügt durch den Aufbau des körpereigenen UV-Schutzes über die Fähigkeit, sich gegen Sonnenstrahlung und damit vor einem Sonnenbrand zu schützen. Der Aufbau des UV-Eigenschutzes der Haut umfasst zwei Komponenten: die Pigmentierung (Bräunung) und die Verdickung der Hornschicht (Ausbildung der so genannten Lichtschwiele). Die Fähigkeit, die Sonnenbrandempfindlichkeit durch den Aufbau des UV-Eigenschutzes drastisch zu senken, ist dem individuellen Hauttyp entsprechend begrenzt und hängt vom Alter und vom Gesundheitszustand ab. Zur Ausbildung des UV-Eigenschutzes der Haut ist nicht nur UV-A-Strahlung, sondern in ausreichendem Maß auch UV-B-Strahlung notwendig. Mit Solarien, die ausschließlich UV-A-Strahlung abgeben (insbesondere über 340 nm), ist daher trotz Bräunung keine wesentliche Verminderung der Sonnenbrandempfindlichkeit zu erreichen.

Der UV-Eigenschutz der Haut bewirkt nur, dass man sich länger UV-Strahlung aussetzen kann, bevor man einen Sonnenbrand bekommt. Er schützt nicht vor der Bildung von Erbgutschäden und Erbgutmutationen. So ist das Hautkrebsrisiko auch bei existierendem körpereigenen UV-Schutz trotz Verminderung des Sonnenbrandrisikos nur unwesentlich verringert.

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