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Radar

Radaranlagen werden für vielfältige Zwecke eingesetzt. Am bekanntesten sind Radarsysteme für die zivile und militärische Flugüberwachung, Wetterradar oder Verkehrsüberwachungsradar. Die genutzten Frequenzen liegen im Bereich zwischen 1 und 35 GHz (siehe Tabelle "Quellen hochfrequenter Strahlung"). Die Sendeleistungen sind abhängig von der Anwendung und können bei weit reichenden Radaranlagen bis in den Megawattbereich (Pulsleistung) reichen. Radargeräte auf Flugplätzen strahlen ihre Energie vorwiegend in den Luftraum ab, um fliegende Objekte zu erfassen.

Die Feldeinwirkungen im Umkreis der Flug-Radaranlagen sind in den öffentlich zugänglichen Bereichen so gering, dass Beeinträchtigungen für die Bevölkerung nicht zu erwarten sind. Übliche Verkehrs-Radargeräte, die auf Binnenschiffen oder bei der Geschwindigkeitskontrolle im Straßenverkehr verwendet werden, schöpfen den Grenzwert nur zu einem Bruchteil aus; sie sind im Gebrauchsabstand sowohl für das Bedienpersonal als auch für die Bevölkerung gesundheitlich unbedenklich. Neuartige Abstandsradars in Kraftfahrzeugen arbeiten mit Leistungen im Bereich von einigen 100 mW. Eine gesundheitliche Gefährdung ist daher nicht zu befürchten.

Als unerwünschter Nebeneffekt kann im Inneren starker Radarsender abhängig von der Bauart auch Röntgenstrahlung (Radargeräte als Störstrahler) auftreten. Eine gesundheitlich relevante Exposition durch Röntgenstrahlung kann bei Einhaltung der Sicherheitsvorschriften allerdings nicht auftreten.

Mikrowellenkochgeräte 

MikrowelleHF-Strahlung mit einer Frequenz von 2,45 GHz (siehe Tabelle "Quellen hochfrequenter Strahlung") wird in Mikrowellenherden zum schnellen Erwärmen von Speisen verwendet. Die im Haushalt üblichen Geräte arbeiten in einem Leistungsbereich zwischen ca. 100 und 1300 W. Die HF-Strahlung wird im Inneren der Geräte erzeugt. Durch Abschirmmaßnahmen ist gewährleistet, dass im Betrieb nur sehr wenig Strahlung nach außen gelangt. Eine weitere Sicherheitsmaßnahme sorgt über eine technisch mehrfach ausgelegte Schutzvorrichtung für eine zuverlässige Abschaltung des Gerätes, sobald die Tür geöffnet wird.

Trotz guter Abschirmung tritt in der Umgebung der Sichtblende und der Türen eine geringe Leckstrahlung auf. In den Gerätespezifikationen ist hierfür ein Emissionsgrenzwert von 5 mW/cm2 ( = 50 W/m2) in einem Abstand von 5 cm von der Geräteoberfläche festgelegt. Das BfS hat umfangreiche Messungen an Mikrowellenkochgeräten durchgeführt. Die Ergebnisse der Messungen vom November 1997 können auch weiterhin als gültig angesehen werden, da sich die technische Funktionsweise der Mikrowellenkochgeräte in den letzten Jahren nicht wesentlich geändert hat. Im Mittel lag die Leckstrahlung bei 1% des festgelegten Grenzwertes an der Geräteoberfläche. Diese Ergebnisse wurden gleichermaßen an alten, wie auch an modernen auf dem Markt befindlichen Geräten gefunden. Mit zunehmendem Abstand vom Gerät nimmt die Intensität der Mikrowellenstrahlung rasch ab. In 30 cm Entfernung ist z.B. noch etwa fünf bis zehn Prozent der an der Oberfläche des Gerätes gemessenen Mikrowellenintensität vorhanden; in einem Meter Entfernung ist dieser Wert auf ein Dreißigstel bis ein Hundertstel abgesunken. Bei technisch einwandfreien Geräten besteht daher keine gesundheitliche Gefahr, auch nicht für besonders schutzbedürftige Personen wie Schwangere oder Kleinkinder. Um unnötige Expositionen zu vermeiden, sollte insbesondere darauf geachtet werden, dass sich Kinder während der Zubereitung des Essens nicht unmittelbar vor oder neben dem Gerät aufhalten.

Bei beobachteten Mängeln, zum Beispiel sichtbaren mechanischen Veränderungen an der Tür oder Verschleißerscheinungen durch intensive Benutzung, ist eine Überprüfung der Geräte durch den Kundendienst sowie gegebenenfalls die Beseitigung der Mängel oder der Ersatz defekter Geräte zu empfehlen.

Der gegenüber herkömmlichen Erwärmungsmethoden unterschiedliche Zeit- und Temperaturverlauf bei der Mikrowellenbehandlung kann spezifische Wirkungen auf Lebensmittel haben. Werden die speziellen Garvorschriften für Mikrowellenherde nicht beachtet, kann es zur Überhitzung der Lebensmittel oder durch eine nicht ausreichende Erwärmung zu einer mangelhaften Keimabtötung kommen. Bei Einhaltung der Garvorschriften zeigt sich aber, dass die Nährwertveränderungen denen bei konventioneller Erwärmung entsprechen. Dies bedeutet, dass die Mikrowellenbehandlung von Lebensmitteln nicht schädlicher ist als konventionelle Zubereitungsverfahren.

Warensicherungsanlagen

Einige Typen von Warensicherungsanlagen arbeiten mit hochfrequenter Strahlung im Frequenzbereich zwischen 1,8 und 10 MHz oder zwischen 2400 und 2500 MHz (siehe Tabelle "Quellen hochfrequenter Strahlung"). Nähere Informationen finden Sie hier.

Terahertz

Terahertz (THz)-Strahlung umfasst den Frequenzbereich von ca. 100 GHz bis ca. 20 THz und ist innerhalb des elektromagnetischen Spektrums zwischen den Mikrowellen und Infrarot (Wärmestrahlung) anzusiedeln. Eine breitere Nutzung dieses Frequenzbereichs wurde bisher durch die teuren und großformatigen Sender und Empfänger begrenzt. Denkbar und zum Teil bereits realisiert sind Anwendungen in den Bereichen Sicherheitstechnik, Materialprüfung, Datenübertragung, medizinische Bildgebung und Bioanalytik. Relevant für die breitere Bevölkerung wäre der Einsatz in sog. Bodyscannern (siehe auch „Strahlenschutzaspekte bei Ganzkörperscannern „Nackt-Scannern) für Personenkontrollen, z.B. auf Flughäfen.

THz-Strahlung kann Papier, Kleidung, Mauerwerk, Kunststoff und Keramik durchdringen. Die Eindringtiefe im Gewebe ist aufgrund der starken Absorption durch Wasser gering und liegt in Abhängigkeit von der Frequenz bei wenigen mm bzw. im µm-Bereich (1µm = 0,001 mm). Das bedeutet, dass auch in Bezug auf mögliche biologische Wirkungen im wesentlichen die Körperoberfläche zu betrachten wäre. Das BfS führt zu dieser Thematik ein Forschungsprojekt durch.

Bildschirmgeräte

Wie alle elektrisch betriebenen Büro- und Haushaltsgeräte sind auch Bildschirmarbeitsplätze und Fernsehgeräte von elektromagnetischen Feldern umgeben, die sich aus dem funktionellen Aufbau der Geräte ergeben. Dabei lassen sich Strahlungsarten aus dem gesamten Bereich des elektromagnetischen Spektrums bis hin zur ionisierenden Strahlung nachweisen. Die zahlreichen Untersuchungen an Bildschirmgeräten zeigen, dass keine dieser Strahlungsarten in einer Größenordnung auftritt, die auch nur annähernd die gültigen Grenzwerte erreicht. Auch bei einer Häufung vieler Monitore in einem Raum ist Bildschirmarbeit aus der Sicht des Strahlenschutzes unbedenklich.

In den sog. TCO-Normen für Bildschirmgeräte sind u.a. Höchstwerte für die unterschiedlichen Strahlungsarten festgelegt, die vom technisch Machbaren abgeleitet sind. Die Bezeichnung "strahlungsarmer Bildschirm" für Bildschirme, die diese Norm einhalten, hat deshalb keinen unmittelbaren Zusammenhang mit gesundheitlichen Wirkungen.

Die Arbeit an Datensichtgeräten wurde mit verschiedenen Gesundheitsschäden in Verbindung gebracht. Augenbelastungen, Unwohlsein, Muskelversteifungen an Hals, Schultern oder Rücken, verschiedene Stress-Reaktionen, Hautausschläge und ungünstige Auswirkungen auf den Schwangerschaftsverlauf sind die am häufigsten genannten Beschwerden. Die bisher durchgeführten Untersuchungen haben keinen ursächlichen Zusammenhang zwischen der schwachen Emission verschiedener Strahlungsarten aus den Monitoren oder Fernsehgeräten und gesundheitlichen Beeinträchtigungen ergeben.

Belastungen bei der Bildschirmarbeit können aber aufgrund mangelhafter ergonomischer Gestaltung des Arbeitsplatzes auftreten. Dies betrifft die Qualität der optischen Darstellung auf dem Bildschirm (Kontrast, Helligkeit, Flimmern etc.) oder die physiologische Gestaltung der Arbeitsplätze (Sitzhaltung, Lichteinfall etc.).

Beim Fernsehen zu Hause sollte vor allem auf die Ausleuchtung des Hintergrundes und auf einen ausreichenden Betrachtungsabstand geachtet werden, um Beeinträchtigungen des Sehvermögens zu vermeiden.