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Ereignisse mit erhöhten Radioaktivitätsabgaben

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Meldepflichtige Ereignisse mit erhöhten Radioaktivitätsabgaben seit Inbetriebnahme


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Seit Beginn der Nutzung der Kernenergie in Deutschland gab es immer wieder meldepflichtige Ereignisse mit erhöhten Abgaben von Radioaktivität an die Umgebung. Für die Anlagen der ehemaligen Bundesrepublik Deutschland, für die Meldepflicht besteht, kam es zu insgesamt elf Fällen von Grenzwertüberschreitungen. In weiteren 137 meldepflichtigen Fällen kam es zu erhöhten radioaktiven Abgaben, die noch unter den Grenzwerten blieben. Nicht jede über das übliche betriebliche Niveau hinausgehende Erhöhung der Aktivitätsabgaben mit der Fortluft oder dem Abwasser ist meldepflichtig.

Eine Liste beider Kategorien von meldepflichtigen Ereignissen mit erhöhten Abgaben an die Umgebung finden Sie hier.

Insgesamt gab es bis heute ca. 6.000 meldepflichtige Ereignisse. Über die Strahlenbelastung der Bevölkerung, die aus der Abgabe radioaktiver Stoffe von kerntechnischen Anlagen resultiert, legt das BMU jährlich einen Bericht zur Unterrichtung des Deutschen Bundestages und des Bundesrates vor (siehe http://www.bfs.de/de/bfs/druck/uus/pb_archiv.html).
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