An
den Standorten Ahaus (Nordrhein-Westfalen) und Gorleben (Niedersachsen) wurden die
beiden zentralen Transportbehälterlager (TBL) in Lagerhallen aus
Stahlbeton eingerichtet.
Nur für das TBL Gorleben besteht eine Genehmigung zur Aufbewahrung für die aus der Wiederaufarbeitungsanlage AREVA NC (vormals COGEMA) in Frankreich zurückgeführten hochradioaktiven Glaskokillen. Im TBL Ahaus werden neben abgebrannten Brennelementen aus Leistungsreaktoren auch abgebrannte Brennelemente aus Forschungsreaktoren aufbewahrt.
Transportbehälterlager Gorleben
Erteilte Genehmigungen
Im TBL Gorleben dürfen maximal 3.800 Tonnen Kernbrennstoff
in Form bestrahlter Brennelemente aus Leichtwasserreaktoren sowie
HAW-Glaskokillen (verglaste hochradioaktive Abfälle aus der
Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente) in Behältern auf 420
Stellplätzen stehend aufbewahrt werden. Diese Festlegung wurde durch
das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in einer umfassenden Neugenehmigung im Juni 1995 getroffen.
1. Änderungsgenehmigung
Mit der 1. Änderungsgenehmigung wurde die Aufbewahrung von bestrahlten Leichtwasserbrennelementen in weiteren Behälterbauarten zugelassen. Auf die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in einigen der genehmigten Bauarten wurde jedoch später verzichtet und der Genehmigungsumfang im Rahmen der 3. Änderungsgenehmigung entsprechend angepasst.
2. Änderungsgenehmigung
Die weitere Rückführung der HAW-Glaskokillen der AREVA NC in Behältern der Bauart CASTOR HAW 20/28 CG erforderte geringfügige Änderungen, wie z.B. die Verbesserung der Neutronenabschirmung durch die Vergrößerung der Moderatormasse in der Behälterwand der Bauart CASTOR HAW 20/28. Die am 18.01.2002 erteilte 2. Änderungsgenehmigung erlaubt die Beladung und die Einlagerung von Behältern der modifizierten Bauart CASTOR HAW 20/28CG SN 16.
3. Änderungsgenehmigung
Die am 23.05.2007 erteilte 3. Änderungsgenehmigung erlaubt die Beladung und Einlagerung der weiteren Behälterbauart TN85 für HAW-Glaskokillen der AREVA NC mit einer erhöhten Wärmeleistung von bis zu 56 Kilowatt (kW) pro Behälter.
4. Änderungsgenehmigung
Am 29.01.2010 ist die 4. Änderungsgenehmigung erteilt worden, die die Aufbewahrung von HAW-Glaskokillen der AREVA NC auch in Behältern der neuen Bauart CASTOR HAW28M im TBL Gorleben gestattet. Die Behälter können bei Beladung mit 28 Kokillen eine maximale Wärmeleistung von 56 kW erreichen. Darüber hinaus schließt die 4. Änderungsgenehmigung eine veränderte Aufstellung der vormals genehmigten Transport- und Lagerbehälter der französischen Bauart TN85 ein.
Ausblick
Perspektivisch wird in einem weiteren Genehmigungsverfahren über die Aufbewahrung von HAW-Glaskokillen aus der britischen Wiederaufarbeitungsanlage Sellafield in Behältern einer Variante der Behälterbauart CASTOR HAW28M zu entscheiden sein.
Lagerbelegung
Mit Stand vom 31.12.2009 befinden sich 5 Behälter mit abgebrannten Brennelementen und 86 Behälter mit HAW-Glaskokillen im TBL Gorleben.
Transportbehälterlager Ahaus
Erteilte GenehmigungenIm TBL Ahaus dürfen maximal 3.960 Tonnen Kernbrennstoff in Form bestrahlter Brennelemente aus Leichtwasserreaktoren in CASTOR-Behältern auf 370 Stellplätzen eingelagert werden. Darüber hinaus dürfen Kugelbrennelemente des stillgelegten THTR-Reaktors in 305 kleinen CASTOR-Behältern auf weiteren 50 Stellplätzen stehend gemäß der vom BfS erteilten Aufbewahrungsgenehmigung vom 07.11.1997 aufbewahrt werden.
1. Änderungsgenehmigung
Die 1. Änderungsgenehmigung wurde vom BfS am 17.05.2000 erteilt. Damit dürfen auch Kernbrennstoffe in Form von WAU-BE (Brennelemente aus wiederaufbereitetem Uran), Uran-BE mit erhöhter Schwermetallmasse und erhöhter Anfangsanreicherung sowie MOX-BE (Mischoxid-Brennelemente) mit erhöhter Schwermetallmasse und mit einem erhöhten Gehalt an spaltbarem Plutonium aus Druckwasserreaktoren (DWR) in Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR V/19 SN 06 aufbewahrt werden.
2. Änderungsgenehmigung
Die 2. Änderungsgenehmigung wurde vom BfS am 24.04.2001 erteilt. Genehmigungsinhalte waren Festlegungen zu den maximal zulässigen Wärmeleistungen der Behälterbauarten, zum Abfertigungsverfahren bei Verwendung einer silberummantelten Metalldichtung für die CASTOR-Behälter, zu geänderten Technischen Annahmebedingungen und zur Lagerbelegung.
3. ÄnderungsgenehmigungAm 30.03.2004 wurde vom BfS die 3. Änderungsgenehmigung erteilt. Damit werden nicht nur abgebrannte Brennelemente aus Leistungsreaktoren aufbewahrt, sondern es dürfen auch Brennelemente aus dem Forschungsreaktor Rossendorf in 18 Behältern der Bauart CASTOR MTR2 eingelagert werden.
4. ÄnderungsgenehmigungDie 4. Änderungsgenehmigung wurde vom BfS am 04.07.2008 erteilt. Damit dürfen die Lüftungsöffnungen der gesamten Lagerhalle auch vollständig geschlossen bleiben. Die Gesamtwärmeleistung der eingelagerten Transport- und Lagerbehälter darf dabei 75 kW nicht überschreiten.
5. ÄnderungsgenehmigungAm 22.12.2008 wurde vom BfS die 5. Änderungsgenehmigung erteilt. Damit wird die im gesonderten Schreiben zur Anlagensicherung aufgeführte Änderung von Sicherungseinrichtungen genehmigt.
6. ÄnderungsgenehmigungAm 26.05.2010 wurde vom BfS die 6. Änderungsgenehmigung erteilt. Damit wird der Betrieb des TBL Ahaus mit Änderungen am 1.400-kN-Lagerhallenkran sowie Änderungen am Lagerbehälterüberwachungssystem gestattet. Die Änderungen stehen in Zusammenhang mit der geplanten Nutzung der Lagerhalle I des TBL Ahaus für die Zwischenlagerung von sonstigen radioaktiven Stoffen gemäß § 7 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Die dafür erforderliche Genehmigung nach § 7 StrlSchV hat die Bezirksregierung Münster am 09.11.2009 erteilt.
Hintergrund:Die
Brennelement-Zwischenlager Ahaus GmbH (BZA) und die Gesellschaft für
Nuklear-Service mbH (GNS) hatten die vorübergehende Zwischenlagerung von
schwach- und mittelradioaktiven Abfällen im westlichen Teil der beiden
Lagerbereiche (Lagerbereich I) des TBL Ahaus für maximal 10 Jahre bei
der Bezirksregierung Münster beantragt. Da es sich hier um ein Genehmigungsverfahren nach § 7 StrlSchV handelte, war nicht das BfS, sondern die Bezirksregierung Münster die zuständige
Genehmigungsbehörde, die die entsprechende
Genehmigung am 09.11.2009 erteilte.
Eine gleichzeitige Nutzung
des Lagerbereichs I nach § 7 StrlSchV und § 6 AtG ist ausdrücklich
nicht vorgesehen. Eine Prüfung, ob zur Genehmigungserteilung eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
durchzuführen ist, ergab, dass dies nicht erforderlich sei. Mehr zum
Ergebnis der Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der
UVP-Pflicht lesen Sie hier.Lagerbelegung
Am 31.12.2009 befanden sich 305 Behälter CASTOR
THTR/AVR, 3 Behälter CASTOR V/19, 3 Behälter CASTOR V/52 und 18
Behälter CASTOR MTR2 im Lager.
Aktuelle Genehmigungsverfahren
Aufbewahrung von AVR-Brennelementen und Betriebselementen des AVR-Versuchsreaktors aus JülichMit Schreiben vom 24.09.2009 haben die BZA und die GNS die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in Form von bestrahlten Brennelementen und sonstigen radioaktiven Stoffe in Form von Betriebselementen aus dem ehemaligen Betrieb des AVR-Versuchsreaktors der AVR GmbH Jülich in 152 Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR THTR/AVR im östlichen Teil der beiden Lagerbereiche (Lagerbereich II) nach § 6 AtG beim BfS beantragt.
Im laufenden Genehmigungsverfahren werden derzeit die Antragsgegenstände nach dem Stand von Wissenschaft und Technik geprüft. Gleichzeitig gilt auch festzustellen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit einem Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren erforderlich ist. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.
Aufbewahrung von hochdruckkompaktierten radioaktiven AbfälleMit Schreiben vom 20.12.2006 haben die BZA und die GNS die Aufbewahrung von hochdruckkompaktierten radioaktiven Abfällen (CSD-C, Colis Standard de Déchets Compactés) in Transport- und Lagerbehältern TGC36 im östlichen der beiden Lagerbereiche (Lagerbereich II) nach § 6 AtG beim BfS beantragt.
Danach sollen aus Sicht der Antragstellerinnen ab dem Jahre 2015 bis zu 150 Behälter TGC36 in das TBL Ahaus eingelagert werden. Die Abfälle stammen aus der Wiederaufarbeitung bei der AREVA NC und sind von Frankreich nach Deutschland zurückzuführen.
Im laufenden Genehmigungsverfahren werden die Antragsgegenstände nach dem Stand von Wissenschaft und Technik geprüft. Dabei ist auch festzustellen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit einem Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren erforderlich ist.
AusblickNutzung zur Aufbewahrung weiterer Brennelemente aus ForschungsreaktorenMit der 3. Änderungsgenehmigung sind für das TBL Ahaus 18 Behälter CASTOR MTR2 mit Brennelementen aus dem Forschungsreaktor Rossendorf genehmigt und bereits eingelagert worden.
Es ist vorgesehen, das TBL Ahaus auch für die Aufbewahrung weiterer Brennelemente aus Forschungsreaktoren in Behältern der Bauart CASTOR MTR2 (z.B. Hahn-Meitner-Institut Berlin (HMI), Universität Mainz, Forschungsneutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz (FRM II) der Technischen Universität München) zu nutzen.
Über diese Aufbewahrung ist bisher nicht entschieden worden. Eine Prognose über diese geplante Aufbewahrung im TBL Ahaus ist nicht möglich, da dies auch von einer eventuellen Inanspruchnahme weiterer Entsorgungswege durch die Betreiber der Forschungsreaktoren (z.B. in die USA) abhängt.
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