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Transport / Lagerung > Bauart-Zulassungen Transportbehälter
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Bauart-Zulassungen für Transportbehälter
Transportbehälter, in denen radioaktive Stoffe mit erhöhtem Gefährdungspotential befördert werden, benötigen eine Zulassung. Die Zulassung wird für die Bauart des Versandstücks (Behälter mit dem zu transportierenden Inhalt) vom BfS erteilt. Zulassungspflichtig sind dementsprechend Versandstücke vom Typ B(U), Typ B(M), Typ C und alle Versandstücke, die spaltbare Stoffe beinhalten. Im Folgenden werden die Informationen und wesentlichen Rechtsvorschriften auf denen das Verfahren für die Bauart-Zulassung beruht, dargestellt. Darüber hinaus werden insbesondere der Ablauf des Verfahrens, die Antragstellung sowie der Aufbau eines Sicherheitsberichts erläutert.
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Einführung in das Zulassungsverfahren
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Die Beförderung von radioaktiven Stoffen unterliegt strengen nationalen und internationalen Vorschriften, um den Schutz von Personen, Eigentum und der Umwelt zu gewährleisten. Dieses Schutzziel wird im Wesentlichen durch das Konzept des „sicheren Versandstücks“ erreicht, wobei das Versandstück die Verpackung mit dem radioaktiven Inhalt darstellt.
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Grundlagen und Übersicht zum Zulassungsverfahren
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Die sicherheitstechnischen Anforderungen an ein Versandstück sind in den Transport-Empfehlungen der Internationalen Atomenergie-Behörde (IAEA) festgelegt und in den Gefahrgutbeförderungsvorschriften rechtsverbindlich umgesetzt. Die Übereinstimmung mit den Vorschriften muss für jede Bauart von Versandstücken nachgewiesen werden. Für die Erstellung eines dokumentarischen Nachweises bietet ein Technischer Leitfaden Hilfestellung. Das Verfahren für die Bauart-Zulassung ist in einer Richtlinie geregelt.
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