Grundlagen zu Solarien
Wirkung künstlicher UV-Strahlung
Anwendung künstlicher UV-Strahlung
Zertifizierungverfahren

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Freiwilliges Zertifizierungsverfahren Solarien

Sonnenstudios können sich freiwillig nach den Kriterien des Bundesamtes für Strahlenschutz zertifizieren lassen.

Den derzeitigen Stand des Zertifizierungsverfahrens lesen sie hier.

Zertifiziert werden kann ein Solarienbetrieb nur durch eine vom BfS akkreditierte Zertifizierungsstelle.

Die Zertifizierung nach den Kriterien des BfS ist nicht vergleichbar und nicht gleichbedeutend mit einer Zertifizierung von Sonnenstudios nach ISO 9001 ff., wie sie z. B. vom TÜV durchgeführt wird. Zur Erläuterung des Unterschieds lesen Sie hier.

Das Zertifizierungsverfahren umfasst die Überprüfung des Solarienbetriebes auf Einhaltung der Zertifizierungskriterien des BfS. Die folgenden Unterlagen bilden die Grundlage des Zertifizierungsverfahrens:

Zur Begrenzung der gesundheitlichen Risiken, die mit der Anwendung künstlicher ultravioletter Strahlung verbunden sind, hat der 2002 vom BfS eingerichtete Runde Tisch Solarien (RTS) auf Grundlage der Empfehlung der SSK zum "Schutz des Menschen vor den Gefahren der UV-Strahlung in Solarien" (2001) den Kriterienkatalog mit Qualitätsanforderungen für die Zertifizierung von Solarienbetrieben erarbeitet. Dieser Kriterienkatalog ist zusammen mit der ebenfalls durch den RTS erarbeiteten UV-Fibel die verbindliche Grundlage der Zertifizierung von Sonnenstudios nach den Kriterien des Bundesamtes für Strahlenschutz. Die Kriterien stellen einen Mindestanspruch zum Schutz der Kunden vor zu hoher UV-Belastung und damit zu hohem gesundheitlichen Risiko von Solarien dar.

Wer sich nach den Kriterien des BfS zertifizieren lässt, verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Kriterien.

Ausschließlich nach den Kriterien des BfS zertifizierte Solarienbetriebe sind berechtigt, das Signum "Geprüftes Sonnenstudio – Zertifiziert nach den Kriterien des Bundesamtes für Strahlenschutz" zu verwenden.

Das Signum „Geprüftes Sonnenstudio – zertifiziert nach den Kriterien des BfS“ genießt marken-, urheber- und namensrechtlichen Schutz. Eine unberechtigte Verwendung des Signums stellt also eine Marken-, Urheber- und Namensrechtsverletzung gegenüber dem BfS als Rechtsinhaber dar.

Die Zertifizierung besitzt 3 Jahre Gültigkeit. Mit der Zertifizierung verbunden ist die Einwilligung des Solarienbetriebs zu einer unangemeldeten Kontrolle durch das BfS bzw. durch die Zertifizierungsstelle, mit der der Zertifizierungsvertrag geschlossen wurde.

Die Ergebnisse der 3. Solarienüberprüfung durch das BfS Ende 2008 lesen Sie hier.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher stellt das BfS den Infoflyer „Gut für Sie: Sicherheit im Sonnenstudio“  wieder zur Verfügung. Hier sind die Leistungen, die Verbraucherinnen und Verbraucher in einem nach den Kriterien des BfS zertifizierten Sonnenstudio zustehen, gelistet.

Dieser Info-Flyer darf ausschließlich von Sonnenstudios ausgelegt werden, die nach den Kriterien des BfS zertifiziert sind. Der Flyer wird diesen Sonnenstudios kostenlos in gewünschter Stückzahl vom BfS zu Verfügung gestellt. Hierzu genügt eine Email unter Angaben der Zertifizierungsnummer, der Studioadresse und der gewünschten Stückzahl an info@bfs.de.

Ein Missbrauch des Flyers durch ein Sonnenstudio, das nicht nach den Kriterien des BfS zertifiziert ist, stellt eine Marken-, Urheber- und Namensrechtsverletzung gegenüber dem BfS als Rechtsinhaber dar, und wird geahndet.

 

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