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Zentr. Zwischenlager
Dezentr. Zwischenlager
Zwischenlager Abfälle vernachlässigbarer Wärmeentwicklung
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Dezentrale Zwischenlager

Mit der Novellierung des Atomgesetzes im April 2002 wurde die Verpflichtung der Betreiber von Kernkraftwerken festgelegt, an den Standorten der Kernkraftwerke für die Zwischenlagerung der aus dem Betrieb entstehenden bestrahlten Brennelemente Sorge zu tragen. Die Pflicht zum Entsorgungsvorsorgenachweis gilt unverändert weiter, wobei der Nachweis durch die Lagerung in den Standort-Zwischenlagern erbracht wird. Außerdem wurde die Abgabe von abgebrannten Brennelementen an die Wiederaufarbeitungsanlagen in Frankreich und Großbritannien mit dem 30. Juni 2005 untersagt.

Von den Betreibern der Kernkraftwerke wurden bereits in den Jahren 1998 bis 2000 für insgesamt 13 Standorte Anträge zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in Form von abgebrannten Brennelementen in Standort-Zwischenlagern gestellt. Der Antrag für ein Standort-Zwischenlager am Standort Stade wurde nach dem Beschluss zur Stilllegung des Kernkraftwerkes wieder zurückgezogen. Für die übrigen 12 Standort-Zwischenlager wurden die Genehmigungen zur Aufbewahrung bis Ende 2003 erteilt. Nach einer Bauzeit von ca. drei Jahren wurden 12 Standort-Zwischenlager in den Jahren 2006/2007 in Betrieb genommen.

Die Standort-Zwischenlager wurden als Lagerhallen aus Stahlbeton (am Standort Neckarwestheim in Form von Lagertunneln) errichtet. Die abgebrannten Brennelemente werden in speziellen Lagerbehältern (z. B. der Bauart CASTOR®) aufbewahrt. Mit den derzeit bereits in Betrieb befindlichen zentralen Zwischenlagern wird erreicht, dass weitere Transporte in der Bundesrepublik Deutschland, etwa von den Kernkraftwerken in zentrale Zwischenlager, nicht erforderlich werden.

Im April 2005 wurde ein weiterer Antrag zur Aufbewahrung abgebrannter Brennelemente in einem Standort-Zwischenlager auf dem Gelände des stillgelegten Kernkraftwerkes Obrigheim gestellt. Ein Erörterungstermin im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit fand im Oktober 2008 statt. Die Antragsunterlagen müssen geprüft und Gutachten zu Einzelpunkten erstellt werden.

Ausführliche Informationen zu den dezentralen Zwischenlagern finden Sie hier.

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