Grundlagen zu Solarien
Wirkung künstlicher UV-Strahlung
Anwendung künstlicher UV-Strahlung
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Anwendung künstlicher UV-Strahlung

Sonnenstudios sind Betriebe der gewerblichen Anwendung von Solarien zu kosmetischen Zwecken. Als Solarien werden UV-Bestrahlungsgeräte zur nichttherapeutischen Bestrahlung der Haut des Menschen bezeichnet. Sie werden als Ganzkörper- oder als Teilkörperbestrahlungsgeräte ausgelegt und mit künstlichen Strahlungsquellen betrieben.

Vor allem in der sonnenarmen Jahreszeit werben Sonnenstudios besonders intensiv mit der vermeintlich wohltuenden Wirkung eines Solarienbesuchs und natürlich mit der Bräunung der Haut. Mögliche gesundheitliche Risiken durch die UV-Strahlung der Solarien werden dabei gerne außer Acht gelassen. Tatsache ist aber, dass die UV-Strahlung in kommerziell betriebenen oder häuslichen Solarien die gleichen schädlichen Strahlenwirkungen hervorrufen wie die UV-Strahlung der Sonne.

Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) hat erst vor Kurzem die natürliche wie künstlich erzeugte UV-Strahlung (UV-Strahlung der Wellenlänge 100 – 400 nm) in die höchste Krebsrisikostufe eingeordnet. Gesunde Bräune ist im Solarium also nicht zu haben!

Seit 2008 gibt es eine EU-Vorschrift für Solarien. Solarien dürfen nur noch eine gesundheitlich wirksame Gesamtbestrahlungsstärke von 0,3 Watt pro m² aufweisen. Dies entspricht aber immer noch der Strahlungsintensität eines wolkenfreien Tages um 12 Uhr Mittags am Äquator und einem UV-Index von 12. Dies ist ein Wert, beim dem sich Einheimische in südlichen Ländern im Haus oder im Schatten aufhalten!

Folgende Punkte sollten darum im Zusammenhang mit Solarienbesuchen immer beachtet werden:

  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen aufgrund gesetzlicher Regelungen Sonnenstudios nicht benutzen;
  • Selbstbedienungsstudios sollen auf jeden Fall gemieden werden, da eine qualifizierte, individuelle Beratung durch das Personal eines Sonnenstudios unbedingt erforderlich ist.
  • Die Beratung muss eine Aufklärung über gesundheitliche Risiken der UV-Bestrahlung, eine Bestimmung des Hauttyps und einen auf den Hauttyp abgestimmten individuellen Dosierungsplan umfassen. Darüber hinaus soll auch auf Unverträglichkeitsreaktionen bei der Verwendung bestimmter Medikamente oder Kosmetika hingewiesen werden.
  • Personen, die ein erhöhtes gesundheitliches Risiko gegenüber UV-Strahlung aufweisen sind vom Personal von der Nutzung des Sonnenstudios auszuschließen. Hierzu gehören:
  1. Menschen mit heller, empfindlicher Haut (Hauttyp I und II)
  2. Menschen mit einer großen Anzahl von Muttermalen;
  3. Menschen mit auffälligen Pigmentmalen
  4. Personen, die in der Kindheit schwere Sonnenbrände hatten;
  5. Personen, in deren Familiengeschichte bereits Hautkrebs aufgetreten ist;
  6. akut erkrankte Personen;
  7. Menschen, die Hautkrebs haben oder in der Vergangenheit hatten.
  • Das Personal muss den Nutzern UV-Schutzbrillen aushändigen, die den gültigen Sicherheitsvorschriften entsprechen. Die Augen sind durch die künstliche UV-Strahlung im Solarium genau so gefährdet wie durch UV-Strahlung der Sonne. Daher muss im Solarium immer eine geeignete UV-Schutzbrille getragen werden
  • Ein Sonnenbrand ist unbedingt zu vermeiden. Daher dürfen die auf den Hauttyp abgestimmten Höchstbestrahlungsdauern nicht überschritten werden.
  • Die Zahl der Sonnenbäder (Bestrahlung durch die Sonne und im Solarium zusammen gezählt) pro Jahr sollte nach einer Empfehlung der Deutschen Strahlenschutzkommission die Zahl 50 nicht übersteigen. Unter einem Sonnenbad wird dabei eine länger andauernde und/oder intensive Bestrahlung größerer Körperflächen verstanden.
  • Der Besuch eines Solariums zur „Vorbräunung“ ist nicht zu empfehlen.

Die Qualität eines Sonnenstudios kann man auch selbst überprüfen. Nutzen Sie hierzu den Solarium-Check.

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