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Mit der Novellierung des Atomgesetzes im April 2002 wurde die
Verpflichtung der Betreiber von Kernkraftwerken festgelegt, an den
Standorten der Kernkraftwerke für die Zwischenlagerung der aus dem
Betrieb entstehenden bestrahlten Brennelemente Sorge zu tragen. Die
Pflicht zum Entsorgungsvorsorgenachweis gilt unverändert weiter, wobei
der Nachweis durch die Lagerung in den Standort-Zwischenlagern erbracht
wird. Außerdem wurde die Abgabe von abgebrannten Brennelementen an die
Wiederaufarbeitungsanlagen in Frankreich und Großbritannien mit dem 30.
Juni 2005 untersagt.
Von den Betreibern der Kernkraftwerke wurden bereits in den Jahren 1998
bis 2000 für insgesamt 13 Standorte Anträge zur Aufbewahrung von
Kernbrennstoffen in Form von abgebrannten Brennelementen in
Standort-Zwischenlagern gestellt. Der Antrag für ein
Standort-Zwischenlager am Standort Stade wurde nach dem Beschluss zur
Stilllegung des Kernkraftwerkes wieder zurückgezogen. Für die übrigen
12 Standort-Zwischenlager wurden die Genehmigungen zur Aufbewahrung bis
Ende 2003 erteilt. Nach einer Bauzeit von ca. drei Jahren wurden 12
Standort-Zwischenlager in den Jahren 2006/2007 in Betrieb genommen.
Die Standort-Zwischenlager wurden als Lagerhallen aus Stahlbeton (am
Standort Neckarwestheim in Form von Lagertunneln) errichtet. Die
abgebrannten Brennelemente werden in speziellen Lagerbehältern (z. B.
der Bauart CASTOR®) aufbewahrt. Mit den derzeit bereits in Betrieb
befindlichen zentralen Zwischenlagern wird erreicht, dass weitere
Transporte in der Bundesrepublik Deutschland, etwa von den
Kernkraftwerken in zentrale Zwischenlager, nicht erforderlich werden.
Im April 2005 wurde ein weiterer Antrag zur Aufbewahrung abgebrannter Brennelemente in einem
Standort-Zwischenlager auf dem Gelände des stillgelegten
Kernkraftwerkes Obrigheim gestellt. Ein Erörterungstermin im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit fand im Oktober 2008 statt. Die Antragsunterlagen müssen geprüft und Gutachten zu Einzelpunkten erstellt werden.
Ausführliche Informationen zu den dezentralen Zwischenlagern finden Sie
hier.
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