Grundlagen zu Solarien
Wirkung künstlicher UV-Strahlung
Anwendung künstlicher UV-Strahlung
Zertifizierungverfahren

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Grundlagen zu Solarien


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Als Solarien werden UV-Bestrahlungsgeräte zur nichttherapeutischen Bestrahlung der Haut des Menschen bezeichnet. Sie dienen der Anwendung am Menschen zu kosmetischen Zwecken. Solarien weisen festgelegte Nutzflächen auf und können als Ganzkörper- oder als Teilkörperbestrahlungsgeräte ausgelegt sein. Solarien werden mit künstlichen UV-Strahlungsquellen (Lampen) betrieben, die die UV-Strahlung erzeugen. Weitere optisch wirksame Bauteile sind Reflektoren, Filter und Acrylglasscheiben, die einzeln und in Kombination die Spektralverteilung und die Bestrahlungsstärke eines Solariums bestimmen. In Solarien wird neben sichtbarem Licht und Infraroter Strahlung (Wärmestrahlung) UV-Strahlung der Spektralbereiche UV-A und UV-B von den UV-Strahlungsquellen erzeugt. UV-C wird von den heute angewendeten Geräten nicht mehr abgegeben.

Die entscheidende Bewertungsgröße eines Solariums ist die sonnenbrandwirksame (erythemwirksame) Gesamtbestrahlungsstärke Eer auf der Nutzfläche. Für Sonnenbänke, die nach dem 22.07.2007 hergestellt wurden, gilt eine maximal erlaubte Gesamtbestrahlungsstärke von 0,3 W/m2. Diese Bestrahlungsstärke entspricht der Bestrahlungsstärke der Sonne am Äquator zur Mittagszeit bei wolkenlosem Himmel.

Zur exakten Erfassung von UV-Strahlungsgrößen, wie z. B. die Bestimmung der spektralen Verteilung und ihrer Bestrahlungsstärke, sind aufwändige Messapparaturen (Spektralradiometer) erforderlich. Mit ihrer Hilfe kann die spektrale Bestrahlungsstärke genau erfasst werden. Diese Messungen sind zur Bestimmung von Schwellenbestrahlungszeiten als Grundlage zur Dosierung sowie zur Klassifizierung der Geräte erforderlich. Die Bautypenabnahme von Solarien beim Hersteller im Rahmen der CE-Zertifizierung, stützt sich daher auf die spektralradiometrische Vermessung der Geräte.

Weitere Informationen zur Gerätetechnik, den physikalischen Grundlagen können der UV-Fibel entnommen werden.

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