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Das Verfahren zur Stilllegung des Endlagers für schwach- und
mittelaktive Abfälle Morsleben durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) geht in eine entscheidende Phase. Ab 22. Oktober legt das für die Durchführung des Zulassungsverfahrens zuständige Umweltministerium des Landes Sachsen-Anhalt die Unterlagen des BfS zur geplanten Schließung des Endlagers öffentlich aus. Bis zum 21. Dezember 2009 können alle Bürgerinnen und Bürger den Antrag einsehen und Einwendungen erheben.
„Morsleben ist das erste Endlager in der Bundesrepublik, das nach dem
Atomrecht stillgelegt wird und das somit Pioniercharakter für zukünftige Endlager hat“, erklärte der Präsident des BfS, Wolfram König, heute in Morsleben. „Wir weisen in unserem Antrag nach, dass die Langzeitsicherheit von Morsleben gewährleistet ist und dass auch in Zukunft keine Gefahr für Mensch und Umwelt vom Endlager ausgeht“.
Das BfS ist Betreiber von Morsleben und im Stilllegungsverfahren
Antragsteller im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland. Die für die
Öffentlichkeitsbeteiligung zu verwendenden Unterlagen werden von der
Planfeststellungsbehörde, in diesem Fall das Ministerium für
Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, veröffentlicht.
König: „Im Sinne der Transparenz hat das BfS Abdrucke der Unterlagen
jedoch bereits im Internet unter www.bfs.de veröffentlicht, so dass möglichst viele Menschen die Möglichkeit
bekommen, sich ein eigenes Bild zu machen“. Auf der Internetseite des
BfS stehen nicht nur die für die Öffentlichkeitsbeteiligung notwendigen
Antragsunterlagen sondern auch weitere Verfahrensunterlagen und
Informationen zur Verfügung. Die während der Auslegungsfrist
eingegangenen Einwendungen werden ausgewertet und mit den Einwendern
öffentlich erörtert. Sie fließen in das Verfahren ein und werden von der
Genehmigungsbehörde geprüft. Am Ende des Verfahrens steht ein
Planfeststellungsbeschluss.
Wesentliches Ziel bei der beantragten Stilllegung von Morsleben ist es,
das Endlager so zu verschließen, dass von dem Endlager auch langfristig
keine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht. Das BfS sieht dafür eine
weitgehende Verfüllung des stark durchlöcherten Bergwerks mit Salzbeton
sowie zusätzliche Abdichtungen vor. Etliche Hohlräume sowie die
horizontalen Strecken sollen verfüllt werden, um das umgebende Gebirge
zu stützen. Bestimmte Bereiche, wie etwa jene, in denen Abfälle lagern,
sowie die beiden Schächte und bestimmte Verbindungsstrecken sollen durch
zusätzliche Bauwerke verstärkt und abgedichtet werden, so dass die
radioaktiven Abfälle von der Biosphäre fern gehalten werden.
Bei einer Genehmigung der geplanten Schließung würden die eigentlichen
Arbeiten bis zur endgültigen Stilllegung noch einmal etwa 15 bis 20
Jahre dauern. Um Zeit für ein ordentliches Schließungsverfahren nach
Atomrecht zu haben, stabilisiert das BfS seit 2003 das Bergwerk, in dem
es bestimmte Bereiche des Bergwerks, in denen keine radioaktiven Abfälle
lagern, mit Salzbeton verfüllt. Diese Arbeiten werden in den nächsten
Monaten abgeschlossen sein.
Zur Historie:
Das ehemalige Kali- und Steinsalzbergwerk in Morsleben ist das erste
Endlager für radioaktive Abfälle, das in Deutschland nach Atomgesetz
betrieben wurde. Ausgewählt und genehmigt von den damals zuständigen
Behörden der DDR, ging die Zuständigkeit am 3. Oktober 1990 auf den Bund
über. 1998 wurde die Einlagerung in Morsleben nach einem
Gerichtsentscheid ausgesetzt. 2001 hat das BfS auf die Einlagerung
unwiderruflich verzichtet, da die weitere Einlagerung radioaktiver
Abfälle sicherheitlich nicht mehr vertretbar erschien. Bis 1998 wurden
insgesamt etwa 37.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle
in Morsleben eingelagert. Derzeit läuft das atomrechtliche Verfahren zur
Stilllegung von Morsleben. Im September 2005 hat das BfS die
Planunterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung für die endgültige
Schließung des Endlagers dem Umweltministerium Sachsen-Anhalt als
zuständiger Planfeststellungsbehörde übergeben.
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