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Cordless phones with low EMF radiation levels


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DECT-Telefone halten auf Grund ihrer niedrigen mittleren Sendeleistung von weniger als 20 mW den geltenden SAR - Basisgrenzwert von 2 W/kg ein. Nach DIN EN 50360 muss daher nicht, wie bei Mobiltelefonen üblich, der SAR-Wert zum Nachweis der Übereinstimmung mit den Grenzwerten ermittelt und von Herstellerseite angegeben werden.

Die Basisstationen der nach dem DECT-Standard arbeitenden Schnurlos-Telefone senden im Stand-by-Betrieb kontinuierlich, d.h. auch wenn nicht telefoniert wird, ein Kontrollsignal zwischen Basisstation und Mobilteil. Darüber hinaus wird beim Telefonieren unabhängig vom Abstand zwischen dem Telefon und der Basisstation permanent mit der maximalen Leistung gesendet.

Unter dem Aspekt einer vorsorglichen Reduzierung der Exposition formulierte das Bundesamt für Strahlenschutz bereits im Jahr 2006 folgende Kriterien für strahlungsarme DECT-Geräte:

  • Abschaltung oder mindestens eine 100.000fache Absenkung des Kontrollsignals im Standby-Betrieb unabhängig von der Anzahl der angemeldeten Mobilteile, wobei sich das Mobilteil nicht notwendigerweise in der Basis befinden muss;
  • Bedarfsgerechte Regelung der Sendeleistung des Mobilteils beim Telefonieren in mehr als 2 Stufen ähnlich wie beim Handy;
  • Bedarfsgerechte Regelung der Sendeleistung auch der Basisstation während des Telefonierens in mehr als 2 Stufen;
  • Möglichkeit des Anschlusses eines Headsets an das Mobilteil;
  • Möglichkeit der Einstellung / Begrenzung der Reichweite.

Diesen Forderungen sind mittlerweile einige Hersteller ganz oder teilweise nachgekommen. Derartige strahlungsarme Geräte werden meist mit einem eigenen Label des jeweiligen Herstellers versehen. Da diese Label nicht genormt sind und sich die Eigenschaften der Geräte ständig ändern können, ist vor dem Kauf eine sorgfältige Prüfung der technischen Daten mit den oben genannten Kriterien zu empfehlen.

Seit Ende 2009 können digitale Schnurlostelefone auf Antrag das Umweltzeichen „Blauer Engel“ erhalten, wenn sie die in den Vergabegrundlagen genannten Kriterien für Energieeffizienz und Strahlungsarmut erfüllen.

Nähere Informationen zu den Vergabegrundlagen für den "Blauen Engel" für DECT-Telefone sind auf der Internetseite des RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. zu finden (http://www.blauer-engel.de/de/produkte_marken/produktsuche/produkttyp.php?id=425). Das Umweltzeichen wird nur vergeben, wenn der Hersteller durch Gutachten die Einhaltung der vorgeschriebenen Kriterien nachweist. Verbraucherinnen und Verbraucher können damit auf die Einhaltung der jeweiligen Kriterien vertrauen.

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