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Transport / Lagerung > Zwischenlager

Einführung zu den Zwischenlagern
 
Bis zum jetzigen Zeitpunkt steht in Deutschland kein betriebsbereites genehmigtes Endlager für radioaktive Abfälle zur Verfügung. Radioaktive Abfälle aus dem Betrieb und der Stilllegung von Kernkraftwerken sind bis zu ihrer Verbringung in ein Endlager deshalb zeitlich begrenzt in Einrichtungen zwischenzulagern. mehr...


   
Zentrale Zwischenlager
 
An den Standorten Ahaus (Nordrhein-Westfalen) und Gorleben (Niedersachsen) wurden die beiden zentralen Transportbehälterlager (TBL) in Lagerhallen aus Stahlbeton eingerichtet. Das Zwischenlager Nord bei Lubmin ist eine Einrichtung zur Behandlung und Lagerung aller Arten radioaktiver Abfälle in der Gemeinde Rubenow (Amt Lubmin) in Mecklenburg-Vorpommern.

Nur für das TBL Gorleben besteht eine Genehmigung zur Aufbewahrung für die aus der Wiederaufarbeitungsanlage AREVA NC (vormals COGEMA) in Frankreich zurückgeführten hochradioaktiven Glaskokillen. Im TBL Ahaus werden neben abgebrannten Brennelementen aus Leistungsreaktoren auch abgebrannte Brennelemente aus Forschungsreaktoren aufbewahrt. weiter...


Dezentrale Zwischenlager
 
Bis zur Inbetriebnahme eines Endlagers für wärmeentwickelnde Abfälle sind diese Abfälle sicher zwischenzulagern. Bestrahlte Brennelemente aus dem Betrieb von Forschungs- und Leistungsreaktoren werden in der Bundesrepublik Deutschland in zentralen Zwischenlagern sowie in dezentralen Zwischenlagern aufbewahrt. weiter...


   
Zwischenlager für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung
 
In der Bundesrepublik gibt es eine Vielzahl von Zwischenlagern für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung. Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden für die Zwischenlagerung dieser Abfälle sind die zuständigen Behörden des Landes, in dem das Lager liegt. mehr...


Auswirkungen von gezielten Flugzeugabstürzen auf Zwischenlager für Kernbrennstoffe
 
Nach den Ereignissen in den USA vom 11.09.2001 kann nicht mehr ausgeschlossen werden, dass auch ein Zwischenlager in Deutschland das Ziel eines gezielten Angriffs mit einem Großraumflugzeug werden kann. Nach der Einschätzung des Bundesministeriums des Innern (BMI) liegt ein absichtlich herbeigeführter Flugzeugabsturz auf eine kerntechnische Anlage außerhalb des Wahrscheinlichen, kann aber grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. mehr...


   
Genehmigung von Zwischenlagern: Aktueller Stand der Rechtsprechung
 
Das Bundesamt für Strahlenschutz ist zuständige Genehmigungsbehörde für die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in Zwischenlagern an den Standorten der Kernkraftwerke. In den Jahren 2002 und 2003 wurden vom BfS zwölf Standort-Zwischenlager genehmigt. Gegen viele Genehmigungen haben benachbarte Anwohner geklagt. Ziel der Klagen war insbesondere eine gerichtliche Überprüfung, ob bei der Genehmigungserteilung der Schutz gegen terroristische Anschläge hinreichend berücksichtigt wurde. mehr...


Bekanntmachungen
 
Wird für ein Zwischenlager eine Änderung der Aufbewahrungsgenehmigung nach Paragraph 6 Atomgesetz beantragt, hat das Bundesamt für Strahlenschutz unter anderem zu prüfen, ob im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Anhand einer überschlägigen Prüfung, der sogenannten Vorprüfung des Einzelfalls, wird abgeschätzt, ob die beantragte Vorhabensänderung erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. mehr...


   
Zwischenlager - Häufig gestellte Fragen
 
Was ist ein Zwischenlager? Welche Arten von Abfällen werden in einem Zwischenlager gelagert? Was ist ein CASTOR-Behälter? Wer genehmigt Zwischenlager? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie in dieser Rubrik. mehr...


Weitere Informationen
 
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