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In ihrer Ausgabe vom Februar 2004 testete die Zeitschrift ÖKO-TEST
erneut schnurlose Telefone nach dem DECT-Standard. In zwei früheren
Artikeln zu dieser Thematik (Ausgaben 11/1999 und 09/2002) wurde
bereits vor DECT-Telefonen gewarnt. Grund war eine angebliche
Gesundheitsgefährdung durch die von ÖKO-TEST als viel zu hoch
angesehene Intensität der gepulsten elektromagnetischen Strahlung. Ziel
des Beitrags vom Februar 2004 war es, zu überprüfen, „ob sich die
Telefone in ihrer Strahlungsintensität unterscheiden, ob es
mittlerweile Apparate mit unbedenklichen Strahlungswerten gibt und wie
ihre Materialeigenschaften sind.“
Von den 14 getesteten DECT-Telefonen erhielten acht das Urteil
„mangelhaft“, die restlichen sechs „ungenügend“. Begründet wurde die
Abwertung - wie bereits in den vorigen Tests - mit der von ÖKO-TEST als
viel zu hoch angesehenen Intensität der gepulsten elektromagnetischen
Strahlung. Als Maßstab für die Beurteilung der Feldintensität diente
ein Wert von 100 µW/m2 für die Leistungsflussdichte im Abstand von
einem Meter von der Basisstation, da dies der Abstand zwischen dem
Nutzer und der Basisstation sei, wenn sie auf dem Schreibtisch oder
Nachttisch steht. Nach eigenen Aussagen stützt sich ÖKO-TEST dabei auf
„einen Vorsorgewert, den Professor Gerard Hyland, University of Warwick,
in einem von der Wissenschaftsdirektion des Europäischen Parlaments
veröffentlichten Papier formuliert hat“.
Bei der von ÖKO-TEST zitierten Arbeit handelt es sich jedoch nicht
um ein offizielles Papier des Europäischen Parlaments. Die
Generaldirektion Wissenschaft, Direktion A, Abteilung Industrie,
Forschung, Energie und Umwelt (STOA) hat die Aufgabe, den Mitgliedern
des Europäischen Parlaments wissenschaftliche Publikationen zur
Verfügung zu stellen. Zu diesem Zweck lässt STOA z. B. schriftliche
Studien zu bestimmten Fragestellungen erarbeiten. Die Ergebnisse
solcher Projekte werden von STOA veröffentlicht, sie werden laut
Geschäftsordnung aber nicht verabschiedet, zur Abstimmung gestellt oder
als STOA-Bericht bzw. parlamentarischer Bericht betrachtet.
Die von Öko-Test zitierte Studie ist der Ergebnisbericht eines
solchen Projektes mit dem Titel „Die physiologischen und
umweltrelevanten Auswirkungen nicht ionisierender elektromagnetischer
Strahlung“, das von Prof. G. Hyland bearbeitet wurde. Die Aussagen zu
den gesundheitlichen Risiken hochfrequenter elektromagnetischer Felder
in diesem Bericht sind größtenteils spekulativ, in sich widersprüchlich
und interpretieren Forschungsergebnisse falsch bzw. berücksichtigen nur
einen Teil der Ergebnisse zu einer bestimmten Fragestellung. So wird
z. B. behauptet, dass die biologischen Effekte bei niedrigen
Feldintensitäten nicht von der im biologischen Gewebe absorbierten
Energie, sondern vom „Informationsgehalt“ der Strahlung abhängen. Daher
seien die Effekte stark frequenzabhängig und nur innerhalb bestimmter
Intensitätsfenster zu beobachten. Gleichzeitig werden aber als Beweise
für die gesundheitsschädliche Wirkung der hochfrequenten Felder des
Mobilfunks Studien herangezogen, bei denen ganz andere Frequenzen und
teilweise auch Intensitäten oberhalb der Grenzwerte angewandt wurden.
Den geforderten Vorsorgegrenzwert von 100 µW/m2 leitet Prof. Hyland
nicht aus wissenschaftlichen Studien ab, sondern weist darauf hin, dass
Leistungsflussdichten von einigen mW/m2 in Entfernungen von 150-200 m
von Basisstationen und im Bereich der lokalen Nebenkeulen in der Nähe
der Basisstation üblich seien und dass Berichte über schädliche Effekte
in diesen Bereichen existierten. Unter Einbeziehung eines
Sicherheitsfaktors von 10 ergebe sich daraus ein Vorsorgewert von 100
µW/m2.
Einzelne Erfahrungsberichte über gesundheitliche Beeinträchtigungen
und widersprüchliche und spekulative Aussagen von Einzelpersonen können
nicht zur Grundlage von Grenzwertfestlegungen gemacht werden.
Alle nationalen und internationalen Expertengremien vertreten nach wie vor die Position, dass gesundheitliche Gefahren durch die
hochfrequenten Felder des Mobilfunks (und auch schnurloser Telefone)
bisher nicht nachgewiesen wurden (siehe z. B. Empfehlung der Deutschen
Strahlenschutzkommission (SSK) vom September 2001, Bericht der englischen Nationalen
Strahlenschutzbehörde (NRPB) (Volume 14 No.2 2003),
Bericht des niederländischen Gesundheitsrates vom Januar 2004, siehe auch
Stellungnahme zum Artikel über DECT-Telefone "Ganz schön sendebewusst",
ÖKO-TEST 09/2002). Ein Verbot des
DECT-Standards aus gesundheitlichen Gründen ist daher nicht
gerechtfertigt.
Obwohl nach aktuellem
Wissensstand die DECT-Technik nicht als gesundheitsgefährdend eingestuft wird,
empfiehlt das BfS, durch geeignete Vorsorgemaßnahmen unnötige
Strahlenbelastungen zu vermeiden und so für eine Minimierung der Exposition zu
sorgen: Da die Basisstationen der meisten DECT-Geräte im stand-by-Betrieb permanent senden, sollte ein Daueraufenthalt in unmittelbarer Nähe zu den derzeit gebräuchlichen DECT-Basisstationen vermieden werden. Basisstationen sollten z. B. nicht im Kinder- oder im Schlafzimmer betrieben werden. Seit einiger Zeit sind aber DECT-Geräte verfügbar, bei denen eine Abschaltung bzw. Absenkung des Kontrollsignals zwischen Basisstation und Mobilteil erfolgt, wenn sich das Mobilteil in der Basisstation befindet (siehe „Strahlungsarme
DECT-Schnurlostelefone“).
Außerdem regt das BfS an, den DECT-Standard so zu modifizieren, dass alle Geräte eine bedarfsgerechte Leistungsregelung aufweisen.
Weitere Informationen zu DECT-Telefonen finden Sie im Infoblatt "Nutzung schnurloser Festnetztelefone/DECT-Telefone“ vom Juli 2005.
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