Morsleben (ERAM)
"Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) - Wie soll das gehen?"
Chronologie
BfS stabilisiert Kammer in Morsleben
Erstbewertung fachliche Bedenken ERAM
BfS weist Behauptungen zurück
Das Planfeststellungsverfahren
Unterlagen
Verfüllung
Hintergrundinformation zum Löserfall im Endlager Morsleben
Visiting the repository and Info Morsleben
Abwetterbauwerk
Eignungsprüfung Salzhalde Beendorf

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Bundesamt für Strahlenschutz stabilisiert Kammer im Endlager Morsleben


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Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat damit begonnen, eine leerstehende Kammer im Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben mit Spezialbeton zu stabilisieren. Dies soll verhindern, dass sich größere Mengen Salzgestein von der Decke lösen können (Löserfall).

Im Rahmen der Routineüberwachung des Endlagers war 2009 ein Riss im Bereich der Kammer, in der keine radioaktiven Abfälle lagern, entdeckt worden. Eine unmittelbare Gefahr für die Bevölkerung und die Mitarbeiter des Endlagers geht davon nicht aus, da die Kammer bereits gesperrt war. Da denkbar ist, dass sich auch größere Mengen von bis zu mehreren Tausend Tonnen Salzgestein lösen könnten, hat das BfS nach einer eingehenden Untersuchung entschieden, diesen Hohlraum vorsorglich mit Salzbeton zu verfüllen. Die Kammer soll mit einem Spezialbeton, dem sogenannten Salzbeton, verfüllt werden. Im Vorfeld der nun begonnenen Verfüllung hat das BfS bereits zwei benachbarte kleinere Kammern ebenfalls mit Salzbeton verfüllt.

Das BfS stabilisiert bereits seit 2003 den Zentralteil des Bergwerks. Bis jetzt wurden im Rahmen der sogenannten bergbaulichen Gefahrenabwehr 24 Kammern im Zentralteil des Bergwerkes mit rund 800.000 Kubikmetern Beton verfüllt. Die gefährdete Kammer (Abbau 4s der 4a-Sohle) und die zwei benachbarten kleineren Kammern (Abbau 4s und 3s der 4. Sohle) sollen mit insgesamt 150.000 Kubikmetern Spezialbeton aufgefüllt werden. Die Arbeiten werden voraussichtlich bis Anfang 2011 andauern. Das laufende atomrechtliche Stilllegungsverfahren bleibt davon unberührt. Die Arbeiten dienen nicht der geplanten Stilllegung und endgültigen Verschließung des Endlagers.
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