Einführung zu den Meldepflichtigen Ereignissen

In Deutschland sind die Länder für die Aufsicht und somit die Überwachung der Sicherheit von Kernkraftwerken zuständig. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit übt im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung die Bundesaufsicht über das Handeln der Länder aus und sorgt damit für eine einheitliche Handhabung sicherheitstechnischer Grundsätze und Anforderungen.

Meldepflichtige Ereignisse

Meldepflichtige Ereignisse werden vom Anlagenbetreiber zunächst der jeweils zuständigen Landesbehörde gemeldet und anschließend von dieser an das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) weitergegeben. Das BfS erfasst und dokumentiert die meldepflichtigen Ereignisse. Die jeweils zuständige Landesbehörde nimmt eine Bewertung der Meldungen der Betreiber vor und ordnet gegebenenfalls Konsequenzen an.

Über weltweite meldepflichtige Ereignisse informiert die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA) das Bundesumweltministerium (BMU). Das Bundesumweltministerium nimmt die Bewertung internationaler Ereignisse vor und lässt sich dabei insbesondere durch die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) beraten.

Meldepflichtige Ereignisse in kerntechnischen Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland werden seit 1975 nach bundeseinheitlichen Meldekriterien in der jeweils gültigen Fassung an die atomrechtlichen Aufsichtsbehörden gemeldet und in einer zentral geführten Liste erfasst.

Behördliches Meldeverfahren

Mit der Verordnung über den kerntechnischen Sicherheitsbeauftragten und über die Meldung von Störfällen und sonstigen Ereignissen (Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung AtSMV) vom 14. Oktober 1992 (BGBl. I S. 1766) wurde die Verpflichtung der Betreiber, derartige Ereignisse an die Aufsichtsbehörde zu melden, rechtsverbindlich festgelegt. Sinn und Zweck des behördlichen Meldeverfahrens ist es, sowohl den Sicherheitsstatus dieser Anlagen zu überwachen, als diesen auch mit den aus den gemeldeten Ereignissen gewonnenen Erkenntnissen im Rahmen der Aufsichtsverfahren zu verbessern.

Die Meldungen stellen eine wesentliche Basis für die frühzeitige Erkennung etwaiger Mängel ebenso wie für die Vorbeugung gegen Auftreten ähnlicher Fehler, bzw. die Erkennung ähnlicher Fehler in anderen Anlagen dar. Meldepflichtige Ereignisse werden entsprechend der ersten ingenieurmäßigen Einschätzung nach deren Auftreten den unterschiedlichen Meldekategorien zugeordnet.

Unabhängig vom behördlichen Meldeverfahren nach AtSMV erfolgt darüber hinaus die Einstufung der meldepflichtigen Ereignisse durch die Betreiber der kerntechnischen Einrichtungen nach der Bewertungsskala der Internationalen Atomenergiebehörde, der "International Nuclear Event Scale" (INES).

Störfallmeldestelle des BfS

Die Störfallmeldestelle des BfS hat die Aufgabe, alle Ereignisse, die in kerntechnischen Einrichtungen (insbesondere in Kernkraftwerken) auftreten und die von der jeweils zuständigen Landesaufsichtsbehörde unter anderem dem BfS weitergemeldet werden, zu erfassen, zu dokumentieren und für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit auszuwerten.

Die Störfallmeldestelle des BfS unterstützt das Bundesumweltministerium bei dessen Aufgabe, die Öffentlichkeit in regelmäßigen Zeitabständen über meldepflichtige Ereignisse zu unterrichten und veröffentlicht diese Informationen im Internet. Neben den aktuellen Monatsberichten werden die Jahresberichte über meldepflichtige Ereignisse, unterschieden nach Kernkraftwerken, Forschungsreaktoren und Anlagen der Kernbrennstoffver- und -entsorgung, angeboten. Auch die Berichte der vergangenen Jahre sind online einsehbar.

Neben weiteren Informationen zum Meldeverfahren sind Übersichtskarten mit den Standorten der kerntechnischen Einrichtungen, die der Meldepflicht unterliegen und Informationen zum Anlagenstatus enthalten.



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