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Transport / Lagerung > Zwischenlager > Einführung
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Einführung zu den Zwischenlagern
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Bis zum jetzigen Zeitpunkt steht in Deutschland kein betriebsbereites genehmigtes Endlager für radioaktive Abfälle zur Verfügung. Radioaktive Abfälle aus dem Betrieb und der Stilllegung von Kernkraftwerken sind bis zu ihrer Verbringung in ein Endlager deshalb zeitlich begrenzt in Einrichtungen zwischenzulagern.
Die Zwischenlagerung ermöglicht es, die wärmeentwickelnden Abfälle abklingen zu lassen, das heißt die restliche Strahlungsintensität und Nachzerfallswärme wird vermindert. Damit wird zu einem späteren Zeitpunkt eine vereinfachte Verarbeitung und gegebenenfalls Freigabe der Stoffe ermöglicht und der Bedarf an Endlagervolumen reduziert.
Zuständigkeit des BfS für die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in zentralen und dezentralen ZwischenlagernDas BfS ist nach § 6 des Atomgesetzes zuständige Genehmigungsbehörde für die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in zentralen und dezentralen Zwischenlagern. Die Aufsicht über die genehmigten Anlagen liegt bei der jeweils zuständigen Landesbehörde.
In den zentralen Zwischenlagern werden sowohl abgebrannte Brennelemente aus dem früheren Betrieb der Kernkraftwerke, aus Forschungsreaktoren als auch die zurückzuführenden hochradioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung in speziellen Transport- und Lagerbehältern trocken zwischengelagert. Diese Zwischenlager sind bereits vor 2002 genehmigt und gebaut worden. Der An- und Abtransport der Transport- und Lagerbehälter erfolgt bei einem zentralen Zwischenlager (wie zum Beispiel Ahaus und Gorleben) in der Regel über öffentliche Verkehrswege.
Seit einigen Jahren werden die abgebrannten Brennelemente, die während der Restlaufzeiten der Kernkraftwerke noch anfallen, unmittelbar an den Standorten der Kernkraftwerke in sogenannten dezentralen Zwischenlagern in speziellen Transport- und Lagerbehältern trocken aufbewahrt. Entsprechend dem Verursacherprinzip sind die Zwischenlager durch die Kernkraftwerksbetreiber zu errichten.
Damit sind im Unterschied zu einem zentralen Zwischenlager nur noch im Falle des Abtransports der Transport- und Lagerbehälter zu einem Endlager Transporte über öffentliche Verkehrswege erforderlich.
Des Weitern werden radioaktive Abfälle in folgenden Einrichtungen gelagert, für welche die jeweils zuständigen Landesbehörden Genehmigungen erteilt haben:
- Zentrale Zwischenlager für radioaktive Abfälle
- Zwischenlager für radioaktive Abfälle in Forschungseinrichtungen
- Zwischenlager für radioaktive Abfälle der kerntechnischen Industrie
- Zwischenlager für radioaktive Abfälle - Landessammelstellen
Weiterführende Informationen:
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