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Nach der endgültigen Einstellung des Betriebes einer kerntechnischen Anlage können in der Nachbetriebsphase Maßnahmen zur Vorbereitung der Stilllegung durchgeführt werden. Hierzu zählen in der Regel:
- Entladung von Brennelementen oder Kernbrennstoffen
- Verwertung radioaktiver Stoffe und Beseitigung radioaktiver Abfälle aus der Betriebsphase
- Probenahmen an Systemen und Komponenten
- Anlagen- bzw. Systemdekontamination
Grundlegende Stilllegungsstrategien
Die Stilllegung der kerntechnischen Anlage schließt sich an die Nachbetriebsphase an und erfordert eine Stilllegungsgenehmigung, welche in der Regel die Betriebsgenehmigung ablöst. Bei der Stilllegung wird in Deutschland zwischen den folgenden grundlegenden Stilllegungsstrategien unterschieden:
- Direkter Abbau: Bei dieser Stilllegungsstrategie wird eine
kerntechnische Anlage abgebaut und aus der atomrechtlichen Überwachung entlassen.
- Sicherer Einschluss: Bei dieser Stilllegungsstrategie wird eine
kerntechnische Anlage für einen längeren Zeitraum in einen
praktisch wartungsfreien Zustand überführt, wobei der endgültige Abbau und die Entlassung aus der atomrechtlichen Überwachung auf einen späteren Zeitraum verschoben wird.
Stilllegungsstrategien können auch Mischformen aus diesen beiden grundlegenden Alternativen sein. So kann durch den Ausbau unzerlegter Großkomponenten, deren Zwischenlagerung und spätere Zerlegung der Stilllegungsablauf insgesamt optimiert werden.
In Deutschland wird der direkte Abbau bisher überwiegend
praktiziert, gleichwohl das Atomgesetz beide Stilllegungsstrategien als
gleichwertig ansieht. Folgende Faktoren sprechen für den direkten Abbau:
- Planung und Durchführung der Stilllegung (in der Anlage vorhandene Erfahrungen und Fachkenntnisse können genutzt werden),
- Finanzierung (Sicherheit der Finanzierung braucht über kürzeren Zeitraum bewerkstelligt zu werden),
- soziale Belange (Erhalt von Arbeitsplätzen, Minimierung lokaler wirtschaftlicher Folgen der Stilllegung),
- Fortschritt
bei Dekontaminationstechniken und beim (fernbedienten) Abbau. Der
Zerfall von Radionukliden während des sicheren Einschlusses hat aus
Sicht des Strahlenschutzes hierdurch an
Bedeutung verloren.
Ziel der Stilllegung
Das Ziel der Stilllegung ist in der Regel der Abbau der
kerntechnischen Anlage und die anschließende Entlassung des Standortes
aus der atomrechtlichen Überwachung. Häufig wird die sogenannte "Grüne
Wiese" angestrebt, das heißt, eine vollständige Entfernung aller Bauten und
die Rekultivierung des Standortes. Es sind aber auch andere Ziele möglich, zum Beispiel die industrielle Nutzung eines
freigegebenen Standortes, ein Teilabbau der kerntechnischen Anlage und
eine anderweitige Nutzung verbleibender Gebäude.
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