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Wirkungen von Infrarot (IR)-Strahlung
Infrarot (IR)-Strahlung wird überwiegend an der Körperoberfläche absorbiert. Von der IR-Strahlung sind somit zunächst Auge und Haut betroffen. Durch Wärmeleitung kann aber auch eine Erwärmung tiefer gelegener Körperorgane erfolgen. Besondere Aufmerksamkeit bezüglich des Auges verdient der kurzwellige IR-Anteil (IR-A). Für diesen Bereich ist der vordere Teil des Auges durchlässig. Auf diese Weise können unmittelbar Netzhautschädigungen erfolgen. Bei chronischer Bestrahlung mit starken IR-Quellen kann die Linse getrübt werden (zum Beispiel „Glasbläserstar“). Eine Bestrahlung der Haut kann bei ausreichend hohen Bestrahlungsstärken bereits nach sehr kurzer Zeit zu Verbrennungen führen. Bei niedrigeren Bestrahlungsstärken schützen davor im Allgemeinen die natürlichen Abwehr- und Schmerzreaktionen.

Hohe thermische Belastungen zum Beispiel durch IR-Bestrahlung können zu Störungen im Wärmehaushalt des Gesamtorganismus führen. Die mildeste Folge einer thermischen Überbeanspruchung ist der Hitzekrampf, eine Muskelverkrampfung, die durch einen Verlust von Körpersalzen infolge verstärkten Schwitzens zustande kommt. Durch rechtzeitiges Trinken salzhaltiger Getränke kann ein Hitzekrampf vermieden werden.

Steigt die Temperatur im Körperinneren (Kerntemperatur) auf ca. 40° C, kommt es durch die Erweiterung oberflächennaher Blutgefäße zu einem Blutdruckabfall mit Mangeldurchblutung des Gehirns und Bewusstlosigkeit (Hitzekollaps). Die gefährlichste Wirkung von IR-Strahlung ist der Hitzschlag. Dabei führt ein Anstieg der Kerntemperatur auf über 41° C zu einem Kreislaufkollaps. Aufgrund der hohen Temperatur können dabei alle Organe thermisch geschädigt werden.

Häufigste Ursache für gesundheitliche Schäden durch IR-Strahlung im Alltag ist eine zu lange und intensive Sonnenbestrahlung. Ein Sonnenstich z. B. kann auftreten, wenn besonders der ungeschützte Kopf und der Nacken längere Zeit der Sonne ausgesetzt werden. Kinder sind besonders empfindlich. Ausgedehnte Sonnenbäder sind deshalb auch aus diesem Grund nicht zu empfehlen. Bei längerem Aufenthalt in der Sonne sollte in jedem Fall auf leichte, luftige Kleidung und eine Kopfbedeckung geachtet werden, die Luftzirkulation ermöglicht.

Neben diesen akut auftretenden gesundheitlichen Schäden durch lang andauernde und/oder intensive Infrarot-Bestrahlung sind bei chronischer Bestrahlung weitere Hautschädigungen möglich, insbesondere bei einer Kombination mit ultravioletter (UV)-Strahlung. Diskutiert wird eine Beteiligung der IR-Strahlung an der beschleunigten Hautalterung, als deren Hauptverursacher die UV-Strahlung gilt. Außerdem gibt es Hinweise, dass IR-Bestrahlung in Verbindung mit UV-Bestrahlung kanzerogen wirken kann. DNA-Schäden, die durch die UV-Strahlung gesetzt werden, können zum Beispiel schlechter repariert werden oder die geschädigten Zellen werden weniger effektiv durch die körpereigenen Mechanismen beseitigt. Zellen mit nicht-reparierten DNA-Schäden können Vorstufen von Krebszellen darstellen. Diese Fragen werden zur Zeit in der wissenschaftlichen Forschung bearbeitet.

Um die genannten Risiken zu vermeiden, rät das BfS dringend, auf die Kombination eines Besuchs in einer Infrarot-Wärmekabine oder in der Sauna mit einer UV-Bestrahlung im Solarium zu verzichten.

Neben den geschilderten negativen Wirkungen hat die IR-Strahlung aber unbestritten auch positive Wirkungen, weshalb sie zum Beispiel in der Medizin eingesetzt wird. Aufgrund der Wärmewirkung wirkt sie durchblutungsfördernd und löst Muskelverspannungen. Vor allem in Verbindung mit Kältereizen wirkt sie stimulierend auf das Immunsystem.

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