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Nuclear Safety > FAQs to the Topic > FAQ Notfallschutz
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Fragen und Antworten zum Thema "Notfallschutz"
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No English version available.
- Wer ist zuständig für die
Einschätzung der Lage?
- Wer ist zuständig für die Warnung der
Bevölkerung? Wie geht sie vonstatten?
- Wurde das Zusammenspiel der Behörden in
Katastrophenszenarien geübt?
- Wie waren die Ergebnisse dieser Übungen?
- An wen kann man sich im Katastrophenfall wenden, um
Informationen zu erlangen?
- Wozu dient die Verteilung von Jod?
- In welchem Umkreis von AKWs werden Jodtabletten
verteilt?
- Werden im Umkreis aller kerntechnischen Anlagen
Jodtabletten gelagert?
- Wie geht die Verteilung vor sich?
Wer ist zuständig für die
Einschätzung der Lage?
Bei einem Unfall in einem Kernkraftwerk, der zu erheblichen Freisetzungen und Kontaminationen der Umwelt führt, ist das Bundesland, in welchem das Kernkraftwerk steht, für die Einschätzung der Lage in der näheren Umgebung zuständig. Bei einem Unfall mit großräumigen Auswirkungen auf mehrere Bundesländer sowie bei Unfällen im Ausland übernimmt nach Strahlenschutzvorsorgegesetz der Bund diese Aufgabe. Das Bundesamt für Strahlenschutz betreibt dazu das Integrierte Mess- und Informationssystem IMIS. Mit den daraus gewonnenen Daten erstellt das BfS im Ernstfall Prognosen über die zu erwartende Kontamination der Umwelt und der Strahlen belastung des Menschen. Die erforderlichen Messdaten werden vom Bund und den Ländern gemeinsam erhoben, in IMIS erfasst, analysiert und in Form von Karten und Grafiken aufbereitet. Auf dieser Grundlage werden schnellstmöglich Maßnahmen zum Schutz des Menschen eingeleitet.
- Wer ist zuständig für die Warnung
der Bevölkerung? Wie geht sie vonstatten?
Unmittelbar zuständig für die Warnung der Bevölkerung und für Schutzmaßnahmen sind die Landkreise, Regierungspräsidien oder selbständigen Städte. Diese werden auf Anforderung durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe unterstützt. Spielt Radioaktivität bei einem Notfall eine Rolle, so erhalten die Länder ebenfalls auf Anforderung vom Bundesamt für Strahlenschutz Hilfestellung.
Bei einer drohenden Freisetzung von radioaktiven Stoffen aus einem Kernkraftwerk wird die Bevölkerung zum Beispiel durch einen Sirenenwarnton, durch Polizeifahrzeuge und durch Funk und Fernsehen informiert. In manchen Bundesländern gibt es Sirenen im Umkreis bis zu 25 Kilometer um die Kernkraftwerke, die in einem Störfall die Bevölkerung alarmieren. Probealarme hierzu gibt es zum Beispiel in Bayern einmal pro Quartal. Übersteigen die mit dem Integrierten Mess- und Informations-System des Bundesamtes für Strahlenschutz überwachten Lebensmittel festgelegte EU-Grenzwerte kann der Bund Verbote und Beschränkungen beim Verzehr von Lebensmitteln und Nutzung von Futtermitteln aussprechen.
Alle Maßnahmen des Katastrophenschutzes bei einem Unfall in einem Kernkraftwerk liegen in der Kompetenz der Bundesländer. Unmittelbar zuständig für Schutzmaßnahmen sind die Landkreise, Regierungspräsidien oder selbständigen Städte. Der Bund überwacht die Umweltradioaktivität großräumig und flächendeckend, bewertet die Daten und kann zum Beispiel Verbote und Beschränkungen beim Verzehr von Lebensmitteln und Nutzung von Futtermitteln aussprechen. In Abstimmung mit den Ländern kann der Bund der Bevölkerung bestimmte Verhaltenweisen empfehlen. Gesetzliche Grundlage dafür ist das Strahlenschutzvorsorgegesetz.
Soweit es sich um Ereignisse im Gebiet eines Bundeslandes mit ausschließlich örtlichen Auswirkungen handelt, kann das Land Empfehlungen an die Bevölkerung richten.
- Wurde das Zusammenspiel der Behörden in
Katastrophenszenarien geübt?
Übungen im Rahmen des Katastrophenschutzes werden regelmäßig für jedes deutsche Kernkraftwerk durchgeführt. Je nach dem Ziel einer Übung werden nicht nur die zuständigen Behörden in den Ländern und im Bund, sondern gegebenenfalls auch die Polizei, die örtlichen Feuerwehren mit ihren ABC-Fahrzeugen, das Technische Hilfswerk und andere Hilfsorganisationen wie das Rote Kreuz, Malteser Hilfsdienst oder Johanniter in die Übung eingebunden.
Die Messnetze des Bundes zur Messung der Umweltradioaktivität in Luft und Wasser werden mehrmals jährlich in den sogenannten Intensivbetrieb versetzt. Etwa einmal pro Jahr beteiligen sich daran auch die in das Integrierte Mess- und Informationssystem eingebundenen Länderbehörden mit Messungen zum Beispiel von Nahrungs- und Futtermitteln.
Etwa alle zwei Jahre üben lokale Behörden, Landes- und Bundesbehörden gemeinsam mit Nachbarländern der EU und mit internationalen Organisationen das Zusammenwirken. Diese Übungen koordinieren internationale Organisationen wie die „Internationale Atomenergiebehörde“ (IAEA) oder die „Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung“ (OECD).
- Wie waren die Ergebnisse dieser Übungen?
In jeder Übung gibt es positive Aspekte und Verbesserungsvorschläge. Die Ergebnisse einer Übung werden jedes Mal sorgfältig ausgewertet, um insbesondere auch Mängel und Schwachstellen in der Katastrophenschutzvorsorge zu erkennen, um sie anschließend zeitnah zu beseitigen. Dadurch wird die Katastrophenschutzvorsorge permanent verbessert. Die Übungen sind ein außerordentlich wichtiges Instrument für eine nachhaltige Katastrophenschutzvorsorge.
- An wen kann man sich im Katastrophenfall
wenden, um Informationen zu erlangen?
In einem Katastrophenfall wird die Bevölkerung permanent über Presse, Funk, Fernsehen und Internet über die aktuelle Lage von den zuständigen Landesbehörden und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Strahlenschutz unterrichtet. Bundes- und Landesbehörden, wie das Bundesamt für Strahlenschutz und Umweltministerien der Länder, werden Telefonzentralen einrichten, an die sich die Bevölkerung direkt wenden kann. Lageberichte über die aktuellen Ereignisse werden auf der Internetseite des BfS und des BMU veröffentlicht und im Ereignisfall laufend aktualisiert. Bestandteil des Informationsangebots sind Lagedarstellungen in Form von Karten, die Auskunft über die radioaktive Kontamination der Umwelt und der Strahlenbelastung der Bevölkerung geben.
- Wozu dient die Verteilung von Jod?
Jod reichert sich beim Menschen in der Schilddrüse an. Bei dem Durchzug einer radioaktiven Wolke kann es zu einer Belastung der Schilddrüse durch das Einatmen von radioaktivem Jod kommen. Durch die rechtzeitige Einnahme von Jodtabletten wird die Schilddrüse mit nicht radioaktivem Jod gesättigt. Die Sättigung verhindert weitgehend, dass radioaktives Jod von der Schilddrüse zu einem späteren Zeitpunkt aufgenommen werden kann, was zu einer deutlichen Reduzierung der Strahlenbelastung der Schilddrüse führt. Dies ist insbesondere für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren wichtig, da deren Schilddrüse empfindlicher ist. Bei Schwangeren dient die Einnahme von Jodtabletten insbesondere dem Schutz des ungeborenen Kindes.
Alles Wissenswerte um die „Jodblockade“ finden Sie auf www.jodblockade.de.
- In welchem Umkreis von AKWs werden
Jodtabletten verteilt?
Die Entfernung richtet sich nach der Schwere eines Unfalls. Bei einem Unfall mit erheblichen Jod-131 Freisetzungen geht man davon aus, dass für Erwachsenen die Einnahme von Jodtabletten bis in eine Entfernung von etwa 25 Kilometer und für Kinder bis etwa 100 Kilometer notwendig werden kann. Entsprechend werden dann Tabletten bis in etwa 100 Kilometer Umkreis verteilt.
- Werden im Umkreis aller Kernkraftwerke Jodtabletten gelagert?
Jodtabletten werden je nach Bundesland in der näheren Umgebung eines Kenkraftwerks an die Haushalte vorverteilt beziehungsweise lokal gelagert. Zur Versorgung der weiteren Umgebung einer Anlage werden Jodtabletten an 8 Standorten in Deutschland vorgehalten.
- Wie geht die Verteilung vor sich?
Bis zu 25 Kilometer um ein Kernkraftwerk sind die Bundesländer für die Verteilung von Kaliumjodidtabletten zuständig. Die Tabletten sind je nach Landesplanung bereits an die Haushalte verteilt oder werden im Ereignisfall an Feuerwehrhäusern, Rathäusern, Apotheken oder bekannten Wahllokalen abgegeben.
Darüber hinaus koordiniert das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe mit Hilfe des Technischen Hilfswerks bundesweit an acht Standorten die Lagerung und Verteilung der Jodtabletten. Im Ereignisfall liefert der Bund die Tabletten falls möglich auch per Hubschrauber an die Länder, die diese an bestimmten Anlieferungspunkten entgegennehmen und die weitere Verteilung an die Ausgabestellen organisieren. Ziel der Planung ist es, dass die Jodtabletten im Ereignisfall jeden einzelnen Bürger innerhalb von zwölf Stunden unabhängig von Tageszeit und Witterung erreichen.
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