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Optische Strahlung > Ultraviolette Strahlung (UV) > Solarien
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Solarien
Solarien sind UV-Strahler. UV-Strahlung ist Ursache für Sonnenbrand, Sonnenallergien, Hautalterung auch in jungen Jahren und schlimmstenfalls für Hautkrebs! Ein sorgloser Umgang mit Solarien kann also böse gesundheitliche Konsequenzen haben. Um das zu verhindern, kann man entweder auf den Solariumbesuch verzichten – oder darauf achten, dass die gesundheitlichen Risiken verringert werden. Dazu gab es das freiwillige Zertifizierungsverfahren – und gibt es neuerdings rechtliche Regelungen.
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Grundlagen zu Solarien
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Solarien sind UV-Bestrahlungsgeräte, die überwiegend zur nichttherapeutischen Bestrahlung der menschlichen Haut genutzt werden.
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Solarienverbot für Minderjährige: Verfassungsgericht bestätigt gesetzliche Regelung
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Seit August 2009 ist Minderjährigen der Besuch von Solarien untersagt (§ 4 des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen). Das Bundesverfassungsgericht bestätigt dieses Verbot nun mit seiner Entscheidung, die Verfassungsbeschwerde einer Minderjährigen, ihrer Eltern und eines Solarienbetreibers nicht zur Verhandlung anzunehmen. Es bezieht sich dabei auf wissenschaftliche Erkenntnisse aus der Forschung zum Strahlenschutz, wonach die unsachgemäße Bestrahlung der Haut zu Schädigungen bis hin zu Hautkrebs führen kann. So fanden die Wissenschaflter heraus, dass insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, die regelmäßig ins Solarium gehen, das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken, um 75 Prozent erhöht ist.
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Solarium-Check
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Solarien sind UV-Strahler. UV-Strahlung kann zu Sonnenbrand, Sonnenallergien, Hautalterung und Hautkrebs führen. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) empfiehlt jedem, der trotz der gesundheitlichen Risiken ein Sonnenstudio aufsuchen möchte, grundsätzlich dessen Qualität selbst zu überprüfen. Dazu dient eine praktikable Checkliste – der Solarium-Check.
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