Transporte
Bauart-Zulassungen Transportbehälter
Zwischenlager
Staatliche Verwahrung
Nukleare Entsorgungskonvention

Transport / Lagerung > Nukleare Entsorgungskonvention

Gemeinsames Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle

Am 1. Oktober 1997 unterzeichnete die Bundesrepublik Deutschland das "Gemeinsame Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle", das am 18.06.2001 in Kraft getreten ist. Deutschland gehört zu den 48 Signatarstaaten des "Gemeinsamen Übereinkommens".

Die Ziele des Übereinkommens sind:

  • weltweit einen hohen Stand der Sicherheit der Entsorgungseinrichtungen zu erreichen und zu erhalten,
  • wirksame Vorkehrungen gegen mögliche Gefahren mit radiologischen Folgen durch Entsorgungseinrichtungen zu schaffen und langfristig zu bewahren.

Nationale Berichte der Vertragsparteien werden auf regelmäßigen Konferenzen diskutiert

Auf regelmäßig stattfindenden Konferenzen überprüfen die Vertragsparteien alle drei Jahre wie die Vertragsstaaten die Zielsetzung erfüllen. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, dazu schriftliche Berichte vorzulegen, die auf diesen Konferenzen diskutiert und bewertet werden.

Auf Grundlage des von jeder Vertragspartei vorzulegenden nationalen Berichtes haben die Vertragsstaaten die Möglichkeit, in Form von schriftlich vorgelegten und mündlichen Fragen während der Überprüfungskonferenz die jeweilige nationale Entsorgungspolitik zum Beispiel im Hinblick auf gesetzliche und administrative Grundlagen oder die Umsetzung der Entsorgungspolitik in einzelnen Projekten kritisch zu hinterfragen.

Entsprechend seiner Aufgabenstellung ist das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) zuständig für die Teile des Berichtes, in denen es insbesondere um die Einteilung und den Bestand radioaktiver Abfälle sowie um die einzelnen Stufen der Abfallbehandlung einschließlich der Zwischen- und Endlagerung geht.

Erster deutscher Bericht / erste Überprüfungskonferenz 2003

Die erste Überprüfungskonferenz zum Gemeinsamen Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle (Joint Convention) fand vom 3. bis 14. November 2003 in Wien statt. An der Konferenz nahmen 33 Vertragstaaten mit insgesamt 348 Delegierten teil.

Bericht

Die Bundesrepublik reichte einen Bericht (PDF, nur in Englisch verfügbar) ein, der sich genau an die Vorgaben aus den Leitlinien zur Erstellung der Nationalen Berichte hielt. Deutschland präsentierte sich sehr offen, indem es nicht nur auf seine Fortschritte im Entsorgungsbereich, sondern auch auf seine Probleme hinwies. Insgesamt lagen die Nationalen Berichte in unterschiedlicher Form und Qualität vor.

Die erste Überprüfungskonferenz, die den Teilnehmern einen umfangreichen Überblick über Entsorgungsaktivitäten weltweit gab, diente vorerst mehr einem Lernprozess. Für die zweite Tagung wurden zur Verbesserung des Überprüfungsprozesses neue Vorgaben, Verfahrensregeln für seinen Ablauf, im Hinblick auf bessere Vergleichsmöglichkeiten und mehr Transparenz, und für die Abfassung der Berichte verabschiedet. Soweit erkennbar wurden für die jeweiligen Staaten offene Sicherheitsfragen identifiziert, zu denen sie beim nächsten Mal berichten sollen.

Zweiter deutscher Bericht / zweite Überprüfungskonferenz 2005/2006

Vom 15. bis zum 24. Mai 2006 fand in Wien die zweite Überprüfungskonferenz zur Nuklearen Entsorgungskonvention statt, auf der Deutschland wiederum mit einer Delegation vertreten war.

Auf der Konferenz wurde der deutsche Status vorgestellt und in einem "Peer-Review" von den anderen Staaten der deutschen Gruppe analysiert. Die bisherigen Fortschritte wurden positiv bewertet und Anregungen für weitere gemacht.

Bericht

Der zweite deutsche Bericht zum Gemeinsamen Übereinkommen war gemäß den Leitlinien für den Nationalen Bericht in zwölf Sektionen aufgeteilt. Nach einer Einführung über die historische und politische Entwicklung der Kernenergienutzung in Deutschland wurde zu jeder Verpflichtung separat Stellung genommen.

Zum Nachweis der Einhaltung der Verpflichtungen wurden die einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Regelwerke erläutert, und es wurde dargestellt, auf welche Weise die Sicherheitsanforderungen erfüllt werden.

Schwerpunktthemen waren Genehmigungsverfahren und staatliche Aufsicht sowie die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung eines angemessenen Sicherheitsniveaus.

Dritter deutscher Bericht/ dritte Überprüfungskonferenz 2008/2009

Vom 11. bis 20. Mai 2009 fand die dritte Überprüfungskonferenz des Gemeinsamen Übereinkommens über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle bei der Internationalen Atomenergie-Behörde (IAEA) in Wien statt. An dieser Überprüfungskonferenz nahmen etwa 500 Delegierte aus 45 Vertragsstaaten teil. Die Vertragsparteien wurden in sechs Ländergruppen eingeteilt.

Erstmals hatte ein Vertreter aus Deutschland den Vorsitz einer Ländergruppe. Dr. Peter Brennecke (BfS) leitete den Überprüfungsprozess in der Ländergruppe 2, zu der Weißrussland, China, Estland, Frankreich, Senegal, Slowakei, Südafrika und Litauen gehörten.

Deutschland war gemeinsam mit Italien, Island, Korea, Lettland, Schweiz, Norwegen und Uruguay in der Ländergruppe 5, deren Vorsitz Frau Merle Lust aus Estland hatte.

Bericht

Die Grundlagen für die deutsche Präsentation waren der nationale Bericht vom Oktober 2008 (BR Drucksache 771/08 vom 16. Oktober 2008) sowie wichtige Entwicklungen nach diesem Zeitpunkt und Fragen der anderen Vertragsparteien zum deutschen Bericht. Zum Bericht der Bundesrepublik Deutschland für die dritte Überprüfungskonferenz reichten die anderen Vertragsparteien des Gemeinsamen Übereinkommens vor der Konferenz insgesamt 120 schriftliche Fragen ein.

Präsentation

Die Präsentation beinhaltete folgende fünf Schwerpunkte:
  • wesentliche Entwicklungen bei der Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle seit der zweiten Überprüfungskonferenz,
  • die Endlagerung radioaktiver Abfälle, insbesondere die Einrichtung des Endlagers Konrad, und Fragen im Zusammenhang mit der Stilllegung der Endlager Morsleben und Asse,
  • die Sicherheitskriterien für die Endlagerung Wärme entwickelnder radioaktiver Abfälle (bestrahlte Brennelemente und hochradioaktive Abfälle),
  • die Sanierung der Altlasten der WISMUT und
  • die Freigabepraxis in Deutschland.

Herausforderungen

Im Ergebnis der Diskussion des deutschen Berichts durch die Vertragsparteien identifizierte der Rapporteur in seinem Bericht folgende Punkte als Herausforderungen für die zukünftige Arbeit:
  • Im Hinblick auf die Zielsetzung für die Inbetriebnahme eines Endlagers für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle im Jahr 2030 wurden bislang keine Entscheidungen getroffen. Die Standortauswahl für ein solches Endlager muss definiert und implementiert werden.
  • Die Regelungen für die Rückstellungen für die sichere Entsorgung von radioaktiven Abfällen und bestrahlten Brennelementen müssen Transparenz gewährleisten.
  • Für die Stilllegung des Endlagers Morsleben sind die Endlagerhohlräume zu verschließen. Im Hinblick auf den Verschluss der Schachtanlage Asse ist die langfristige radiologische Sicherheit zu gewährleisten; entsprechende Nachweise sind zu entwickeln.
Die Vertragsparteien hoben im Rahmen der Überprüfungskonferenz die ausreichende Lagerkapazität für bestrahlte Brennelemente aus Kernkraftwerken bis zu deren Stilllegung hervor. Darüber hinaus begrüßten sie die Einrichtung der Entsorgungskommission (ESK) und würdigten die Anstrengungen für die langfristige Gewährleistung von Kompetenz auf dem Gebiet der Entsorgung radioaktiver Abfälle. Auch die enge Einbindung der (möglicherweise) betroffenen Bevölkerung bei der Entwicklung der Sicherheitskriterien für die Endlagerung von Wärme entwickelnden radioaktiven Abfälle wurde begrüßt.

Ergebnis

Im Ergebnis der dritten Überprüfungskonferenz stellten die Vertragsparteien übereinstimmend fest, dass seit der zweiten Überprüfungskonferenz Fortschritte erreicht wurden. Dennoch besteht insbesondere auf den Gebieten
  • der Entwicklung von langfristigen nationalen Strategien für die Entsorgung von radioaktiven Abfällen und bestrahlten Brennelementen, hier besonders bei der Standortauswahl,
  • der Behandlung von radioaktiven Abfällen aus Altlasten,
  • der Zusammenarbeit mit den Verursachern radioaktiver Abfälle und der Öffentlichkeit,
  • der Kontrolle ausgedienter umschlossener radioaktiver Quellen einschließlich des Umgangs mit vagabundierenden Quellen,
  • des Wissensmanagements und der Gewinnung von qualifiziertem Personal
weiterer erheblicher Handlungsbedarf.

Die Vertragsparteien stimmten darin überein, dass es im Rahmen der dritten Überprüfungskonferenz einen intensiveren Gedankenaustausch als bei den vergangenen Konferenzen gegeben hat. Die Transparenz und Offenheit der Berichterstattung der Vertragsparteien hat zugenommen.

Ausblick

Die Mitgliedsparteien gehen davon aus, dass die Umsetzung der Tagungsergebnisse zu einer weiteren Verbesserung der Sicherheit durch verstärkte internationale Zusammenarbeit sowie durch gegenseitige Hilfestellung der Unterzeichnerstaaten führen wird. Die Überprüfung der Zusagen auf der nächsten Konferenz gibt den nötigen Anreiz für ihre Umsetzung.

Die vierte Überprüfungskonferenz wird vom 7. bis 16. Mai 2012 stattfinden. Die nationalen Berichte mussten bis zum 7. Oktober 2011 vorgelegt werden.
Druckversion