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Home > Press > Year 2004 > BfS-PM 11/04 vom 16.06.04
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Press Release 011 as of 2004/06/16
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BfS räumt Plutoniumlager
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No English version available. Lösung für nukleare Altlasten in Hanau
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) wird das staatliche Verwahrlager
in Hanau räumen. Präsident Wolfram König: „Damit lösen wir unser
Versprechen ein, bis 2005 die in staatlicher Verwahrung untergebrachten
nuklearen Altlasten abtransportieren zu lassen. Und wir leisten unseren
Beitrag, um das Kapitel der Schnellen-Brüter-Technologie in Deutschland
endgültig abzuschließen.“
Derzeit befinden sich in Hanau der plutoniumhaltige Erstkern des nie in
Betrieb gegangenen „Schnellen Brüters“ in Kalkar aus dem Besitz der RWE
Power AG und Kernbrennstoffe des mittlerweile stillgelegten
Schnellbrüter-Forschungsreaktors in Karlsruhe, für die das Atomgesetz
eine staatliche Verwahrung verlangt.
„Das BfS will die größtmögliche Sicherheit für die Bevölkerung und
übernimmt deshalb Verantwortung für die Entsorgung gefährlicher
Materialien einer verfehlten Atomtechnologie der 70er Jahre,“ erklärte
Präsident König. „Der seit Jahrzehnten von der Produktion
plutoniumhaltiger Brennelemente betroffene Nuklear-Standort Hanau wird
mit dem dadurch ermöglichten Abriss der Anlage entlastet.“
Das Material für den Kern des „Schnellen Natriumgekühlten Reaktors“
(SNR) besteht im Wesentlichen aus 205 Brennelementen und wurde zu zwei
Dritteln von der ALKEM (deren Rechtsnach-folgerin heute die Siemens AG
ist) und zu einem Drittel von „Belgonucléaire“
(Belgien) gefertigt. Der Plutonium-Anteil ist mit bis zu 35 % so hoch,
dass er zur Atomwaffenherstellung geeignet ist und deshalb wegen der
Gefahr der Entwendung mit höchster Sicherheitsstufe verwahrt werden
muss.
Da die RWE als Eigentümerin des bereits gefertigten Reaktorkerns keine
Genehmigung zur Handhabung dieser Stoffe hatte und das SNR-Projekt in
Kalkar 1991 nach langen Auseinandersetzungen endgültig aufgegeben
wurde, musste das Material nach § 5 Atomgesetz in staatliche Verwahrung
übernommen werden. Auch die Abschaltung der „Kompakten Natriumgekühlten
Kernforschungsanlage“ (KNK) des Forschungszentrums Karlsruhe erfolgte
1991. Das nach Fertigungsverträgen mit der ALKEM hergestellte
Kernmaterial wurde deshalb nie benötigt und gleichfalls staatlich
verwahrt. Das BfS hat die Stoffe aus beiden Quellen im Jahr 2002 in
einem ersten Schritt in unfallsichere Transportbehälter verpackt.
Die jetzige, mit dem Bundesumwelt- und dem Bundesforschungsministerium
sowie der RWE abgestimmte Vorgehensweise sieht vor, die mit Plutonium
angereicherten Brennstäbe in Anlagen in La Hague und Marcoule
(Frankreich) zu verarbeiten. Mit einem auf 4 - 5 % reduzierten
Plutonium-Anteil können sie in einem Atomkraftwerk eingesetzt werden,
das eine hierfür erforderliche Genehmigung besitzt. Da diese
Brennelemente durch die fixierte Restlaufzeit des Atomkraftwerks die
entsprechende Menge vorgesehener Brennstoffe ersetzen, wird also auch
die Gesamtabfallmenge reduziert.
Das BfS hat andere Lösungen geprüft, die die Umarbeitung des SNR-Kerns
und der KNK-Brennstäbe mit den damit notwendig werdenden Transporten
vermeiden, aber nach gründlicher und sicherheitsorientierter Abwägung
blieb nur der jetzt beschrittene Weg.
Die Alternative einer fortdauernden Aufbewahrung in Hanau scheidet aus,
weil die MOX-Brennelementefabrik geschlossen wurde, in der sich die
staatliche Verwahrung befindet. BMU und BfS hatten eine Räumung des
Standortes zugesagt.
Die Varianten des Neubaus eines staatlichen Verwahrlagers oder die
„Zu-Lagerung“ der Stoffe in ein bereits vorhandenes Zwischenlager sind
ebenfalls betrachtet worden. Sie beinhalten aber das Problem, dass bis
heute keine Aussage darüber möglich ist, ob und in welcher Form das
hochangereicherte Plutonium-Material überhaupt schadlos endgelagert
werden kann. Aus diesem Grund hat das BfS diese Möglichkeit verworfen.
Angesichts der Rahmenbedingungen stellt die vom BfS gewählte Lösung somit den einzig gangbaren Weg dar:
- Durch die Vermeidung weiterer langfristiger Zwischenlagerung
wird die Gefahr der Weiterverbreitung (Proliferation) des atom-
waffenfähigen Materials ausgeschlossen.
- Die Stoffe werden nach ihrem Einsatz endlagerfähig.
- Die anfallende Gesamtmenge des radioaktiven Abfalls wird
geringer.
- Die staatlichen Verwahrung in Hanau wird beendet.
- Die Lösung eines Folgeproblems der vor Jahrzehnten begonne-
nen Plutoniumwirtschaft wird nicht den nachfolgenden Genera-
tionen überlassen.
„In der Gesamtbetrachtung führt das jetzt beschlossene Verfahren zu mehr Sicherheit“, stellte Präsident König abschließend fest.
Ein Hintergrundpapier zu der geplanten Verbringung des
Schnell-Brüter-Kerns und weiterer Mateiralien aus Hanau nach Frankreich
finden Sie hier. ca. 35 KB
Das Bfs hält ausführlichere Informationen auf seiner Internetseite www.bfs.de/transport/verwahrung.html bereit.
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