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In Deutschland sind die Länder für die Aufsicht und somit die
Überwachung der Sicherheit von Kernkraftwerken zuständig. Das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit übt im
Rahmen der Bundesauftragsverwaltung die Bundesaufsicht über das Handeln
der Länder aus und sorgt damit für eine einheitliche Handhabung
sicherheitstechnischer Grundsätze und Anforderungen.
Meldepflichtige Ereignisse
Meldepflichtige Ereignisse werden vom Anlagenbetreiber zunächst
der jeweils zuständigen Landesbehörde gemeldet und anschließend von
dieser an das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) weitergegeben. Das BfS
erfasst und dokumentiert die meldepflichtigen Ereignisse. Die jeweils
zuständige Landesbehörde nimmt eine Bewertung der Meldungen der
Betreiber vor und ordnet gegebenenfalls Konsequenzen an.
Über weltweite meldepflichtige Ereignisse informiert die
Internationale Atomenergiebehörde (IAEA) das Bundesumweltministerium (BMU).
Das Bundesumweltministerium nimmt die Bewertung internationaler
Ereignisse vor und lässt sich dabei insbesondere durch die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) beraten.
Meldepflichtige Ereignisse in kerntechnischen Einrichtungen der
Bundesrepublik Deutschland werden seit 1975 nach bundeseinheitlichen
Meldekriterien in der jeweils gültigen Fassung an die atomrechtlichen
Aufsichtsbehörden gemeldet und in einer zentral geführten Liste
erfasst.
Behördliches Meldeverfahren
Mit der Verordnung über den kerntechnischen
Sicherheitsbeauftragten und über die Meldung von Störfällen und
sonstigen Ereignissen (Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und
Meldeverordnung AtSMV) vom 14. Oktober 1992 (BGBl. I
S. 1766) wurde die Verpflichtung der Betreiber, derartige
Ereignisse an die Aufsichtsbehörde zu melden, rechtsverbindlich
festgelegt. Sinn und Zweck des behördlichen Meldeverfahrens ist es,
sowohl den Sicherheitsstatus dieser Anlagen zu überwachen, als diesen
auch mit den aus den gemeldeten Ereignissen gewonnenen Erkenntnissen im
Rahmen der Aufsichtsverfahren zu verbessern.
Die Meldungen stellen eine wesentliche Basis für die frühzeitige Erkennung etwaiger Mängel ebenso wie für die Vorbeugung gegen Auftreten ähnlicher Fehler, bzw. die Erkennung ähnlicher Fehler in anderen Anlagen dar. Meldepflichtige
Ereignisse werden entsprechend der ersten ingenieurmäßigen Einschätzung
nach deren Auftreten den unterschiedlichen Meldekategorien zugeordnet.
Unabhängig vom behördlichen Meldeverfahren nach AtSMV erfolgt
darüber hinaus die Einstufung der meldepflichtigen Ereignisse durch die
Betreiber der kerntechnischen Einrichtungen nach der Bewertungsskala
der Internationalen Atomenergiebehörde, der "International Nuclear
Event Scale" (INES).
Störfallmeldestelle des BfS
Die Störfallmeldestelle des BfS hat die Aufgabe, alle
Ereignisse, die in kerntechnischen Einrichtungen (insbesondere in
Kernkraftwerken) auftreten und die von der jeweils zuständigen
Landesaufsichtsbehörde unter anderem dem BfS weitergemeldet werden, zu erfassen,
zu dokumentieren und für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit auszuwerten.
Die Störfallmeldestelle des BfS unterstützt das Bundesumweltministerium bei dessen Aufgabe, die Öffentlichkeit in regelmäßigen Zeitabständen über meldepflichtige Ereignisse zu unterrichten und veröffentlicht diese Informationen im Internet. Neben den aktuellen Monatsberichten werden die
Jahresberichte über meldepflichtige Ereignisse, unterschieden nach
Kernkraftwerken, Forschungsreaktoren und Anlagen der Kernbrennstoffver-
und -entsorgung, angeboten. Auch die Berichte der vergangenen Jahre sind online einsehbar.
Neben weiteren Informationen zum Meldeverfahren sind Übersichtskarten mit den Standorten der kerntechnischen Einrichtungen, die der Meldepflicht unterliegen und Informationen zum Anlagenstatus enthalten.
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