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Transport / Lagerung
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 Transport / Lagerung
Radioaktive Stoffe, die bei der Nutzung der Atomenergie, in Medizin, Forschung oder Industrie verwendet werden oder als Abfall anfallen, müssen transportiert, zwischen- oder endgelagert werden. Das BfS nimmt für die Entsorgung radioaktiver Abfälle, der staatlichen Verwahrung von Kernbrennstoffen und der Beförderung radioaktiver Stoffe in unterschiedlichen Funktionen Vollzugsaufgaben des Bundes nach dem Atomgesetz, der Strahlenschutzverordnung und dem Gefahrgutbeförderungsgesetz wahr. Das BfS ist Antragsteller und Betreiber für Anlagen des Bundes zur Endlagerung radioaktiver Abfälle und ist außerdem verantwortlich für den Vollzug der staatlichen Verwahrung. Es ist Genehmigungsbehörde für die Beförderung und Aufbewahrung von Kernbrennstoffen. Das BfS entscheidet z. B. über Transporte abgebrannter Brennelemente aus Atomkraftwerken und die Genehmigung dezentraler Zwischenlager an deren Standorten.
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Aktuelles
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Bekanntmachungen
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Wird für ein Zwischenlager eine Änderung der Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 Atomgesetz beantragt, hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) unter anderem zu prüfen, ob im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist.
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