BfS-PM 24/06 vom 20.12.06
BfS-PM 23/06 vom 19.12.06
BfS-PM 22/06 vom 16.12.06
BfS-PM 21/06 vom 13.12.06
BfS-PM 20/06 vom 10.12.06
BfS-PM 19/06 vom 01.12.06
BfS-PM 18/06 vom 23.11.06
BfS-PM 17/06 vom 17.10.06
BfS-PM 16/06 vom 20.09.06
BfS-PM 15/06 vom 04.09.06
BfS-PM 14/06 vom 16.08.06
BfS-PM 13/06 vom 21.07.06
BfS-PM 12/06 vom 07.07.06
BfS-PM 11/06 vom 03.07.06
BfS-PM 10/06 vom 05.05.06
BfS-PM 09/06 vom 05.05.06
BfS-PM 08/06 vom 21.04.06
BfS-PM 07/06 vom 17.02.06
BfS-PM 06/06 vom 13.02.06
BfS-PM 05/06 vom 07.02.06
BfS-PM 04/06 vom 03.02.06
BfS-PM 03/06 vom 01.02.06
BfS-PM 02/06 vom 30.01.06
BfS-PM 01/06 vom 13.01.06

Home > Press > Year 2006 > BfS-PM 16/06 vom 20.09.06

Press Release 016 as of 2006/09/20

Noch keine Eignungsaussage zu Gorleben


No English version available.

Zu Medienberichten über ein laufendes Gutachten zur Eignung von Tongesteinen als Endlager für radioaktive Abfälle sowie zu den vom Baden-Württembergischen Umweltministerium getroffenen Äußerungen zur Eignung von Gorleben, erklärt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS):

Der von verschiedenen Seiten wiederholt erweckte Eindruck, es gebe bereits eine Eignungsaussage für den Standort Gorleben, ist nicht richtig. Richtig ist, dass die Eignung eines potentiellen Endlagerstandortes – also auch von Gorleben – erst durch einen standortspezifischen Langzeitsicherheitsnachweis festgestellt werden kann. Der Langzeitsicherheitsnachweis ist Teil des Planfeststellungsverfahrens. Die Eignungsfeststellung ist nur durch einen Planfeststellungsbeschluss des Landes Niedersachsen möglich. Im Fall Gorleben wäre das selbst bei unverzüglicher Wiederaufnahme der Erkundungsarbeiten frühestens etwa 2022 der Fall.

Das BfS hat im November 2005 den Abschlussbericht zu einem umfangreichen Untersuchungsprogramm zu sicherheitstechnischen und konzeptionellen Fragen der Endlagerung vorgelegt. Zentrale Aussage dieses sogenannten "Syntheseberichts": Keine der zur Endlagerung radioaktiver Abfälle möglichen Gesteinsformationen wie Salz, Ton oder Granit ist generell den anderen vorzuziehen. Die logische Konsequenz aus diesem Befund kann nicht lauten, sich auf einen Standort oder ein bestimmtes Wirtsgestein zu beschränken. Im Gegenteil: Die Vorteile von Wirtsgesteinen sind nur im Vergleich von Standorten zu ermitteln.

Bei Schacht Konrad ist das Planfeststellungsverfahren bereits abgeschlossen. Derzeit laufen allerdings noch Gerichtsverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss. Dieser Beschluss beschränkt sich auf Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung. Bei der Diskussion um die Endlagerung der hochaktiven Abfälle aus den Kenkraftwerken stellt die Schachtanlage Konrad also keine Lösung dar.

Printer safe version