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Die aus dem Deckgebirge in die Schachtanlage Asse in größeren Mengen
(zwölf Kubikmeter pro Tag) zutretenden Salzlösungen können wieder aus
dem Bergwerk abtransportiert und beispielsweise zur Flutung anderer
ehemaliger Salzbergwerke weiter verwertet werden. Das ergeben umfassende
Überprüfungen auf Basis der Strahlenschutzverordnung und gemessener
Proben, die das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), das Niedersächsische
Umweltministerium und das Bundesumweltministerium nun abschließend
bewertet haben. Demnach liegen die Radionuklidkonzentrationen der
Zutrittslösungen weit unter den zu betrachtenden Freigabewerten. Das BfS
hat gemeinsam mit dem derzeitigen Betreiber der Asse, dem Helmholtz
Zentrum München, Empfehlungen zum Management der Salzlösungen
erarbeitet, mit dem die darin noch vorhandenen Konzentrationen an
Radionukliden fortan kontinuierlich überwacht werden. Aus Sicht des BfS
kann die Abgabe der Lösungen, die derzeit im Bergwerk gesammelt werden
müssen, wieder aufgenommen werden.
Bis Juni 2008 waren die aus dem Deckgebirge in die Schachtanlage Asse
zutretenden Salzlösungen unterirdisch gefasst und in die Salzbergwerke
Mariaglück, Hope und Salzdetfurth gebracht worden. Die Transporte wurden
gestoppt, nachdem festgestellt worden war, dass Vorgaben der
Strahlenschutzverordnung nicht erfüllt oder nur unzureichend betrachtet
wurden. Vor der Wiederaufnahme der Abtransporte musste deshalb
nachgewiesen werden, dass die Anforderungen der Strahlenschutzverordnung
erfüllt werden.
Ein Gutachter hatte daraufhin im Auftrag des Helmholtz Zentrums anhand
der Vorgaben der Strahlenschutzverordnung neue Freigabewerte für die
Freigabe der Salzlösungen zur Verwertung in den Salzbergwerken
Mariaglück, Hope und Salzdetfurth berechnet. Das BfS hat diese bewertet.
Die Freigabewerte sind insgesamt strenger als die zuvor vom Helmholtz
Zentrum für die Bewertung herangezogenen Werte. Zudem werden jetzt alle
relevanten Radionuklide berücksichtigt. Die auf der 490-m-Sohle
gesammelten Salzlösungen schöpfen die entsprechenden Freigabewerte nur
zu bis zu sechs Prozent aus, so dass der Schutz der Bevölkerung
gewährleistet ist und die Salzlösungen nach den Vorgaben der
Strahlenschutzverordnung abgegeben werden könnten.
Bevor die Salzlösungen aus der Asse freigegeben werden können, ist es
erforderlich, dass der bislang fehlende Freigabebescheid nach
Strahlenschutzverordnung von der zuständigen Behörde des Landes
Niedersachsen erteilt wird.
Das BfS hat gemeinsam mit dem derzeitigen Betreiber Empfehlungen für das
Management der Zutrittslösungen erarbeitet, mit dem die Konzentration an
Radionukliden in der Zutrittslösung weiter reduziert werden soll. Das
vom BfS empfohlene Management beinhaltet beispielsweise eine strikte
Trennung von Zutrittslösungen und den ebenfalls aufgetretenen
Salzlösungen, die mit radioaktiven Abfällen in Kontakt gekommen sein
könnten. Letztere bleiben unter Tage und werden nicht an andere
Bergwerke abgeben. Derzeit wird eine geeignete Lagerung als
betrieblicher radioaktiver Abfall geprüft. Geprüft werden soll außerdem,
ob die Zutrittslösung schneller aus dem Grubengebäude herausgebracht
werden kann. Die für die Zutrittslösungen verwendeten Auffangbecken
sollen zudem häufiger gereinigt werden, damit sich Radionuklide nicht
mehr festsetzen können.
Aufgrund der Überprüfungen und erfolgten Umstellungen sieht das BfS
unter Gesichtspunkten des Strahlenschutzes die Voraussetzungen für eine
Freigabe der Laugen zur Verwertung auch in anderen Bergwerken für
gegeben an.
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