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Keine der zur Endlagerung radioaktiver Abfälle möglichen
Gesteinsformationen wie Salz, Ton oder Granit ist generell der anderen
vorzuziehen. Dies ist – wie die stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Katherina Reiche, in einer Presseerklärung
vom vergangenen Sonntag (3. September) zu Recht feststellt &ndash eine der
zentralen Aussagen des Abschlussberichtes zu einem umfangreichen
Untersuchungsprogramm zu sicherheitstechnischen und konzeptionellen
Fragen der Endlagerung radioaktiver Abfälle, den das Bundesamt für
Strahlenschutz (BfS) Ende letzten Jahres vorgelegt hat.
Die logische Konsequenz aus diesem Befund kann nicht lauten, dass
deshalb ein neues Standortsuchverfahren nicht sinnvoll sei. Im
Gegenteil: Die Vorteile von Wirtsgesteinen sind nur im Vergleich von
Standorten zu ermitteln. Dieses Verfahren entspricht internationalen
Standards und wird der Komplexität der Aufgabe gerecht. Die sichere
Lagerung hochradioaktiver Stoffe über 1 Million Jahre erfordert die
bestmögliche Lösung.
Unzutreffend ist zudem der von Frau Reiche erweckte Eindruck, es gebe
bereits eine Eignungsaussage für den Standort Gorleben. Richtig ist,
dass die Eignung eines jeden potentiellen Endlagerstandortes &ndash also
auch von Gorleben &ndash erst über den Langzeitsicherheitsnachweis
festgestellt wird. Der Langzeitsicherheitsnachweis erfolgt im
Planfeststellungsverfahren, im Fall Gorleben wäre das selbst bei
unverzüglicher Wiederaufnahme der Erkundungsarbeiten frühestens etwa 2022.
Das weitere Vorgehen bei der Endlagersuche wird vom
Bundesumweltministerium vorgeschlagen und von der Bundesregierung
festgelegt.
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