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Keine Ausfuhr von abgebrannten Brennelementen nach Russland: BfS begrüßt Entscheidung des Bundesumweltministers
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Die Entscheidung des Bundesumweltministers, der Ausfuhr von abgebrannten Brennelementen aus dem Zwischenlager Ahaus nach Russland eine Absage zu erteilen, wird vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) nicht nur aus Sicht des Strahlenschutzes ausdrücklich begrüßt.
Das BfS hatte den Antrag der Nuclear Cargo + Service (NCS) im September genehmigt. Da die rechtlichen Voraussetzungen für den Transport der Castorbehälter auf deutschem Gebiet erfüllt waren, hatte die Behörde keinen Ermessensspielraum. Aus Sicht des BfS warf der geplante Transport allerdings übergeordnete Fragen hinsichtlich des Strahlenschutzes sowie der Begründung früherer Genehmigungen auf.
Im Jahr 2004 hatte das BfS die Zwischenlagerung der abgebrannten Brennelemente in Ahaus genehmigt. Damals wurde betont, dass der Entscheidung, die Brennelemente in Ahaus zwischenzulagern, die Festlegung der Bundesregierung zum Entsorgungsweg für deutsche Forschungsreaktoren zugrunde liege. Darin wird ausgeführt, dass Brennelemente aus Forschungsreaktoren bis zu ihrer Abgabe an ein Endlager des Bundes in Ahaus zwischengelagert werden sollten.
HintergrundDie Sowjetunion hatte befreundeten Staaten Brennelemente zur Nutzung in Forschungsreaktoren geliefert. Über die Rückholung solcher Brennelemente hatten die USA, Russland und die Internationale Atomenergiebehörde 2004 einen Vertrag geschlossen. Mit der Rückholung und Wiederaufarbeitung in Russland sollte verhindert werden, dass das spaltbare Material zum Bau von atomaren Waffen verwendet wird. Auf Grundlage dieses Vertrags wollte der Antragsteller die abgebrannten Brennstäbe nach Russland zurückschicken.
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