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Kerntechnik > Übereinkommen nukleare Sicherheit
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Übereinkommen über nukleare Sicherheit
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(Bildquelle: IAEA)
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Das internationale Übereinkommen über nukleare Sicherheit (Convention on Nuclear Safety - CNS) zielt auf eine weltweite Erhöhung der Sicherheit ziviler Kernkraftwerke. Das Übereinkommen trat am 24. Oktober 1996 in Kraft. Es ist bislang von 74 Vertragsparteien gezeichnet und von 64 Staaten sowie von EURATOM ratifiziert, angenommen oder genehmigt worden. Deutschland ist seit 20. April 1997 Vertragspartei.
Seit 1999 trägt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) maßgeblich zur Gestaltung des Übereinkommens bei. Zusätzlich zur Mitwirkung bei der Erstellung des deutschen Berichts übernimmt das BfS organisatorische Aufgaben bei den Tagungen und arbeitet aktiv an den Verbesserungsmaßnahmen des Prozesses mit.
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Ziele, Inhalt und Verpflichtungen
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Um weltweit die Sicherheit ziviler Kernkraftwerke zu erhöhen, fordert das Übereinkommen über nukleare Sicherheit von seinen Vertragsstaaten alle drei Jahre einen Bericht über die nationale Umsetzung der Anforderungen und die Teilnahme an einer Überprüfungskonferenz.
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Überprüfungsprozess
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Der Überprüfungsprozess im Rahmen des Übereinkommens über nukleare Sicherheit umfasst neben der alle drei Jahre stattfindenden Überprüfungstagung weitere wichtige Schritte.
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Fünfter Überprüfungsprozess
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Auf der Fünften Überprüfungstagung im April 2011 präsentierte seinen Nationalen Bericht und stellte sich den Fragen anderer Vertragsstaaten.
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Überprüfungstagungen seit 1999
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Seit der Ersten Tagung 1999 fanden regelmäßig alle drei Jahre weitere Überprüfungstagungen statt. Hier finden Sie Informationen zu den Tagungen aus den Jahren 1999, 2002, 2005 und 2008.
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