Zentrales Zwischenlager Gorleben
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Zentrales Zwischenlager Gorleben
Das Transportbehälterlager (TBL) Gorleben ist ein Lager zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in Form bestrahlter Brennelemente aus Leichtwasserreaktoren sowie HAW-Glaskokillen (verglaste hochradioaktive Abfälle aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente). Künftig sollen nach den Planungen des Betreibers im TBL Gorleben auch MAW-Glaskokillen (verglaste mittelradioaktive Abfälle aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente) aufbewahrt werden. Das Lager befindet sich auf dem Gebiet der Gemeinde Gorleben (Landkreis Lüchow-Dannenberg), etwa 2 Kilometer südlich von Gorleben. Betrieben wird das Lager von der GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (GNS).

Das Transportbehälterlager Gorleben wurde zwischen 1982 und 1983 errichtet. Die Lagerhalle besteht aus einem Empfangs- und Wartungsbereich sowie einem Lagerbereich mit 420 Stellplätzen.

Genehmigungsbehörde für die Aufbewahrung nach § 6 Atomgesetz im Transportbehälterlager Gorleben ist das Bundesamt für Strahlenschutz. Die atomrechtliche Aufsichtsbehörde ist das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz.

Weitere Anlagen auf dem Betriebsgelände

Auf dem Betriebsgelände befinden sich neben dem Transportbehälterlager Gorleben noch das Abfalllager Gorleben (ALG) und die Pilot-Konditionierungsanlage Gorleben (PKA). Beide Anlagen werden von der GNS betrieben.
  • Das Abfalllager Gorleben dient der Lagerung von radioaktiven Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung. Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde ist das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg.
  • Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde für die Pilot-Konditionierungsanlage Gorleben ist das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz. In der Anlage sollen insbesondere Verpackungsverfahren für die spätere sichere Endlagerung radioaktiver Stoffe entwickelt und optimiert werden. Darüber hinaus können in der Pilot-Konditionierungsanlage Gorleben zum Beispiel Reparaturen an Behältern mit bestrahlten Brennelementen durchgeführt oder Behälterumladungen vorgenommen werden.

Lagerbelegung

Mit Stand vom 30. November 2011 befinden sich Kernbrennstoffe in insgesamt 113 Behältern, davon fünf Behälter mit abgebrannten Brennelementen und 108 Behälter mit HAW-Glaskokillen im TBL Gorleben.

Erteilte Aufbewahrungsgenehmigungen

Die Aufbewahrungsgenehmigung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) vom 2. Juni 1995 gilt bis zum 31. Dezember 2034. Dementsprechend dürfen im TBL Gorleben auf 420 Stellplätzen maximal 3.800 Megagramm (= 3.800 Tonnen) Kernbrennstoff
  • in Form bestrahlter Brennelemente aus Leichtwasserreaktoren in CASTOR-Behältern sowie
  • in Form von HAW-Glaskokillen in CASTOR-Behältern und Behälter TS 28V
stehend aufbewahrt werden.

1. Änderungsgenehmigung

Mit der 1. Änderungsgenehmigung vom 1. Dezember 2000 wurde die Aufbewahrung von bestrahlten Leichtwasserreaktorbrennelementen in weiteren Behälterbauarten zugelassen. Auf die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in einigen der genehmigten Bauarten wurde jedoch später verzichtet und der Genehmigungsumfang im Rahmen der 3. Änderungsgenehmigung entsprechend angepasst.

2. Änderungsgenehmigung

Die weitere Rückführung der HAW-Glaskokillen der AREVA NC in Behältern der Bauart CASTOR HAW 20/28 CG erforderte geringfügige Änderungen, wie zum Beispiel die Verbesserung der Neutronenabschirmung durch die Vergrößerung der Moderatormasse in der Behälterwand der Bauart CASTOR HAW 20/28. Die am 18. Januar 2002 erteilte 2. Änderungsgenehmigung erlaubt die Beladung und die Einlagerung von Behältern der modifizierten Bauart CASTOR HAW 20/28CG SN 16.

3. Änderungsgenehmigung

Die am 23. Mai 2007 erteilte 3. Änderungsgenehmigung erlaubt die Beladung und Einlagerung der weiteren Behälterbauart TN85 für HAW-Glaskokillen der AREVA NC mit einer höheren Wärmeleistung von bis zu 56 Kilowatt (kW) pro Behälter.

4. Änderungsgenehmigung

Am 29. Januar 2010 ist die 4. Änderungsgenehmigung (nichtamtliche Lesefassung*) erteilt worden, die die Aufbewahrung von HAW-Glaskokillen der AREVA NC auch in Behältern der neuen Bauart CASTOR HAW28M im TBL Gorleben gestattet. Die Behälter können bei Beladung mit 28 Kokillen eine maximale Wärmeleistung von 56 kW erreichen. Darüber hinaus schließt die 4. Änderungsgenehmigung eine veränderte Aufstellung der vormals genehmigten Transport- und Lagerbehälter der französischen Bauart TN85 ein.

Aktuelle Genehmigungsverfahren

Erweiterung des baulichen Schutzes des TBL Gorleben

Mit Schreiben vom 20.05.2011 hat die GNS die Erweiterung des baulichen Schutzes des TBL Gorleben gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter beantragt. Die Nachrüstung dient der Optimierung der Sicherungsmaßnahmen. Zur Realisierung der Maßnahmen ist neben einer atomrechtlichen Genehmigung u. a. auch eine baurechtliche Genehmigung erforderlich.

Aufbewahrung von verfestigten mittelradioaktiven Abfällen (MAW-Glaskokillen aus Frankreich)

Mit Schreiben vom 02. Februar 2012 bzw. vom 10. Februar 2012 haben die GNS bzw. die Brennelementlager Gorleben GmbH (BLG) beim BfS nach § 6 AtG die Aufbewahrung von verfestigten mittelradioaktiven Abfällen (MAW-Glaskokillen) in Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR HAW28M im Transportbehälterlager Gorleben beantragt.

Nach heutigem Stand muss die Rückführung in die Bundesrepublik Deutschland spätestens 2015 abgeschlossen sein. Die Antragsstellerseite geht dabei aus heutiger Sicht von einer Einlagerung von bis zu 5 Transport- und Lagerbehältern CASTOR HAW28M mit MAW-Glaskokillen aus. Die Abfälle stammen aus der Wiederaufarbeitung bestrahlter Brennelemente aus deutschen Kernkraftwerken bei der "AREVA NC" in La Hague und sind von Frankreich nach Deutschland zurückzuführen.

Aufbewahrung von verfestigten hochradioaktiven Abfällen (HAW-Glaskokillen aus Großbritannien)

In einem weiteren Genehmigungsschritt wird über die Aufbewahrung von HAW-Glaskokillen aus der britischen Wiederaufarbeitungsanlage Sellafield zu entscheiden sein. Die Aufbewahrung der HAW-Glaskokillen soll in Transport- und Lagerbehältern der für die Aufbewahrung der HAW-Glakokillen aus Frankreich im Transportbehälterlager Gorleben bereits genehmigten Bauart CASTOR HAW28M erfolgen.

Aus heutiger Sicht wird ab 2015 von einer Einlagerung von bis zu 21 Transport- und Lagerbehältern mit HAW-Glaskokillen aus Großbritannien ausgegangen. Die Abfälle stammen aus der Wiederaufarbeitung bestrahlter Brennelemente aus deutschen Kernkraftwerken bei der "Sellafield Ltd." und sind von Großbritannien  nach Deutschland zurückzuführen.

Im laufenden Genehmigungsverfahren werden derzeit die Antragsgegenstände nach dem Stand von Wissenschaft und Technik geprüft. Darüber hinaus ist für jedes Änderungsvorhaben festzustellen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit einem Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren erforderlich ist. Diese Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen.


*Unter dem Begriff "nicht-amtliche Lesefassung" ist die Zusammenfassung des in den einzelnen Genehmigungen (Grundgenehmigung plus Änderungsgenehmigungen) ausgesprochenen Gestattungsrahmens ohne genehmigende Wirkung zu verstehen.

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