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Occupational Safety


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Im Gegensatz zur vergleichsweise geringen Exposition der allgemeinen Bevölkerung mit hochfrequenten elektromagnetischen Feldern treten an bestimmten Arbeitsplätzen hohe Belastungen auf. Beispiele sind Anwendungen zum Erwärmen von Gewebe in der Medizin oder Anlagen zum Erwärmen und Verbinden von Materialien in der Industrie. Auch die allgemeine Nutzung moderner Kommunikationsmittel kann im Arbeitsleben zur erhöhten Exposition mit hochfrequenten elektromagnetischen Feldern führen, z. B. bei der Reparatur oder der Wartung von technischen Anlagen im laufenden Betrieb.

Die 26. BImSchV gilt nicht für den Arbeitsschutz. Statt dessen wird zum Schutz der Beschäftigten die Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Unfallverhütungsvorschrift Elektromagnetische Felder (BGV B11) vom 1. Oktober 2001 angewandt.

Eine Richtlinie des Rates der EU über „Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (elektromagnetische Felder)“ vom 29. April 2004 wird derzeit (November 2007)  erneut diskutiert. Ziel dieser Diskussion ist es, die verbindliche Umsetzung zu verzögern und die Grenzwerte zu überprüfen. Diese erscheinen für einzelne Bereiche zu konservativ.

In der BG-Vorschrift werden vier verschiedene Expositionsbereiche definiert, für die jeweils unterschiedliche Grenzwerte, Aufenthaltsdauern und sonstige Vorschriften gelten. Diese sind: Expositionsbereich 1 (kontrollierter Bereich), Expositionsbereich 2 (allgemein zugänglicher Bereich ohne sonstige Einschränkungen), Bereich erhöhter Exposition und Gefahrbereich.

Mit Ausnahme des sog. Expositionsbereiches 2 (allgemein zugänglicher Bereich ohne sonstige Einschränkungen) gelten für die berufliche Exposition mit hochfrequenten elektromagnetischen Feldern höhere Grenzwerte als sie die 26. BImSchV für die Allgemeinbevölkerung festlegt.

In der Tabelle sind für einige ausgewählte Frequenzbereiche (Mobilfunk: D-Netz, E-Netz und UMTS, sowie Mikrowelle und W-LAN) die für den Expositionsbereich 1 (kontrollierter Bereich) bei Aufenthaltsdauern von mehr als 6 Minuten geltenden Arbeitsschutzgrenzwerte aufgelistet:

Frequenz in MHz Elektrische Feldstärke in V/m Magnetische Feldstärke in A/m Leistungsflussdichte in W/m²
900 (D-Netz) 92 0,24 22,5
1800 (E-Netz) 130 0,35 45
2000 (UMTS) 137,3 0,364 50
2450 (Mikrowelle und W-LAN) 137,3 0,364 50

Für die Träger von aktiven und passiven Körperhilfsmitteln (z. B. metallische Implantate oder Herzschrittmacher) haben die Unternehmer besondere Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um diese vor gesundheitlichen Schädigungen zu schützen. Die Beschäftigten müssen daher den Unternehmer gegebenenfalls über eine Versorgung mit Körperhilfsmitteln informieren.

Der berufliche Strahlenschutz im Bereich hochfrequenter elektromagnetischer Felder gehört nicht zu den Aufgaben des BfS. Verantwortlich dafür sind die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), die Landesämter für Arbeitsschutz, die Berufsgenossenschaften, z. B. die Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik (BGFE) und die Gewerbeaufsichtsämter. Weitergehende Informationen sind bei den genannten Institutionen erhältlich.

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