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Die gesundheitlichen Auswirkungen der Laserstrahlung sind ähnlich
wie bei normaler optischer Strahlung. Sie hängen stark von der
Wellenlänge der Strahlung ab. Der Wellenlängenbereich der
Laserstrahlung erstreckt sich von etwa 10 000 nm bis etwa 200 nm, d. h.
vom Infrarotbereich über das sichtbare Licht bis zum kurzwelligen UV.
Da die Eindringtiefe der Strahlung in biologisches Gewebe relativ
gering ist, sind bei einem unbeabsichtigten Einwirken von
Laserstrahlung beim Menschen vor allem die Haut und die Augen
betroffen. Für die Augen bestehen aufgrund ihrer optischen
Eigenschaften besondere Gefahren. Die speziellen gesundheitlichen
Gefahren von Lasern begründen sich vor allem in der sehr hohen
Leistungsdichte und der starken Bündelung des Laserstrahls.
Wirkung von Laserstrahlung auf biologisches Gewebe
Die Art der Wirkung von Laserstrahlung auf biologisches Gewebe
ist abhängig von Wellenlänge, Intensität und Bestrahlungsdauer und von
den Eigenschaften des Gewebes, die eine unterschiedliche Reflexion,
Streuung und Absorption der Strahlung zur Folge haben.
Wasser absorbiert optische Strahlung vor allem im UV- und
längerwelligen Infrarotbereich. Da biologisches Gewebe in der Regel
sehr viel Wasser enthält, wird demnach die kurzwellige und langwellige
Laserstrahlung sehr stark absorbiert. Im Bereich des sichtbaren Lichts
und des nahen Infrarots wird die Absorption durch das Hämoglobin und
das Melanin (brauner Hautfarbstoff) bestimmt.
Die Art und Stärke der Gewebsreaktion hängt im wesentlichen von der Bestrahlungsdauer und der Bestrahlungsstärke ab:
Bei relativ langen Bestrahlungsdauern im Minutenbereich und Bestrahlungsstärken im Bereich von W/cm2
(Watt pro Quadratzentimeter) werden sog. photochemische Wirkungen
ausgelöst. Im Bereich des sichtbaren oder infraroten Lichts können
bestimmte biologische Moleküle die auftreffende Laserstrahlung
absorbieren. Die Moleküle werden angeregt und geben ihre Energie z. B.
an Sauerstoff-Moleküle ab, wodurch sehr aggressive Radikale gebildet
werden, die dann andere biologische Substanzen (wie z. B. die
Erbsubstanz (DNA) oder Proteine) schädigen können. Laserstrahlung im
UV-Bereich kann auch direkt eine Schädigung der DNA hervorrufen (siehe
auch Wirkungen von UV-Strahlung). Derartige Schädigungen der DNA können krebsauslösend wirken.
Bei mittleren bis kurzen Bestrahlungszeiten im Bereich von
einigen Sekunden bis zu Millisekunden (ms) und Bestrahlungsstärken im
Bereich von wenigen W/cm2 bis zu etwa 1 MW/cm2 (Megawatt pro Quadratzentimeter
= 1 000 000 W pro Quadratzentimeter) sind - je nach
Bestrahlungsdauer - thermische Effekte zu beobachten. Diese
reichen von einer leichten Erwärmung des Gewebes über die Denaturierung
von Eiweiß, Verkochen des Wassers im Gewebe und in den Zellen bis zur
Verkohlung und Schwarzfärbung des Gewebes. Aufgrund der Wärmeleitung
wird auch das Gewebe außerhalb des eigentlichen Zielvolumens der
Strahlung mehr oder weniger schnell erwärmt und dadurch möglicherweise
geschädigt. Diese thermische Wirkung wird in der Laserchirurgie
therapeutisch eingesetzt (siehe auch Anwendung in der Medizin).
Bei sehr kurzen Bestrahlungsdauern von ns (Nanosekunden) bis µs (Mikrosekunden) und Bestrahlungsstärken im Bereich von MW/cm2 bis 1 GW/cm2 (Gigawatt pro Quadratzentimeter
= 1000 MW pro Quadratzentimeter) "verdampft" das Gewebe, es wird
praktisch explosionsartig abgetragen. Das umliegende Gewebe wird dabei
kaum erwärmt. Gezielt angewandt wird diese Wirkung z. B. in der
Augenheilkunde zur Behandlung von Augenfehlern (siehe auch Anwendung in der Medizin).
Noch höhere Bestrahlungsstärken im Bereich zwischen GW/cm2 und TW/cm2 (Terawatt pro Quadratzentimeter =
1000 GW pro Quadratzentimeter) führen im Gewebe zur Bildung von
Plasma (freie Elektronen und Ionen). Dieses dehnt sich in unvorstellbar
kurzer Zeit aus und fällt wieder zusammen. Dadurch entsteht eine
Schockwelle, die sich ausbreitet und Gewebe mechanisch zerstört. Diese
Wirkung der Laserstrahlung ist Grundlage für die Zertrümmerung von
Nieren- oder Gallensteinen (die sog. Lithotripsie, siehe auch Anwendung in der Medizin).
Wirkungen am Auge
Aufgrund seiner besonderen optischen Eigenschaften ist das Auge
besonders empfindlich gegenüber optischer Strahlung und demnach auch
gegenüber Laserstrahlung.
Für das Sehvermögen des Auges ist die Strahlung im sichtbaren
Bereich von besonderer Bedeutung, da diese Strahlung durch Hornhaut,
Linse und Glaskörper hindurch bis auf die Netzhaut gelangt. Strahlung
im UV- und fernen Infrarotbereich wird dagegen bereits von der Hornhaut
oder der Linse absorbiert.
Besonders zu beachten sind die Abbildungseigenschaften des
Auges, die eine starke Bündelung (Fokussierung) des sichtbaren Lichtes und des
nahen Infrarotlichtes zur Folge haben. Dadurch werden parallele Lichtstrahlen,
wie sie bei der Laserstrahlung vorliegen, auf einen Punkt der Netzhaut
fokussiert. Dieser Effekt ist vergleichbar mit dem "Brennglaseffekt"
einer Lupe in der Sonnenstrahlung. Dadurch wird die ohnehin meist schon sehr
hohe Leistungsdichte des Laserstrahls an der Netzhaut nochmals um einen Faktor
in der Größenordnung von 10 000 bis 500 000 erhöht. Dies bedeutet, dass ein
Laserstrahl, der auf der Hornhaut mit einer Bestrahlungsstärke von 25 W/m2
ankommt, auf der Netzhaut eine Bestrahlungsstärke von bis zu 12,5 MW/m2
erreichen kann.
Als Folge davon können mehr oder weniger gravierende Schäden an der
Netzhaut auftreten. Meist nicht bemerkt werden kleine Stellen auf der
Netzhaut, an denen Blut koaguliert ist und Blutkapillaren geschädigt
sind. Sind diese Stellen jedoch größer oder häufen sich in einem
Bereich, so führt dies zu Ausfällen im Gesichtsfeld. Außerdem kann auch
eine Ablösung von Teilen der Netzhaut oder massive Blutungen im
Augapfel erfolgen. Besonders schwer wiegend ist eine Schädigung durch
Laserstrahlung am Fleck des schärfsten Sehens, dem gelben Fleck, da
dann sowohl das Scharfsehen als auch das Farbsehvermögen stark
verringert werden oder sogar ganz ausfallen können. Wird der sogenannte
blinde Fleck, d. h. die Einmündung der Sehnerven in die Netzhaut von
einem Laserstrahl geschädigt, kann dies eine völlige Erblindung nach
sich ziehen.
Laserstrahlung im UV-Bereich wirkt sich dagegen bevorzugt auf
die Horn- und Bindehaut und die Linse aus. Bei relativ niedrigen
Strahlungsintensitäten kommt es zu sehr schmerzhaften Entzündungen der
Hornhaut (Photokeratitis) und der Bindehaut (Photokonjunktivitis). Bei
höheren Strahlenintensitäten können reversible Hornhauttrübungen und ab
ca. 50 kJ/m2 irreversible Hornhaut und Linsentrübungen (Katarakte) auftreten.
Im Bereich des längerwelligen Infrarotlichts sind ebenfalls
Katarakte möglich, ab einer Wellenlänge von ca. 2500 nm wird nur
noch die Hornhaut geschädigt.
Wirkungen auf die Haut
Im Allgemeinen verträgt die Haut eine deutlich höhere
Intensität an Laserstrahlung als das Auge. Die Eindringtiefe der Strahlung und
damit auch die Wirkung auf die unterschiedlichen Hautschichten hängt stark von
der Wellenlänge ab. Im UV- und fernen Infrarotbereich absorbiert die Haut sehr
stark, so dass Wirkungen im wesentlichen auf die obersten Hautschichten
begrenzt sind. Im sichtbaren und nahen Infrarotbereich ist dagegen die
Eindringtiefe der Strahlung relativ hoch, so dass sogar Schädigungen der Unterhaut
auftreten können.
In Abhängigkeit von Bestrahlungsdauer und Bestrahlungsstärke
ergeben sich unterschiedliche gesundheitliche Auswirkungen: Bei eher niedriger
Bestrahlungsstärke und -dauer treten im UV-Bereich Erytheme (Hautrötung bzw.
"Sonnenbrand") auf, im sichtbaren Bereich sind verschiedene
photochemische und thermische Reaktionen zu beobachten und im infraroten
Bereich treten mit zunehmender Wellenlänge nur noch thermische Wirkungen auf.
Bei höheren Leistungen können die Verbrennungen zu starker Blasenbildung und
späterer Vernarbung führen.
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