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Mobile communication – GSM and UMTS


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GSM

Zurzeit wird für den Mobilfunk in Deutschland noch in erster Linie der sog. GSM-Standard (Global System for Mobile Communications) eingesetzt. Die verwendeten Frequenzbereiche liegen bei 900 MHz (D-Netz) und 1800 MHz (E-Netz) (siehe Tabelle "Quellen hochfrequenter Strahlung").

Sendeanlage

Funktionsweise

Um eine flächendeckende Versorgung mit mobilen Funkanwendungen zu erreichen, werden die zu versorgenden Gebiete in sogenannte Funkzellen eingeteilt, die jeweils von ortsfesten Funksendeanlagen (Basisstationen)abgedeckt werden. Diese Basisstationen kommunizieren über elektromagnetische Felder mit den mobilen Endgeräten. Die Basisstationen sind über Kabel oder Richtfunk mit einer zentralen Vermittlungsstelle verbunden. Die abgestrahlte Leistung der Anlagen liegt typischerweise im Bereich von 10 bis 50 W. Sie richtet sich u.a. nach der Größe der jeweiligen Funkzelle, deren typischer Radius von wenigen zehn Metern für sog. Picozellen bis zu 35 km für Makrozellen im ländlichen Raum reichen kann, und der Anzahl der Personen, die gleichzeitig telefonieren. Heute existiert vor allem in Städten eine gut ausgebaute Mobilfunk-Versorgung mit kleinzelligen Netzen. Zur Erhöhung der Kapazität und zur Schließung von Funklöchern werden auch weiterhin neue Basisstationen aufgebaut.

Da in einer Funkzelle meist mehrere Gespräche gleichzeitig geführt werden, müssen deren Funksignale voneinander unterscheidbar sein. Die Unterscheidung erfolgt zunächst über die Frequenz der Strahlung. Jeder Mobilfunkbetreiber erhält von der Bundesnetzagentur (früher: Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post RegTP) einen Frequenzbereich zugeteilt, der in mehrere schmale Frequenzbänder unterteilt wird. Benachbarte Zellen nutzen unterschiedliche Frequenzbänder, da sich die Gespräche sonst gegenseitig stören würden. Um die Zahl der in einer Zelle gleichzeitig möglichen Gespräche zu erhöhen, wird das sogenannte Zeitschlitzverfahren angewandt. Eine Zeitdauer von 4,62 Millisekunden (ms) wird in 8 Zeitschlitze von je 0,577 ms unterteilt. Ein bestimmtes Handy sendet während eines Telefonats nur in einem der 8 Zeitschlitze Informationen an die Basisstation. Während der restlichen 7 Zeitschlitze kann die Basisstation Informationen mit 7 weiteren Handys austauschen. Für das einzelne Handy ergibt sich somit ein gepulstes Signal mit einem Puls pro 4,62 Millisekunden, was einer Frequenz von 217 Hz entspricht. Man spricht daher von einem niederfrequent gepulsten HF-Signal. Dies gilt aber nur für Mobiltelefone. Die Pulsung der Signale der Basisstation hängt von der Zahl der in einem Frequenzkanal jeweils zur gleichen Zeit geführten Gespräche ab und kann stark schwanken.

UMTS

Neben den GSM-Netzen ist an vielen Orten bereits das Netz für die nächste Generation des Mobilfunks, basierend auf der UMTS-Technik (Universal Mobile Telecommunication System), verfügbar. Der für das UMTS-System reservierte Frequenzbereich liegt zwischen 1900 und 2170 MHz, also etwas oberhalb dem des E-Netzes (siehe Tabelle "Quellen hochfrequenter Strahlung").

Funktionsweise

Mit dieser Technik ist eine deutlich höhere Datenübertragungsrate als mit dem GSM-System erreichbar. Technisch möglich ist eine Rate von bis zu 2 MBit/s. Diese wird jedoch nur in bestimmten Gebieten und bei geringer Bewegungsgeschwindigkeit des mobilen Teilnehmers zur Verfügung stehen. Für die übrige Nutzung beträgt die Datenübertragungsrate bis zu 384 kBit/s. Mit dieser Übertragungskapazität ist das UMTS-Netz multimediafähig, d.h. es können Bild, Ton und Daten übertragen werden.

Das Übertragungsverfahren unterscheidet sich grundsätzlich von dem der GSM-Technik. Alle Teilnehmer des Netzes nutzen das gleiche Frequenzband mit einer Breite von 5 MHz. Die einzelnen Verbindungen werden durch einen Code identifiziert und voneinander abgegrenzt. Das bedeutet, dass die übertragenen Datenpakete vom Sender verschlüsselt und vom Empfänger wieder entschlüsselt werden müssen. Um die von der Basisstation gesendeten Daten von den vom Handy gesendeten zu unterscheiden, wird nach Angaben der Hersteller bevorzugt das sog. Frequenzduplexverfahren eingesetzt, d.h. für die Verbindung von der Basisstation zum Handy wird ein anderes Frequenzband verwendet als für die Gegenrichtung. Möglich wäre auch das sog. Zeitduplexverfahren, bei dem für beide Verbindungsrichtungen das gleiche Frequenzband genutzt wird, diese sich aber zeitlich abwechseln. Dieses Verfahren ist derzeit nur für kleinere Netze, wie z.B. firmeninterne Hausnetze vorgesehen. Beim Frequenzduplexverfahren ist das Signal im Gegensatz zum Zeitduplexverfahren nicht gepulst, sondern besitzt einen dem Rauschen ähnlichen Charakter.

Für einen störungsfreien Betrieb des UMTS-Netzes ist systembedingt eine feinstufige Leistungsregelung sowohl bei den Basisstationen als auch bei den mobilen Endgeräten notwendig, durch die die Verbindungen immer mit der minimal notwendigen Sendeleistung aufrecht erhalten werden. Beim Verbindungsaufbau beginnt das Handy daher immer mit der geringsten Leistung, um diese dann bis zur benötigten Leistung zu erhöhen (GSM-Handys verhalten sich genau umgekehrt).

Netzausbau

Für das UMTS-Netz, das parallel zum bestehenden GSM-Netz aufgebaut wird, werden etwa 40.000 zusätzliche Basisstationen benötigt. Durch die mögliche Kooperation zwischen den Netzbetreibern und die Nutzung bereits vorhandener Standorte erhöht sich die Zahl der Standorte für Sendeanlagen weniger stark. Ende des Jahres 2005 waren in der Standortdatenbank der Bundesnetzagentur ca. 69.700 Standorte von Funkanlagen erfasst (siehe Jahresgutachten 2OO5 zur Umsetzung der Zusagen der Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber; Deutsches Institut für Urbanistik Berlin, Dezember 2OO5), ein Großteil davon sind Mobilfunksendeanlagen. 

Genehmigungsverfahren für Sendeanlagen

Funktürme und Sendemasten sind ortsfeste Sendeanlagen im Sinne der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV). Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass die darin festgelegten Grenzwerte eingehalten werden. Er hat für alle Anlagen mit einer Leistung von mindestens 10 Watt (in Bezug auf eine angenommene homogene Abstrahlung in alle Richtungen) eine Standortbescheinigung bei der Bundesnetzagentur zu beantragen. Das Verfahren zur Erteilung einer Standortbescheinigung ist in der "Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV)" vom 20. August 2002 (BGBl. I, S. 3366) festgelegt.

Die Bundesnetzagentur weist für jeden Standort einer Sendefunkanlage einen individuellen Sicherheitsabstand aus. Bei der Bestimmung des Sicherheitsabstandes werden von der Bundesnetzagentur sowohl neu geplante Anlagen (sofern sie bekannt sind) als auch bereits vorhandene sowie in der Umgebung befindliche Funksendeanlagen berücksichtigt. Allgemein liegt der Sicherheitsabstand bei reinen Mobilfunksendern (in Abstrahlrichtung der Antenne) in der Größenordnung von wenigen Metern. Die derzeit geltenden gesetzlichen Grenzwerte schließen auch die UMTS-Anlagen mit ein. Ihre Einhaltung ist von den Mobilfunkbetreibern nachzuweisen.

Weitere Informationen zum Standortverfahren sind auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur erhältlich oder können angefordert werden bei der

Bundesnetzagentur
Postfach 8001
55003 Mainz

Neben den Fragen des Strahlenschutzes ist bei der Errichtung von Sendeanlagen auch das Baurecht zu beachten. Nähere Informationen dazu finden Sie auf dem Infoblatt "Rechtsschutzmöglichkeiten bei Errichtung und Betrieb von Mobilfunkanlagen" Infoblatt November 2004 und auf den FAQ-Seiten des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS).

Gesundheitliche Aspekte

Nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand sind gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die hochfrequente Strahlung des Mobilfunks nicht zu befürchten, wenn die Grenzwerte eingehalten werden.

Aufgrund der derzeit noch nicht abschließend zu klärenden Fragen zum möglichen Langzeitrisiko und eines eventuell erhöhten Risiko für Kinder und Jugendliche (siehe auch biologische und gesundheitliche Wirkungen) hält das BfS aber Vorsorgemaßnahmen für unabweisbar.

Eine der Vorsorgemaßnahmen ist die Minimierung der Strahlenbelastung der Bevölkerung. Diese Forderung gilt für alle Anwendungen elektromagnetischer Felder.

Für die Mobilfunksendeanlagen bedeutet dies, dass die Minimierung der Strahlenexposition der Bevölkerung ein wichtiges Kriterium bei der Standortwahl sein muss. Besonders berücksichtigt werden muss die Exposition von Kindern und Jugendlichen, die sich noch in der Entwicklung befinden und in vielen Fällen gegenüber Umwelteinflüssen empfindlicher reagieren als Erwachsene.

Das BfS hält außerdem eine umfassende Information der Verbraucherinnen und Verbraucher vor der Aufstellung von Sendeanlagen für erforderlich.

Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber

Die Erklärung zur Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber "Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Verbraucher-, Umwelt-, und Gesundheitsschutz, Information und vertrauensbildende Maßnahmen beim Ausbau der Mobilfunknetze", die diese am 6. Dezember 2001 gegenüber der Bundesregierung abgaben, dient der Umsetzung der genannten Vorsorgemaßnahmen. Sie stellt eine Erweiterung der Vereinbarung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Mobilfunkbetreibern vom Juli 2001 dar.

Ziel der Vereinbarungen ist es, Konflikte bei der Installation neuer Sendeanlagen zu vermeiden und einvernehmliche Regelungen zu treffen. Den Kommunen und damit auch der betroffenen Bevölkerung wird eine Mitsprachemöglichkeit bei der Auswahl von Standorten für Mobilfunksendeanlagen eingeräumt. Die Betreiber verpflichten sich, die Kommunen umfassend über beabsichtigte Vorhaben und geplante Standorte zu informieren und gegebenenfalls alternative Standorte zu akzeptieren. Im Bereich von Kindergärten und Schulen sollen bevorzugt alternative Standorte gesucht werden.

Sinnvoll und notwendig im Sinne der Vorsorge ist auch eine regelmäßige Überprüfung der Belastung der Bevölkerung durch elektromagnetische Felder. An hierfür geeigneten Maßnahmen beteiligen sich die Mobilfunkbetreiber finanziell.

EMF-Datenbank der Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur stellt im Internet eine Datenbank zur Verfügung, in der sich Bürgerinnen und Bürger über wichtige Merkmale aller Sendeanlagen im Bundesgebiet informieren können. Außerdem enthält die Datenbank Ergebnisse von Messungen der hochfrequenten Felder an ausgewählten Standorten im gesamten Bundesgebiet. Die Kommunen können für die in ihrem Bereich bestehenden Sendeanlagen detailliertere Informationen abrufen. In dieser Datenbank sollen auch die Anlagen erfasst werden, die vor dem Inkrafttreten der 26. BlmSchV am 1. Januar 1997 errichtet wurden.

Mobilfunk-Endgerät - Handy

Auch die Mobilfunk-Endgeräte - die "Handys" - sind Quellen hochfrequenter elektromagnetischer Felder. Die Antennen der Mobilfunkgeräte strahlen die benötigte HF-Energie ab und empfangen sie auch. Der Kopf befindet sich beim Telefonieren in unmittelbarer Nähe dieser Antennen (Nahfeld).

Zum Schutz der Verbraucher sind international festgeschriebene Grenzwerte für die Energieaufnahme im Kopf einzuhalten. Damit wird verhindert, dass sich einzelne Teilbereiche des Körpergewebes "überwärmen". Eines besonderen Schutzes bedarf das Auge, das Wärme schlecht abführen kann.

Bei Handys im D-Netz werden Ausgangsleistungen bis zu 2 Watt pro Puls (Spitzenleistung) nicht überschritten, im E-Netz beträgt die maximale Pulsleistung 1 Watt (siehe Tabelle "Quellen hochfrequenter Strahlung". Aufgrund des Zeitschlitzverfahrens beträgt die maximale mittlere Leistung für D-Netz-Handys 0,25 W, der entsprechende Wert für das E-Netz-Handy beträgt 0,125 W. Die neuen UMTS-Handys liegen nach Herstellerangaben bei 0,12 Watt. Für jeden Handytyp wird vor der Markteinführung durch ein aufwändiges Verfahren geprüft, ob auch bei der maximalen Leistung die o.g. Grenzwerte von den Geräten eingehalten werden. Im realen Betrieb arbeiten moderne Mobilfunkgeräte aufgrund der o. g. Leistungsregelung oft mit geringerer Sendeleistung.

Das Ausmaß der beim Mobiltelefonieren in den Kopf eingestrahlten HF-Energie hängt u.a. ab von der Bauform des Gerätes, vom Typ der Antenne und ihrer Position zum Kopf, von der verwendeten Frequenz, von der Art der Benutzung sowie von der tatsächlichen Ausgangsleistung. Um prüfen zu können, ob Geräte die bestehenden Vorschriften einhalten, sind standardisierte Verfahren zur Bestimmung der Energieaufnahme im Kopf erforderlich.

Während eines Telefonats mit dem Handy ist der Nutzer einem hochfrequenten Feld ausgesetzt, dessen Intensität um Größenordnungen höher ist als die des Feldes einer benachbarten Basisstation. Betroffen sind dabei vor allem die Bereiche des Kopfes in unmittelbarer Nähe zur Antenne des Handys. Die Dauer der Belastung hängt von der Länge der Telefonate ab und ist meist kurz. Im Gegensatz dazu ist die Feldbelastung durch eine Basisstation zeitlich nicht begrenzt und gleichmäßiger über den gesamten Körper verteilt.

Empfehlungen zur Verringerung der Exposition beim Telefonieren mit dem Handy

Aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes ist es gerade auch beim Handy wichtig, die Feldeinwirkungen, denen der Nutzer ausgesetzt ist, so gering wie möglich zu halten. Jeder Nutzer kann durch sein eigenes Verhalten zu einer Verringerung der Feldeinwirkungen beitragen. Das Bundesamt für Strahlenschutz hat Empfehlungen zum umsichtigen Gebrauch von Handys veröffentlicht. Diese gelten in besonderem Maße für Kinder.

  • In Situationen, in denen genauso gut mit einem Festnetz wie mit einem Handy telefoniert werden kann, sollte das Festnetz genutzt werden.
  • Telefonate per Handy sollten kurz gehalten werden. Falls die elektromagnetischen Felder von Handys langfristig ein gesundheitliches Risiko bedeuten sollten, würde eine kurze Dauer der Gespräche zur Verringerung dieses Risikos beitragen.
  • Möglichst nicht bei schlechtem Empfang telefonieren: Die Leistung, mit der das Handy sendet, richtet sich nach der Güte der Verbindung zur nächsten Basisstation. Autokarosserien ohne Außenantenne verschlechtern z.B. die Verbindung für Handys, weshalb diese dann mit einer höheren Leistung senden.
  • Abstand halten: Wenn beim mobilen Telefonieren Head-Sets benutzt werden, verringert sich in den meisten Fällen wegen des größeren Abstandes zwischen Kopf und Antenne die spezifische Absorptionsrate (SAR) - und damit die Exposition - deutlich. Ähnliches gilt beim Versenden von Short-Messages (SMS).
  • SAR-Werte der Handys beachten: Handys verwenden, bei denen der Kopf möglichst geringen Feldern ausgesetzt ist. Als Maßstab dafür dient der Teilkörper-SAR-Grenzwert von 2 W/kg für den Kopf- und Rumpfbereich, der so weit wie möglich unterschritten werden sollte. Um den Nutzern eine informierte Entscheidung zu ermöglichen, hält das BfS eine klare Kennzeichnung der Geräte mit dem maximalen SAR-Wert für unverzichtbar. Die SAR-Werte der aktuell verfügbaren Handy-Modelle finden Sie hier. Im Juni 2001 wurde das Umweltzeichen "Blauer Engel" für besonders strahlungsarme Mobiltelefone eingeführt. Um dieses Umweltzeichen zu erhalten, dürfen Handys einen SAR-Wert von 0,6 W/kg nicht überschreiten. Dieses Zeichen signalisiert gleichzeitig, dass das Gerät umwelt- und recyclingfreundlich produziert wurde. Leider wird es von den Handyherstellern aber so gut wie nicht angenommen.

Beeinflussung elektronischer Implantate

Elektronische Geräte können empfindlicher auf hochfrequente Strahlung reagieren als der menschliche Körper. Ein Beispiel sind implantierte Herzschrittmacher, die unter ungünstigen Umständen in ihrer Funktion gestört werden können. Störbeeinflussungen einzelner Schrittmacher durch Mobiltelefone wurden bis zu einem Abstand von maximal 20 cm zwischen den Geräten beobachtet. Träger von Herzschrittmachern sollten dem vorbeugen und ihre Handys nicht unmittelbar am Oberkörper betriebsbereit halten, also beispielsweise nicht im Standby-Betrieb in der Jackett-Tasche tragen. Bei einem üblichen Abstand von mehr als 20 cm zwischen Handy-Antenne und Herzschrittmacher hat das normale Telefonieren keine Auswirkungen auf den Herzschrittmacher.

Bei Hörgeräten kann es in der Nähe von Mobilfunkgeräten zu Störgeräuschen kommen. Hier die Empfehlung: Abstand halten oder wenn man selbst telefonieren will das Hörgerät abschalten!

Probleme können auch bei der Handybenutzung in Krankenhäusern auftreten, vereinzelt werden empfindliche medizinische Geräte auch noch in 1 bis 2 Metern Abstand gestört. Auf ausreichenden Abstand zu empfindlicher medizintechnischer Elektronik ist zu achten - insbesondere in Intensivstationen und Operationssälen. Mobilfunk-Verbote in Krankenhäusern sind daher strikt einzuhalten.

Um Beeinflussungen der Bordelektronik zu vermeiden, muss das Mobiltelefon während des Fluges ausgeschaltet bleiben (§ 27 Abs. 3 Luftverkehrsgesetz).

Das Verbot der Benutzung von Handys ohne Freisprecheinrichtung während des Autofahrens ist in der damit verbundenen Ablenkung der Fahrerin bzw. des Fahrers begründet. Da auch bei Nutzung einer Freisprecheinrichtung eine Ablenkung auftritt, sollte auf das Telefonieren am Steuer nach Möglichkeit ganz verzichtet werden.


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