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Die Zeitschrift ÖKO-TEST hat im Novemberheft des Jahres 2002
erneut Babyüberwachungsgeräte - auch Babyphone, Babyfone oder Babyrufgeräte
genannt ("Babyfon" und "Babyrufgerät" sind geschützte
Markenzeichen einzelner Hersteller) - getestet. Bei der Beurteilung der
Geräte spielte auch in dieser Untersuchung die Exposition durch niederfrequente
elektrische und magnetische sowie durch hochfrequente elektromagnetische Felder
eine herausragende Rolle.
Babyüberwachungsgeräte können zwei verschiedene
Möglichkeiten nutzen, um Eltern Geräusche aus dem Kinderzimmer zu übermitteln
und ihnen so die Möglichkeit zu geben, den Schlaf ihres Babys oder Kleinkinds
auch aus der Entfernung zu überwachen:
- Der Stromkreis des Hauses oder der Wohnung dient als Übertragungsmedium
- Die Geräusche aus dem Kinderzimmer werden über eine Funkverbindung vom Sender zum Empfänger übertragen
Die Übertragung über den Stromkreis funktioniert allerdings
nur, wenn Sender und Empfänger sich in dem selben Stromkreis befinden.
Funkgeräte haben diese Einschränkung naturgemäß nicht und besitzen außerdem
eine höhere Reichweite. Daher arbeiten heute die meisten Babyüberwachungsgeräte
mit Funk.
Babyüberwachungsgeräte sind elektrische Geräte und weisen,
sofern sie am Stromnetz betrieben werden, auch elektrische und magnetische
Felder im Bereich von 50 Hertz (Hz) auf. Unter Vorsorgeaspekten sind daher
auch bei Babyüberwachungsgeräten sowohl die hochfrequenten als auch die
niederfrequenten Felder zu betrachten. Zusätzlich ist zu beachten, dass sich
Babys und Kleinkinder in der Entwicklung befinden und daher eine besondere
Empfindlichkeit gegenüber Umwelteinflüssen berücksichtigt werden muss.
Unter diesen Voraussetzungen wird der Test der Zeitschrift
ÖKO-TEST folgendermaßen bewertet:
Zu den hochfrequenten Feldern:
Grundsätzlich empfiehlt das BfS, aus Vorsorgegründen die
Exposition durch hochfrequente Felder so gering wie möglich zu halten bzw.
unnötige Expositionen zu vermeiden. Dies gilt ganz besonders für Babys und
Kleinkinder. Aus diesem Grund wird die von ÖKO-TEST vorgenommene schlechtere
Bewertung von Geräten, die eine höhere Feldintensität aufweisen, geteilt. Auch
die schlechtere Bewertung von Geräten, bei denen die Sender im Kinderzimmer
wegen der Reichweitenkontrolle dauernd senden, ist aus Vorsorgegründen
gerechtfertigt (siehe auch Stellungnahme des BfS zum ÖKO-TEST-Artikel über
DECT-Telefone). Bemerkenswert erscheint die von ÖKO-TEST vorgenommene
Festlegung von Vorsorgewerten. So wurde für die Leistungsflussdichte der
Vorsorgewert des BUND in Höhe von 200 Milliwatt pro Quadratmeter (mW/m2) als Obergrenze
angenommen (in der von ÖKO-TEST im September-Heft 2002 vorgenommenen
Beurteilung von DECT-Telefonen wurde noch ein Vorsorgewert von 100 Mikrowatt
pro Quadratmeter (µW/m2) angesetzt). Für die elektrische Feldstärke wurde in
den Einzelbeurteilungen ein Vorsorgewert von 200 Millivolt pro Meter (mV/m)
angenommen, der Vorsorgewert des BUND liegt hier hingegen bei 500 mV/m.
Negativ ist, dass die Zeitschrift ÖKO-TEST auch in diesem
Artikel dem Leser suggeriert, dass hochfrequente elektromagnetische Felder auch
im niedrigen Intensitätsbereich negative gesundheitliche Auswirkungen haben und
gepulste Strahlung besonders gefährlich ist. Diese häufig geäußerten
Behauptungen sind nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand nicht
nachgewiesen.
Zu den niederfrequenten Feldern:
Bei den niederfrequenten Feldern verwendet die Zeitschrift
die sog. TCO-Norm als Beurteilungsgrundlage für die Exposition der Babys und
Kleinkinder. Außerdem wird behauptet, dass die Grenzwerte der
26. Bundesimmissionsschutzverordnung (26. BImSchV) "im
gesundheitlich bedenklichen Bereich liegen". Die zugrunde gelegte TCO-Norm
orientiert sich an den technischen Optimierungsmöglichkeiten bei Bildschirmen
und nicht an möglichen gesundheitlichen Auswirkungen. Nach dem derzeitigen
wissenschaftlichen Kenntnisstand sind gesundheitliche Auswirkungen bei
Feldintensitäten unterhalb der Grenzwerte der 26. BImSchV nicht
nachgewiesen. Zu berücksichtigen ist allerdings gerade bei der Beurteilung von
Babyüberwachungsgeräten das Ergebnis einiger epidemiologischer Studien. Diese
zeigen ein erhöhtes Leukämierisiko bei Kindern, die eine erhöhte Exposition mit
niederfrequenten Magnetfeldern erfahren haben. Auch wenn es sich hier nicht um
einen wissenschaftlichen Nachweis für ein erhöhtes Risiko handelt, geben diese
Ergebnisse doch Anlass, Vorsorgemaßnahmen zu empfehlen. Alle von ÖKO-TEST
getesteten Geräte weisen jedoch in einem Abstand von 1 m vom Sender oder
vom Netzgerät einen Wert von höchstens 0,02 Mikrotesla (µT) für die
magnetische Flussdichte auf und liegen damit deutlich unter dem Wert, der in
den o.g. epidemiologischen Studien mit einem erhöhten Leukämierisiko assoziiert
ist.
Das BfS hält die Empfehlung der Zeitschrift ÖKO-TEST, auch
bei niederfrequenten Feldern auf eine möglichst niedrige Exposition zu achten,
unter Vorsorgeaspekten für sinnvoll. Dies lässt sich z.B. durch einen möglichst
großen Abstand des Senders und vor allem des Netzgeräts vom Bett des Kindes
erreichen. Falls möglich sollte das Gerät mit Akkus betrieben werden, da dann
überhaupt keine niederfrequenten Wechselfelder auftreten.
Ein Warnhinweis in der Gebrauchsanleitung der Geräte, dass
diese in einem möglichst großen Abstand vom Bett des Kindes aufgestellt werden
sollten, ist im Sinne der Vorsorge zu begrüßen. Ein solcher Hinweis wird im
Übrigen auch vom BfS auf seiner Internetseite gegeben (siehe).
Mittlerweile gibt es ein Umweltzeichen (Blauer Engel) für
Babyüberwachungsgeräte, das neben Strahlenschutzaspekten weitere Umweltaspekte,
wie z.B. Recyclingfähigkeit und Energieverbrauch berücksichtigt. Dieses
Umweltzeichen legt Obergrenzen für die magnetischen Felder und hochfrequente
Strahlung, die von den Geräten ausgehen dürfen, fest. Für die magnetischen
Felder ist die Obergrenze abhängig von der Frequenz. Bei 50 Hz (Frequenz der
elektrischen Stromversorgung) beträgt sie 100 nT in einem Abstand von 30 cm.
Für die hochfrequente Strahlung ist eine maximal zulässige abgestrahlte
Leistung von 1,25 mW festgelegt (dies entspricht in 1 m Abstand einer Leistungsflussdichte
von etwa 0,1 mW/m²).
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