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Optische Strahlung > FAQs zum Thema
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Häufig gestellte Fragen zum Thema "UV-Strahlung"
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1.
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Was versteht man unter UV-Strahlung?

Die ultraviolette (UV-) Strahlung ist der energiereichste
Teil der optischen Strahlung. Sie bildet im elektromagnetischen Spektrum den
Übergang zwischen der nichtionisierenden und der ionisierenden Strahlung.
Die UV-Strahlung wird in drei Wellenlängenbereiche
eingeteilt: UV-C-Strahlung (100 - 280 nm); UV-B-Strahlung (280 - 315 nm) und
UV-A-Strahlung (315 - 400 nm). Je kürzer die Wellenlänge desto energiereicher ist
die Strahlung und umso schädigender wirkt sie beim Menschen.
Die wichtigste natürliche UV-Strahlenquelle ist die Sonne. Der
UV-Anteil der Sonnenstrahlung, die am Erdboden ankommt, variiert in hohem Maße
und ist vornehmlich vom Sonnenstand (geographische Breite, Tages- und Jahreszeit),
vom Gesamtozongehalt der absorbierenden Luftschicht und der Bewölkung abhängig.
Durch das Ozon in der hohen Atmosphäre (Stratosphäre) wird die energiereiche
UV-C-Strahlung vollständig und die UV-B-Strahlung teilweise zurückgehalten. Nur
ein Teil der UV-B-Strahlung und fast die gesamte UV-A-Strahlung dringen bis zur
Erdoberfläche durch.
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2.
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Welche Wirkung hat die UV-Strahlung der Sonne?
In Maßen genossen, fördert das Sonnenlicht die Durchblutung
und den Kreislauf und steigert das Wohlbefinden. Daran sind neben der
UV-Strahlung vor allem die Infrarotstrahlung und das sichtbare Licht beteiligt.
Geringe Mengen an UV-B-Strahlung werden für die Bildung von Vitamin D benötigt.
Im Laufe der menschlichen Entwicklung haben sich in der Haut
Schutzmechanismen ausgeprägt: die UV-stimulierte Bräunung (die sog. Melaninbildung)
sowie die Verdickung der obersten Hautschicht, der Hornhaut, die nach einer
UV-Bestrahlung gebildet wird und als „Lichtschwiele“ bezeichnet wird. Die
braune Hautfarbe, die von vielen Menschen als Voraussetzung für gutes Aussehen
betrachtet wird, und die Lichtschwiele sind Reaktionen der Haut auf die
UV-Bestrahlung und dienen als Schutzmechanismen der Haut gegen eine Schädigung
durch zu viel UV-Strahlung.
Schädlich wirkt die UV-Strahlung hauptsächlich auf die Haut
des Menschen und auf das Auge. Es ist jeweils zwischen akuten (sofortigen) und
chronischen Wirkungen zu unterscheiden, die erst nach längeren Einwirkzeiten
auftreten.

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3.
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Was ist bei Kindern zu beachten?
Bei kleinen Kindern bildet sich die Lichtschwiele noch nicht
aus, daher sollten sie bis zum Alter von etwa zwei Jahren auf keinen Fall der
direkten Sonne ausgesetzt werden. Im Lauf der Kindheit kommt es unter dem
Einfluss von UV-Strahlung erst allmählich zur Bildung der Lichtschwiele, so
dass auch bei größeren Kindern beim Aufenthalt in der Sonne besondere Vorsicht
geboten ist. Sie sollten mit Kleidung, Hut und Sonnenbrille und mit einem
Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor (mindestens 15) geschützt
werden, wenn sie sich länger in der Sonne aufhalten. Zu beachten ist,
dass Schnee, Sand und Wasser die UV-Strahlung reflektieren und nur eine dicke
geschlossene Wolkendecke die UV-Strahlung vollständig abschirmt, während
lockere Bewölkung die Intensität der UV-Strahlung unter Umständen sogar
verstärken kann. Daher ist beim Wintersport oder beim Urlaub am Meer besondere
Vorsicht geboten.
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4.
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Welche akuten Wirkungen hat die UV-Strahlung beim Menschen?
Von den akuten Wirkungen ist an erster Stelle der
Sonnenbrand zu nennen. Dabei handelt es sich um eine sichtbare
Entzündungsreaktion der Haut, die durch UV-Strahlung ausgelöst wird und rund
drei bis sechs Stunden nach der Strahleneinwirkung auftritt. Die Zeit, die man
sich ungeschützt der Sonne aussetzen kann, ohne einen Sonnenbrand zu bekommen,
hängt vom Hauttyp ab: hellhäutige
Menschen mit rötlichen oder blonden Haaren sind bedeutend empfindlicher als
dunkelhaarige, brünette Menschen.
Weitere akute Hautreaktionen sind Überempfindlichkeitsreaktionen
oder allergische Reaktionen. Sie kommen vor allem durch das Zusammenwirken von
UV-A-Strahlung und bestimmten Stoffen wie z.B. Medikamenten, Kosmetika oder
pflanzlichen Inhaltsstoffen zustande.
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5.
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Welche chronischen Wirkungen können durch UV-Strahlung verursacht werden?
Die gefährlichste chronische Wirkung der UV-Strahlung ist der Hautkrebs. Hautärzte führen den seit Längerem beobachtbaren Anstieg verschiedener Hautkrebsarten vor allem auf das veränderte Freizeitverhalten der Menschen zurück: häufige Sonnenbäder, Urlaub im Süden, Solarienbesuche usw. Derzeit erkranken in Deutschland pro Jahr etwa 140.000 Personen neu an Hautkrebs – mit steigender Tendenz. Die Neuerkrankungsrate für den besonders gefährlichen
schwarzen Hautkrebs (malignes Melanom) hat sich in den letzten 20 Jahren verdreifacht.
Basalzell- und Plattenepithelkarzinom treten bevorzugt
an sonnenexponierten Hautstellen auf. Der Zusammenhang mit UV-Bestrahlung ist
eindeutig erwiesen. Die Risikozunahme für diese beiden Hautkrebsformen ist
nicht von der Zahl der Sonnenbrände abhängig, sondern von der Gesamtbelastung
mit UV-Strahlung („Die Haut vergisst nichts!“). Der schwarze Hautkrebs tritt dagegen
häufig an Stellen auf, die nicht ständig der Sonne ausgesetzt sind. Daher nimmt
man an, dass vor allem intensive UV-Bestrahlung, die zu Sonnenbränden führt,
eine wesentliche Rolle spielt. Insbesondere Sonnenbrände in der Kindheit
vergrößern das Risiko erheblich, später an Hautkrebs zu erkranken.
Rechtzeitig erkannt sind Hautkrebserkrankungen meist heilbar.
Daher ist es wichtig, die eigene Haut und vor allem deren Veränderungen zu
beobachten und Vorsorgeuntersuchungen beim Hautarzt wahrzunehmen, insbesondere,
wenn man zahlreiche Muttermale oder eine helle Haut hat. Besser ist es jedoch, Hautkrebs
durch vernünftiges Verhalten in der Sonne von vornherein zu vermeiden.
Wer braun sein will, sollte auch bedenken, dass häufige und
intensive UV-Bestrahlung das körpereigene Abwehrsystem (Immunsystem) schädigen
kann und die Haut vorzeitig altern lässt. Vor allem die UV-A-Strahlung dringt
tief in die Haut ein, sie trocknet die Haut aus und zerstört das Bindegewebe.
Dadurch verringert sich die Elastizität der Haut, wodurch Falten und ein
ledriges Aussehen entstehen.
Auch die Augen brauchen beim Aufenthalt in der Sonne
besonderen Schutz, da UV-Strahlung langfristig zu grauem Star und auch zu
Netzhautschäden führen kann.
Bei aller Freude an der Sonne sollte man daher die Maßnahmen
zum Schutz vor UV-Strahlung nicht vergessen!
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6.
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Was bedeutet der UV-Index (UVI)?
Der UV-Index (UVI) beschreibt den am Boden auftretenden
Tagesspitzenwert der sonnenbrandwirksamen UV-Strahlung. Je größer der UVI ist
desto größer ist die UV-Belastung und umso schneller bekommt man einen
Sonnenbrand. In Deutschland werden an unbewölkten Tagen im Hochsommer UVI-Werte
von 7, gelegentlich auch höher, erreicht. Zu beachten ist, dass nur dicke graue
Bewölkung die UV-Strahlung vollständig abschirmt, wogegen durchbrochene
Bewölkung die Intensität der UV-Strahlung unter Umständen sogar verstärken kann. Nähere Erläuterungen zum UV-Index finden Sie hier.
Die Zeit bis zum Eintreten eines Sonnenbrands hängt vom
Hauttyp und vom Grad der Vorbräunung ab. Bei Menschen mit sehr empfindlicher
Haut und rötlichen Haaren setzt ein Sonnenbrand sehr früh ein, bei brünetten
Typen dagegen deutlich später. Bei einem UV-Index von 5 können blonde hellhäutige
Menschen schon nach einer halben Stunde einen Sonnenbrand bekommen, wenn sie noch
nicht an die Sonne gewöhnt sind und sich nicht davor schützen. Bei einem UVI von
7 ist das bereits nach 25 Minuten der Fall, bei einem UVI von 8 nach etwa 20
Minuten. Früh morgens und abends kann man sich länger ungeschützt in der Sonne
aufhalten.
Auch ohne Sonnenbrand kann UV-Strahlung Hautschäden
verursachen, daher sollte der UV-Schutz unabhängig von der Sonnenbrandgefahr
erfolgen.
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7.
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Wie wird der UV-Index (UVI) ermittelt?
Das Bundesamt für Strahlenschutz und das Umweltbundesamt
messen gemeinsam seit 1993 im Verbund mit weiteren assoziierten Institutionen
kontinuierlich die bodennahe UV-Strahlung der Sonne. Dazu wird ein UV-Messnetz mit verschiedenen Standorten in Deutschland betrieben. Es werden auch Veränderungen
erfasst, die mit dem Sonnenstand einhergehen - z.B. zwischen Sommer und Winter oder
zwischen Orten im Norden und im Süden. Ebenso werden die möglichen Einflüsse
der Ozonausdünnung in der Atmosphäre und der Bewölkung erfasst. Für die
gesundheitliche Bewertung ist die Wellenlänge der UV-Strahlung bedeutsam, daher
wird die UV-Strahlung nach Wellenlängen aufgeschlüsselt gemessen. Aus den Messwerten
wird der sogenannte UV-Index bestimmt. Nähere Erläuterungen zum UV-Index finden
Sie hier.
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8.
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Wie kann man sich vor Sonnenbrand schützen?
Bereits einfache Verhaltensregeln können helfen, das Risiko
eines Sonnenbrandes deutlich zu verringern. Grundsätzlich ist ein maßvoller
Umgang mit der Sonne angebracht. Deshalb empfiehlt das BfS bereits ab einem
UV-Index von 3, sich vor der UV-Strahlung zu schützen.
Mittags ist die Sonne am stärksten und auch der Anteil an der
gefährlicheren UV-B-Strahlung ist höher, daher sollte die Zeit zwischen 11 und
15 Uhr im Schatten verbracht werden. Kleidung, Hut und Sonnenbrille sind der beste
Sonnenschutz. Für die unbedeckten Körperpartien sollte ein Sonnenschutzmittel verwendet
werden, das sowohl im UV-A- als auch im UV-B-Bereich schützt. Das
Sonnenschutzmittel sollte mindestens den Lichtschutzfaktor 15 haben - bei
blonden Menschen mit heller Haut und im Süden noch höher.
Es empfiehlt sich, das Sonnenschutzmittel rund dreißig
Minuten vor dem Sonnenbad großzügig aufzutragen. Parfüms, Deodorants und
Rasierwässer sollten während eines Sonnenbads nicht angewendet werden, da die
Haut in Kombination mit UV-Strahlung unter Umständen empfindlich darauf reagiert
und sich bleibend verfärbt.
Kleinkinder bis zu zwei Jahren sollten überhaupt nicht der
direkten Sonne ausgesetzt werden, da ihre Haut noch keinen Eigenschutz aufbaut
und sie daher besonders gefährdet sind. Größere Kinder sollten mit Kleidung,
Hut und Sonnenbrille und mit einem Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor (mindestens 15) geschützt werden,
wenn sie sich länger in der Sonne aufhalten.
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9.
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Sind Solarienbesuche gesundheitsschädlich?
Vor allem in der sonnenarmen Jahreszeit werben Sonnenstudios
besonders intensiv mit der vermeintlich wohltuenden Wirkung eines Solarienbesuchs
und natürlich mit der Bräunung der Haut. Mögliche gesundheitliche Risiken durch
die UV-Strahlung der Solarien werden dabei gerne außer Acht gelassen. Tatsache
ist aber, dass die Bräunung durch kommerziell betriebene oder häusliche
Solarien die gleichen schädlichen Strahlenwirkungen hervorrufen kann wie eine Bräunung durch die Sonne. Das gilt sowohl für akute als auch für chronische Wirkungen.
Die in den Solarien eingesetzten Strahlungsquellen erzeugen
sowohl UV-A- als auch die energiereichere UV-B-Strahlung. Die Zusammensetzung
der UV-Strahlung hängt vom Lampentyp und der Filterung ab. Wenn, wie normalerweise
in Solarien, der Anteil an UV-B-Strahlung gering ist, ist einerseits das
Sonnenbrandrisiko gering, andererseits erfolgt dann aber auch nur eine geringe Neubildung
von Melanin (brauner Hautfarbstoff), das für die nachhaltige Bräunung der Haut verantwortlich
ist. Die Bräunung durch UV-A-Strahlung tritt sehr schnell ein, verschwindet
aber auch schnell wieder. Außerdem wird die sogenannte Lichtschwiele, d.h. der
Eigenschutz der Haut, nur unter dem Einfluss von UV-B-Strahlung aufgebaut. Daher
ist der oft behauptete Schutz der Haut durch ein „Vorbräunung“ im Solarium zweifelhaft.
UV-A-Strahlung dringt tiefer in die Haut ein und ist daher maßgeblich für das
vorzeitige Altern der Haut, das zu einem faltigen, ledrigen Aussehen führt,
verantwortlich. Zu intensive UV-B-Bestrahlung kann zu Sonnenbrand führen, der
auch nach einem Solarienbesuch auftreten kann. Wenn die Haut durch bestimmte
Chemikalien sensibilisiert ist, kann auch UV-A-Strahlung einen Sonnenbrand
auslösen. Die Augen sind durch die künstliche UV-Strahlung im Solarium genau so
gefährdet wie durch Sonnenstrahlung, daher muss im Solarium immer eine geeignete
UV-Schutzbrille getragen werden.
Die UV-Strahlung in Solarien schädigt genauso wie
Sonnenstrahlung das Erbgut der Hautzellen. Dies gilt sowohl für die UV-B- als
auch für die UV-A-Strahlung. Daher erhöhen auch Solarienbesuche das Hautkrebsrisiko.
Dies konnte in epidemiologischen Untersuchungen gezeigt werden. Wie sehr sich
das Risiko erhöht, hängt von der Zahl der Solarienbesuche, von der jeweiligen
Bestrahlungsdauer und von der Bestrahlungsstärke ab.
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10.
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Wer sollte auf keinen Fall ins Solarium gehen?
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren;
- Menschen mit heller, empfindlicher Haut oder mit einer
großen Anzahl von Muttermalen;
- Personen, die in der Kindheit schwere Sonnenbrände hatten;
- Personen, in deren Familiengeschichte bereits Hautkrebs
aufgetreten ist;
- akut erkrankte Personen;
- Menschen, die Hautkrebs haben oder in der Vergangenheit
hatten.
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11.
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Was ist bei Solarienbesuchen auf jeden Fall zu beachten?
Folgende Punkte sollten im Zusammenhang mit Solarienbesuchen
immer beachtet werden, vor allem wenn ein nicht-zertifiziertes Sonnenstudio besucht
wird: Selbstbedienungsstudios sollten auf jeden Fall gemieden werden, da eine
qualifizierte, individuelle Beratung durch das Personal eines Sonnenstudios unbedingt
erforderlich ist. Die Beratung muss eine Aufklärung über gesundheitliche
Risiken der UV-Bestrahlung, eine Bestimmung des Hauttyps und einen auf den
Hauttyp abgestimmten individuellen Dosierungsplan umfassen. Daneben sollte auch
auf Unverträglichkeitsreaktionen bei der Verwendung bestimmter Medikamente oder
Kosmetika hingewiesen werden. Personen, die ein erhöhtes gesundheitliches
Risiko gegenüber UV-Strahlung aufweisen, (siehe Frage 10 „Wer sollte auf keinen Fall ins Solarium gehen?“ sind vom Personal von der Nutzung des Sonnenstudios auszuschließen.
Das Personal muss den Nutzern UV-Schutzbrillen aushändigen, die den gültigen
Sicherheitsvorschriften entsprechen. Diese müssen unbedingt getragen werden, um
Augenschäden zu vermeiden.
Ein Sonnenbrand ist unbedingt zu vermeiden. Daher dürfen die
auf den Hauttyp abgestimmten Höchstbestrahlungsdauern nicht überschritten werden.
Die Zahl der Sonnenbäder (Bestrahlung durch die Sonne und im Solarium zusammen
gezählt) pro Jahr sollte nach einer Empfehlung der Deutschen
Strahlenschutzkommission die Zahl 50 nicht übersteigen. Unter einem Sonnenbad
wird dabei eine länger andauernde und/oder intensive Bestrahlung größerer
Körperflächen verstanden, bei der aber noch keine Rötung der Haut erfolgt.
Eine Vorbräunung im Solarium (z.B. vor einem Urlaub im
Süden) ist nicht zu empfehlen, da der Eigenschutz der Haut unter dem Einfluss
von UV-A- Strahlung kaum aufgebaut wird und sich daher nur die Gesamtdosis an UV-Strahlung
und damit das Risiko für Langzeitfolgen erhöht.
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12.
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Gibt es einen Zusammenhang zwischen Ozonwerten und UV-Strahlung?
Das Ozon in der Atmosphäre absorbiert in starkem Maße die
kurzwellige UV-Strahlung der Sonne. Eine Ausdünnung der Ozonschicht in der Atmosphäre
bewirkt daher grundsätzlich eine Zunahme der UV-B-Strahlung auf der
Erdoberfläche.
Eine genaue Vorhersage über die Entwicklung der kurzwelligen
UV-Komponenten auf der Erdoberfläche ist wegen der genannten komplizierten Zusammenhänge
nicht möglich. Insbesondere ist die Entwicklung der Ozon-Konzentration in der
Atmosphäre nicht absehbar. Nähere Einzelheiten hierzu finden Sie auf der
Internetseite der World Meteorological Organisation (WMO).
Das Bundesamt für Strahlenschutz hat die Aufgabe, die Höhe
der gegenwärtigen und der sich künftig entwickelnden solaren UV-Strahlung zu
erfassen und die Auswirkungen veränderter UV-Strahlung gesundheitlich zu bewerten.
Hierzu wird seit 1993 zusammen mit dem Umweltbundesamt und weiteren
assoziierten Institutionen ein UV-Messnetz betrieben, um die UV-Strahlung an mittlerweile 10 verschiedenen Standorten in
Deutschland kontinuierlich zu messen. Für die gesundheitliche Bewertung ist die
Wellenlänge der UV-Strahlung bedeutsam, daher wird die UV-Strahlung nach Wellenlängen
aufgeschlüsselt gemessen. Die Ergebnisse werden veröffentlicht, und es werden
Empfehlungen zum Schutz der Bevölkerung daraus abgeleitet. Erst nach langjährigen
Messreihen sind Trends über die Auswirkungen der Ozonausdünnung in der hohen
Atmosphäre (Stratosphäre) auf die UV-Exposition am Erdboden zu erwarten.
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13.
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Muss man sich auch im Winter vor UV-Strahlung schützen?
In unseren Breiten ist die UV-Strahlung im Sommer durch den
höheren Sonnenstand generell höher als im Winter. Dennoch kann auch im Winter
eine hohe Belastung durch UV-Strahlung auftreten: Die Höhenlage eines Ortes hat
wesentlichen Einfluss auf die Stärke der UV-Belastung. Wintersport findet oft
in den Bergen statt - hier sind die UV-Werte meist von vornherein höher als im
Flachland. Hinzu kommt der Schnee - jeder noch so geringe Anteil an
UV-Strahlung wird darauf reflektiert und trifft den Körper als Streulicht auch
von unten und von der Seite. Das erklärt, dass Sonnenbrände beim Wintersport
keine Seltenheit sind, insbesondere wenn die Sonne im Frühjahr von Tag zu Tag
einen höheren Sonnenstand erreicht. Besonders gefährdet sind die Augen.
Entzündungen der Horn- und Bindehaut (Schneeblindheit) sind akut möglich.
Langfristig führt die UV-Belastung der Augen zu einer Trübung der Augenlinse.
Sonnenschutz ist deshalb auch beim Wintersport auf jeden Fall
erforderlich! Unerlässlich ist es, - auch an bewölkten Tagen - eine gute
Sonnenbrille zu tragen! Außerdem sollten alle unbedeckten Körperpartien, also
Gesicht, Hals und Hände, mit Sonnenschutzmitteln geschützt werden. Diese Cremes
sollten je nach Hauttyp einen Schutzfaktor zwischen 8 und 15 aufweisen und sie
sollten sowohl im UV-A- als auch im UV-B-Bereich schützen. Bei Kindern sollte immer
mindestens der Sonnenschutzfaktor 15 verwendet werden. In Extremlagen,
beispielsweise auf einem Gletscher, gehören Sonnenschutzmittel mit sehr hohem
Lichtschutzfaktor, Lippenschutz und Sonnenbrille zur Standardausrüstung. Bei
den Sonnenbrillen ist auch auf seitlichen Schutz zu achten, der das Streulicht
abhält - sogenannte Gletscherbrillen sind zu bevorzugen.
Werden diese Hinweise beachtet, können Wintersportler Sonnentage
unbeschwert genießen.
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14.
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Ist die UV-Abstrahlung von Halogenlampen gefährlich?
Das BfS hat kurz nach Einführung von Halogenlampen
Untersuchungen zu deren UV-Abstrahlung und möglichen gesundheitlichen Wirkungen
durchgeführt. Demnach kam es bei einigen Halogenstrahlern im Nahbereich
zwischen 30 und 60 cm zu UV-Belastungen, die die von der Internationalen
Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) empfohlenen
Richtwerte deutlich überschritten. Inzwischen sind die Hersteller dazu
übergegangen, bei Halogenlampen spezielle Glasmaterialien einzusetzen, die den
schädlichen UV-Anteil ausfiltern oder vor der Lampe eine UV-Filterscheibe
anzubringen. Beim Kauf einer Halogenlampe sollte daher darauf geachtet werden,
dass die Lampe einen UV-Filter aufweist. Besonders wichtig ist die UV-Filterung
beim Einsatz von Halogenlampen in Körpernähe, d.h. z.B. für Schreibtisch- oder Leselampen.
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Druckversion
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