Transporte
Bauart-Zulassungen Transportbehälter
Zwischenlager
Staatliche Verwahrung
Nukleare Entsorgungskonvention

Transport / Lagerung > Transporte

Transporte

CastortransportDas BfS ist nach dem Atomrecht zuständig für die Genehmigung von Transporten von Kernbrennstoffen und Großquellen. Eine Genehmigung wird nur erteilt, wenn die Einhaltung der Vorschriften des Atomrechts und des Gefahrgutrechts vom Antragsteller nachgewiesen wird.
 
Transport radioaktiver Stoffe - Einführung
 
Die Anwendung von radioaktiven Stoffen in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, zum Beispiel Medizin (Diagnostik, Therapie), Technik (Durchstrahlungsprüfungen), Forschung oder Energiegewinnung (Ver- und Entsorgung von Kernkraftwerken) erfordert oftmals, diese radioaktiven Stoffe zu transportieren. mehr...


   
Genehmigung von Kernbrennstofftransporten
 
Will ein Transporteur Kernbrennstoffe transportieren, benötigt er eine Transportgenehmigung. Dazu stellt er einen Antrag beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Das BfS prüft, ob die Sicherheitskriterien nach dem Atomgesetz (AtG) § 4 erfüllt sind und ob die Rechtsvorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter eingehalten werden. Welche der beantragten Routen genutzt wird und wann der Transport stattfindet, liegt in der Verantwortung des Genehmigungsinhabers. mehr...


Aktuelle Transportgenehmigungen
 
Das BfS ist zuständig für die Genehmigungen von Kernbrennstoff- und Großquellentransporten. Die aktuelle Liste der erteilten Genehmigungen wird regelmäßig veröffentlicht. mehr...


   
Transporte radioaktiver Stoffe - Häufig gestellte Fragen
 
Wie wird die Erfüllung der hohen Sicherheitsanforderungen an die Transporte radioaktiver Stoffe gewährleistet? Wer genehmigt und überwacht die Transporte? Auf welchem Weg werden radioaktive Stoffe transportiert? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie in dieser Rubrik. mehr...


Castor-Transporte – Häufig gestellte Fragen
 
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat am 1. Juni 2011 einen Transport von elf Behältern mit HAW-Glaskokillen von der Wiederaufarbeitungsanlage in La Hague in Frankreich zum Zwischenlager in Gorleben genehmigt. Die atom- und gefahrgutrechtliche Aufsicht über den Transport obliegt den Landesbehörden, beim Transport durch Niedersachsen also dem Bundesland Niedersachsen. Die Aufsicht muss darüber wachen, dass die gesetzlichen Anforderungen für die Sicherheit von Mensch und Umwelt eingehalten werden. Die Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Castor-Transport hat das BfS hier für Sie zusammengestellt. mehr...


   
Weitere Informationen
 
weiter...