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Als Solarien werden UV-Bestrahlungsgeräte zur
nichttherapeutischen Bestrahlung der Haut des Menschen bezeichnet. Sie dienen
der Anwendung am Menschen zu kosmetischen Zwecken. Solarien weisen festgelegte
Nutzflächen auf und können als Ganzkörper- oder als Teilkörperbestrahlungsgeräte
ausgelegt sein. Solarien werden mit künstlichen UV-Strahlungsquellen (Lampen) betrieben, die die UV-Strahlung erzeugen. Weitere optisch wirksame Bauteile sind Reflektoren, Filter und Acrylglasscheiben, die einzeln und in Kombination die
Spektralverteilung und die Bestrahlungsstärke eines Solariums bestimmen. In
Solarien wird neben sichtbarem Licht und Infraroter Strahlung (Wärmestrahlung) UV-Strahlung der Spektralbereiche UV-A und UV-B von den UV-Strahlungsquellen erzeugt. UV-C wird von den heute angewendeten Geräten nicht mehr abgegeben.
Die entscheidende Bewertungsgröße eines Solariums ist die
sonnenbrandwirksame (erythemwirksame) Gesamtbestrahlungsstärke Eer auf der
Nutzfläche. Für Sonnenbänke, die nach dem 22.07.2007 hergestellt wurden, gilt
eine maximal erlaubte Gesamtbestrahlungsstärke von 0,3 W/m2. Diese
Bestrahlungsstärke entspricht der Bestrahlungsstärke der Sonne am Äquator zur
Mittagszeit bei wolkenlosem Himmel.
Zur exakten Erfassung von UV-Strahlungsgrößen, wie z. B. die Bestimmung der spektralen Verteilung und ihrer Bestrahlungsstärke, sind
aufwändige Messapparaturen (Spektralradiometer) erforderlich. Mit ihrer Hilfe kann die spektrale Bestrahlungsstärke genau erfasst werden. Diese Messungen sind zur Bestimmung von Schwellenbestrahlungszeiten als Grundlage zur Dosierung sowie
zur Klassifizierung der Geräte erforderlich. Die Bautypenabnahme von Solarien
beim Hersteller im Rahmen der CE-Zertifizierung, stützt sich daher auf die
spektralradiometrische Vermessung der Geräte.
Weitere Informationen zur Gerätetechnik, den physikalischen
Grundlagen können der UV-Fibel entnommen werden.
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