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Nuclear Safety > ... > Qualitätsprüfung KiKK
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Ergebnisse der Qualitätsprüfung der Kinderkrebsstudie
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No English version available. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat zusätzlich zur Veröffentlichung der Ergebnisse der epidemiologischen Studie zu Kinderkrebs in der Umgebung von Kernkraftwerken (KiKK-Studie) eine Qualitätsprüfung der Studie in Auftrag gegeben. Die gutachterliche Stellungnahme von Karl-Heinz Jöckel, Professor Eberhard Greiser und Professor Wolfgang Hoffmann hat das BfS dem Umweltausschuss des Bundestages zugeleitet.
Gutachter loben Methodik der KiKK-Studie
Die wesentliche Aussage des Berichtes ist:
„In der KiKK-Studie wurde die bestmögliche Methodik angewendet, um die a priori formulierte Hypothese analytisch zu prüfen. Mit dem Hauptergebnis (negativer Abstandstrend) ist die Studienfrage für Deutschland abschließend beantwortet.“
Kritik üben die drei Professoren an der mangelnden Kooperationsbereitschaft des Deutschen Kinderkrebsregisters mit dem studienbegleitenden Expertengremium sowie an der Ergebnisdarstellung und –interpretation durch die Autoren der KiKK-Studie, insbesondere zur Art und Weise der Ausweisung des Attributivrisikos, nicht aber an der Durchführung und Ergebnisgewinnung.
Empfehlungen der Gutachter
Darüber hinaus empfiehlt der Bericht unter anderem
- der Frage nachzugehen, ob einzelne Kernkraftwerke in besonderer Weise zum erhöhten Risiko beigetragen haben;
- die Frage der „strahlenbiologischen Plausibilität“ des in der KiKK-Studie gefundenen Trends einer Zunahme des Risikos mit zunehmender Nähe des Wohnortes zu einem Reaktor unter verschiedenen Expositionsszenarien zu beleuchten, wozu auch die Frage nach synergistischen Wirkungen gehört;
- neben der Expositionsseite auch eine genaue Durchleuchtung der Wirkungsseite vorzunehmen und die dazu notwendige wissenschaftliche Kompetenz in die Diskussion einzubeziehen;
- dem BfS für zukünftige Projekte die Entwicklung eines „Standard Operation Protocol“ (SOP) für die Studienbegleitung durch Beiräte und die Kommunikation der Endresultate;
- eine neue Attributivrisikoschätzung vorzunehmen;
- auf Grund der Bedeutung der Ergebnisse ein Audit inklusive Zweitrechnung durchzuführen, in dem von einem Außenstehenden die gefundenen Resultate überprüft werden.
Teilbereiche eines Audits sind bereits durchgeführt worden. Die gutachterliche Stellungnahme sieht aber unter dem Gesichtspunkt der Bedeutung der Ergebnisse die Notwendigkeit, ein umfassendes Audit einschließlich eines weiteren Nachrechnens durchführen zu lassen.
Der Empfehlung der Einbeziehung weiterer wissenschaftlicher Kompetenz wurde nachgegangen
Der Empfehlung der Einbeziehung weiterer wissenschaftlicher Kompetenz wurde auf einem Workshop zu Risikofaktoren für Leukämien im Kindesalter nachgegangen, der vom 5. bis 7. Mai 2008 stattfand und gemeinsam mit der Internationalen Kommission zum Schutz vor Nichtionisierender Strahlung (ICNIRP), der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und dem BfS durchgeführt wurde.
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