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Kerntechnik > Stilllegung > Rechtliche Aspekte

Rechtliche Aspekte der Stilllegung

Alle Aspekte der friedlichen Nutzung der Kernenergie werden in Deutschland im Atomgesetz (AtG) geregelt, das auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Stilllegung von kerntechnischen Anlagen vorgibt. Das deutsche Rechtssystem ist in das Regelwerk der Europäischen Union (EU) eingebettet. Es steht auch im Einklang mit den Sicherheits-Standards der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEA) und den Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP).

Im Atomgesetz (§ 7 Abs. 3 AtG) wird festgelegt, dass für die Stilllegung einer kerntechnischen Anlage, sowohl für einen eventuellen sicheren Einschluss als auch für den Abbau der Anlage oder von Anlagenteilen eine Genehmigung erforderlich ist. Die Genehmigung wird durch die zuständige Landesbehörde erteilt.

Verordnungen auf Grundlage des AtG, wie zum Beispiel die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und die Atomrechtliche Verfahrensverordnung (AtVfV), enthalten wichtige Regelungen für die Stilllegung von kerntechnischen Anlagen. In der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) wird unter anderem die zulässige Strahlenexposition für das Anlagenpersonal und für die allgemeine Bevölkerung geregelt. Weiterhin wird in der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) die Freigabe von Stoffen geregelt, die bei der Stilllegung von kerntechnischen Anlagen anfallen. In der atomrechtlichen Verfahrensverordnung (AtVfV) wird der Ablauf der Genehmigungsverfahren behandelt. Dieses schließt u. a. auch die Vorschriften über einzureichende Unterlagen, die Beteiligung Dritter sowie den Erörterungstermin mit ein.

Für die Stilllegung von kerntechnischen Anlagen ist auch das internationale Übereinkommen über nukleare Entsorgung wichtig, das in Deutschland mit dem Gesetz zu dem Übereinkommen über nukleare Entsorgung am 18. Juni 2001 in Kraft getreten ist. Die Stilllegung von kerntechnischen Anlagen ist aber nur ein Teilaspekt dieses Übereinkommens.

Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist auch auf die Stilllegung von kerntechnischen Anlagen anzuwenden. Es enthält u.a. Vorgaben zum Verfahren, zum Inhalt und zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Prüfung der Umweltverträglichkeit.

Das sog. untergesetzliche Regelwerk konkretisiert die Inhalte des gesetzlichen Regelwerkes und ist auch für die Stilllegung relevant. Hierzu gehören Regeln des Kerntechnischen Ausschusses (KTA), Richtlinien der Behörden sowie technische Spezifikationen. Für die Stilllegung von kerntechnischen Anlagen ist insbesondere der Leitfaden zur Stilllegung, zum sicheren Einschluss und zum Abbau von Anlagen oder Anlagenteilen nach § 7 des Atomgesetzes relevant, der ebenfalls zum untergesetzlichen Regelwerk gehört und vom Bundesmisterium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) innerhalb des Länderausschusses für Atomkernenergie mit dem Arbeitskreis Stilllegung des Fachausschuss Reaktorsicherheit erarbeitet wurde. Dieser Stilllegungsleitfaden identifiziert die in verschiedenen Dokumenten des gesetzlichen Regelwerkes "verstreuten" stilllegungsrelevanten Vorschriften und beschreibt ihre Anwendung. Er enthält auch Vorschläge für eine zweckmäßige Vorgehensweise bei der Stilllegung von kerntechnischen Anlagen und dient zur Harmonisierung der Genehmigungsverfahren.

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