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Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat heute die 2. Änderungsgenehmigung für das Transportbehälterlager des Zwischenlagers Nord (ZLN) in Rubenow erteilt.
Mit der ersten, am 05.11.1999 erteilten Genehmigung wurde der Energiewerke Nord GmbH (EWN) und der ZLN Zwischenlager Nord GmbH vom BfS genehmigt Kernbrennstoffe in Form von bestrahlten Brennelementen und Regelelement-Brennstoffteilen sowie sonstige radioaktive Stoffe, wie betriebliche Abfälle, aufzubewahren.
Mit der jetzt erteilten 2. Änderungsgenehmigung wurden die Aufbewahrungsgenehmigung vom 05.11.1999 und die 1. Änderungsgenehmigung vom 14.03.2001 überarbeitet und aktualisiert. Gegenstand der Aktualisierung ist die Haupttrocknung nach der Behälterbeladung und der Montage des Primärdeckels (Nassverpressung der Primärdeckeldichtung). Der EWN stehen somit zwei alternative Behälterabfertigungsverfahren zur Verfügung. Mit dieser Änderungsgenehmigung ist keine Erhöhung des bereits genehmigten Gesamtinventars an Kernbrennstoffen verbunden.
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