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In der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV) sind Grenzwerte zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren durch elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder von Niederfrequenz- und Hochfrequenzanlagen festgelegt. Sie gilt seit 1997 und beruht auf Empfehlungen der deutschen Strahlenschutzkommission (SSK) und der "Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung" (ICNIRP).
Die Grenzwertempfehlungen der genannten Kommissionen beruhen auf den wissenschaftlich nachgewiesenen, gesundheitlich relevanten biologischen Wirkungen, die durch die Einwirkung elektromagnetischer Felder ausgelöst werden können.
In der 26. BImSchV sind Grenzwerte für die elektrische Feldstärke und die magnetische Flussdichte festgelegt. Im Bereich der niederfrequenten Felder gelten für ortsfeste Stromversorgungsanlagen und Bahnstromanlagen folgende Grenzwerte (die Frequenz der normalen Stromversorgung beträgt 50 Hz, Bahnstromanlagen arbeiten mit einer Frequenz von 16.7 Hz):
| Frequenz f [Hz] |
Elektrische Feldstärke*) E [kV/m] |
Magnetische Flussdichte*) [Mikrotesla µT] |
| 50 |
5 |
100 |
| 16 2/3 |
10 |
300 |
| *) Effektivwerte |
Grenzwerte der 26. BImSchV im niederfrequenten Bereich
Nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand ist bei Einhaltung dieser Grenzwerte der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung auch bei Dauereinwirkung gewährleistet.
Neben den nachgewiesenen gesundheitlichen Auswirkungen gibt es allerdings wissenschaftliche Hinweise auf gesundheitliche Risiken bei niedrigen Feldstärken. Um diesen Hinweisen Rechnung zu tragen, fordert das BfS Vorsorgemaßnahmen:
- Die niederfrequenten Felder, denen die Bevölkerung ausgesetzt ist, sollten so gering wie möglich sein.
- Die Bevölkerung soll über bekannte und vermutete Wirkungen der Felder und über die Feldintensitäten der relevanten Feldquellen wie z. B. Hochspannungsleitungen oder elektrische Geräte informiert werden.
- Die Forschung zur Klärung der wissenschaftlichen Fragen wird fortgeführt.
Eine Minimierung der Exposition der Bevölkerung lässt sich durch verschiedene Maßnahmen erreichen, für die sowohl Behörden als auch Bauherren und Gerätehersteller, aber auch jede/r einzelne Bürger/in verantwortlich sind:
- Bei der Planung und Genehmigung von Gebäuden sollte auf einen ausreichenden Abstand zu Hochspannungsleitungen und anderen Anlagen der Stromversorgung geachtet werden.
- Durch eine optimierte Leitungsführung der Elektroinstallationen kann die Exposition der Bewohner oder Nutzer von Gebäuden reduziert werden.
- Gerätehersteller und Anlagenbauer können durch ein entsprechendes technisches Design möglichst niedrige Feldstärken in der Umgebung der Geräte und Anlagen erreichen. Wünschenswert wäre auch eine geeignete Kennzeichnung der Geräte, die den Verbraucher/innen ermöglicht, beim Kauf eines Gerätes auf niedrige Feldintensitäten zu achten.
- Jede/r Bürger/in kann durch zwei einfache Regeln eine Verringerung der Feldexposition erreichen:
- Möglichst großen Abstand zu den Feldquellen einhalten
- Dauer der Exposition so gering wie möglich halten.
Weitere Informationen zu rechtlichen und fachlichen Aspekten
bei der Errichtung und dem Betrieb von Hochspannungsfreileitungen finden Sie
hier.
Da nächtliche Expositionen von längerer Dauer sind, sollte
hier aus Vorsorgegründen vor allem auf einen ausreichenden Abstand zu den
Feldquellen geachtet werden. Dies gilt im besonderen Maße für Babies und
Kleinkinder. Netzbetriebene Radiowecker sollten daher nicht direkt neben dem
Kopfteil des Bettes aufgestellt werden. Beim Sender des Babyphons und vor allem
beim Netzgerät sollte auf einen ausreichenden Abstand zum Bett des Kindes
geachtet werden. Falls möglich sollte der Sender mit Akkus betrieben werden, da
dann keine niederfrequenten Wechselfelder auftreten.
Eine Orientierung über die Feldintensitäten weiterer wichtiger
Haushaltsgeräte kann anhand der Tabelle
"Repräsentative Werte magnetischer Flussdichten von Haushaltsgeräten in
unterschiedlichen Abständen" erfolgen.
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