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Transport / Lagerung > Zwischenlager > Bekanntmachungen
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Bekanntmachungen
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Wird für ein Zwischenlager eine Änderung der Aufbewahrungsgenehmigung nach Paragraph 6 Atomgesetz beantragt, hat das Bundesamt für Strahlenschutz unter anderem zu prüfen, ob im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist. Anhand einer überschlägigen Prüfung, der sogenannten Vorprüfung des Einzelfalls, wird abgeschätzt, ob die beantragte Vorhabensänderung erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann.
Sofern eine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht für ein Zwischenlager durchgeführt wird, können Sie es an dieser Stelle nachlesen.
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