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Warensicherungsanlagen in Kaufhäusern sollen den Diebstahl
von Waren verhindern. An den zu sichernden Waren wird je nach Art des
Gegenstands ein hartes Etikett oder ein Klebeetikett befestigt. Wird dieses
Etikett nicht entfernt oder deaktiviert, bevor die Detektoranlage
durchschritten wird, so wird ein Alarm ausgelöst.
Zur Zeit sind viele verschiedene Techniken im Einsatz, die
zur Detektion der Etiketten entweder niederfrequente Magnetfelder oder
hochfrequente elektromagnetische Felder (siehe Tabelle "Quellen hochfrequenter Strahlung") verwenden und dabei mit kontinuierlichen Signalen oder mit
unterschiedlichen Pulsformen arbeiten. Genaue Informationen über die
verwendeten Frequenzen und Pulsformen sowie über die Intensität der verwendeten
magnetischen oder elektromagnetischen Felder stehen in vielen Fällen nicht zur
Verfügung.
Grundsätzlich arbeiten alle Systeme nach dem gleichen Prinzip: Meist im Kassenbereich oder am Ausgang des Geschäftes befindet sich der
Überwachungsbereich in Form eines magnetischen oder elektromagnetischen Feldes.
Dieses entsteht dadurch, dass ein Sender nieder- oder hochfrequente Signale an
einen Empfänger schickt. Wird ein aktives Sicherungsetikett durch den Überwachungsbereich bewegt, so wird das Feld zwischen Sender und Empfänger gestört und ein Alarm erzeugt.
Die Funktionsweise der Geräte bedingt, dass sich der Bereich der höchsten Feldstärke zwischen Sender und Empfänger befindet. Außerhalb des Überwachungsbereiches nimmt die Feldstärke
mit zunehmender Entfernung rasch ab.
Expositionsmessungen ergaben, dass bei Anlagen, die mit
niederfrequenten Feldern arbeiten, zwischen Sender und Empfänger Pulsspitzen
mit einer magnetischen Flussdichte von über 100 µT auftreten können. Die
von der ICNIRP empfohlenen Referenzwerte für die allgemeine Bevölkerung wurden
in vielen Fällen überschritten. Auch bei Anlagen, die im Frequenzbereich
zwischen 8,8 und 10,2 MHz arbeiten, wurden Überschreitungen der
empfohlenen Referenzwerte für die Bevölkerung festgestellt. Für den Frequenzbereich zwischen 2400 und 2500 MHz liegen keine Informationen vor.
Die Referenzwerte sind so festgesetzt, dass eine
Überschreitung nicht in jedem Fall eine Überschreitung der Basisgrenzwerte für
die Körperstromdichte
bzw. für die Energieaufnahme
zur Folge hat. Um dies zu prüfen, müssen detailliertere Untersuchungen durchgeführt werden. Insgesamt ist aber anzumerken, dass die Expositionen in der Regel sehr kurz sind und dass somit gesundheitliche Gefährdungen für die allgemeine Bevölkerung durch Warensicherungsanlagen eher unwahrscheinlich sind. Für Träger aktiver oder passiver Körperhilfen (wie z.B. Herzschrittmacher, Infusionspumpen oder metallische Implantate) sind besondere Vorsichtsmaßnahmen notwendig. Falls Sie zu diesem Personenkreis gehören, sollten Sie sich in jedem Fall beim behandelnden Arzt darüber informieren, ob bei ihrem Gerät eine Beeinflussung durch Warensicherungsanlagen möglich ist. Vorsichtshalber sollten Sie sich nie länger als unbedingt nötig im Feldbereich aufhalten, d. h. die Anlagen so zügig wie möglich durchschreiten und sich im Fall von Warteschlangen im Kassenbereich nicht zwischen den Detektoren aufhalten.
Um das Risiko einer Beeinflussung von aktiven und passiven
Körperhilfen durch Warensicherungsanlagen so weit wie möglich zu reduzieren,
müssen die Träger von medizinischen Implantaten verstärkt auf mögliche
Beeinträchtigungen durch solche Anlagen aufmerksam gemacht werden. Hersteller,
aber auch Krankenkassen und Ärzte, sollten den betroffenen Patienten geeignete
Informationen zur Verfügung stellen. Darüber hinaus müssen weitere Kenntnisse
über die Ursachen der Beeinflussung medizinischer Implantate gewonnen werden,
um deren Empfindlichkeit gegenüber elektromagnetischen Störungen zu verringern.
Es ist zu erwarten, dass die Zahl derartiger Anlagen weiter
zunimmt und dass die Anwendungsmöglichkeiten durch eine Weiterentwicklung der
Technik (als Radio Frequency Identification, RFID bezeichnet) noch ausgeweitet
werden. So ist es bereits jetzt möglich, bestimmte Informationen in den
Warenetiketten zu speichern und damit z.B. Inventur und Bezahlung zu
vereinfachen oder den Weg bestimmter Güter zu verfolgen. Im Rahmen des
Umweltforschungsplans geht das BfS aktuellen einschlägigen Fragestellungen im Vorhaben „Bestimmung
der Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern, die durch den Einsatz von
Radio Frequency Identification (RFID) Technologien entstehen“ nach. Ein erster Zwischenbericht, der u.a. eine Marktübersicht und das Ergebnis einer Literaturrecherche enthält, steht zum Download als PDF-Datei (300 kB) bereit. Unabhängig davon sollten Hersteller entsprechender Anlagen mehr Informationen über die technischen Eigenschaften der Anlagen zur Verfügung stellen, um dem
Strahlenschutz eine Beurteilung möglicher gesundheitlicher Auswirkungen zu
ermöglichen. Außerdem muss eine möglichst geringe Exposition der Bevölkerung
durch derartige Anlagen bereits bei der Entwicklung verstärkt berücksichtigt
werden. Zu berücksichtigen ist dabei auch die Belastung des Personals an
solchen Arbeitsplätzen, das nicht nur durch die Detektoren, sondern auch durch
die Geräte zur Aktivierung und Deaktivierung der Etiketten exponiert wird.
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