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Transport / Lagerung > Zwischenlager > Weitere Informationen
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BfS-Themen im Bundestag
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Antworten auf parlamentarische Anfragen, die Aufgabenfelder des Bundesamtes für Strahlenschutz berühren, sind hier gesammelt.
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Information zum Genehmigungsverfahren der AVR-Brennelemente des Forschungszentrums Jülich
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Das Forschungszentrum Jülich hat durch die GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (GNS) am 24. September 2009 einen Antrag zur Aufbewahrung von AVR-Brennelementen im Zwischenlager Ahaus und durch die Nuclear Cargo + Service (NCS) GmbH am 4. Oktober 2010 einen Antrag auf Beförderungsgenehmigung für den Transport dieser Brennelemente nach Ahaus beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) stellen lassen.
Generell gilt bei Beförderungs- und Aufbewahrungsgenehmigungen nach Atomgesetz: Der Genehmigungsinhaber beziehungsweise der Besitzer von radioaktivem Material, also in diesem Falle das Forschungszentrum Jülich, hat die Verantwortung für einen sicheren Umgang mit radioaktivem Material. Er muss gültige Genehmigungen zur Aufbewahrung bzw. zur Beförderung dieses Materials vorweisen können. Um diese zu erhalten, muss er den Nachweis erbringen, dass für die Aufbewahrung bzw. die Beförderung die erforderliche Sicherheit nach dem Stand von Wissenschaft und Technik gewährleistet ist. Werden alle Nachweise erbracht, dann hat der Antragsteller einen Rechtsanspruch auf eine Genehmigung. Die Genehmigungsbehörde, in diesem Falle also das BfS, hat hierbei keinen Ermessensspielraum.
Die Dauer des aktuellen Genehmigungsverfahrens für das Zwischenlager Ahaus ist in den fehlenden Sicherheitsnachweisen des Antragstellers begründet.
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Untersuchung Behälterabsturz
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In den letzten Jahren ist es aufgrund verbesserter Rechnerleistungen
möglich geworden, Rechenprogramme auch zur Darstellung
hochgeschwindigkeitsdynamischer Stoßvorgänge einzusetzen. Diese Finite
Elemente (FE)-Berechnungen erlauben nach geeigneter Modellierung der
Stoßpartner mit der Methode der Finiten Elemente (FEM) Stoßwellen, die
den zu betrachtenden Körper beim Stoßvorgang durchlaufen, darzustellen.
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Sicherheitsfragen im Zusammenhang mit dem TBL Gorleben
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Mit der 2. Änderungsgenehmigung für das TBL Gorleben vom 18.01.2002 wurde ein von der Gesellschaft für Nuklearservice (GNS) beantragtes Verfahren genehmigt. Dieses sieht im Auf- und Abladebereich der Behälter Holzstoßdämpfer auf dem Betonboden vor.
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Verantwortung übernehmen - Wege zur Entsorgung in Deutschland
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Die Entsorgung der radioaktiven Abfälle bildet einen Kern des gesellschaftlichen Konfliktes im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomenergie. Über 30 Jahre haben unzählige Experten in Deutschland versucht, auf diese zentrale Frage eine konkrete Antwort zu geben. Der Stand des letzten Gliedes der Entsorgungskette, der Endlagerung, sieht heute wie folgt aus: das Forschungsbergwerk Asse mit über 45.000 m3 radioaktivem Abfall droht abzusaufen. Dem einzig betriebenen Endlager Morsleben aus der DDR-Zeit, welches nach dem Regierungswechsel 1998
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