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Abb. 1: Ausbau eines Dampferzeugers im Kernkraftwerk in Greifswald (KGR) zum Transport in das benachbarte Zwischenlager Nord (ZLN) (siehe auch Bild "Zwischenlagerung"). Quelle: EWN GmbH
(Für größere Darstellung das jeweilige Bild anklicken)
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Abb. 2:
Fernbedientes Manipulator-Trägersystem für Rückbauarbeiten der in Stilllegung befindlichen Wiederaufarbeitungsanlage in Karlsruhe (WAK). Die Roboterarme werden mit dem jeweils für einen Arbeitsschritt benötigten Werkzeug (z.B. Greifer, Schere, Säge) bestückt.
Quelle: Forschungszentrum Karlsruhe
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In Deutschland liegen aus den bisherigen Arbeiten zur Stilllegung
von kerntechnischen Anlagen vielfältige Erfahrungen vor. Dieses gilt z.
B. für die Dekontaminations- und Zerlegetechniken sowie den Strahlenschutz.
Dekontaminationstechniken
Oberflächlich anhaftende radioaktive Stoffe können mit
chemischen und / oder mechanischen Mitteln entfernt werden
(Dekontamination). Dadurch werden Aktivität und Dosisleistung von
Anlagenteilen reduziert.
Nach der endgültigen Abschaltung einer kerntechnischen Anlage
wird normalerweise eine Dekontamination von ganzen Systemen (zum Beispiel
Spülen des Primärkreislaufs eines Reaktors) durchgeführt, um die Strahlenexposition des Personals bei den später folgenden
Abbauschritten zu reduzieren.
Abgebaute Anlagenteile, insbesondere metallische Komponenten,
werden dann noch einmal einer gezielten Dekontamination unterzogen, um
diese bei einem entsprechenden Dekontaminationserfolg eventuell
freigeben zu können.
Zur Dekontamination werden je nach Bedarf chemische (zum Beispiel mit
Säuren, Basen oder Komplexbildnern), mechanische (zum Beispiel durch Schrubben,
Bürsten, Schleifen oder Polieren) und elektrische (zum Beispiel
Elektropolieren) Verfahren verwendet. Gegebenenfalls werden auch Verfahren
kombiniert. Für alle stilllegungsrelevanten Anwendungsfälle sind
bewährte Dekontaminationsverfahren verfügbar.
Dekontaminationstechniken werden auch angewandt, wenn
Gebäudestrukturen direkt kontaminiert sind. Hier werden ebenfalls die
Oberflächen abgetragen, zum Beispiel durch Fräs- oder Abnadeltechniken.
Außerdem werden alle Risse und Löcher in Wänden, Böden und Decken
ausgestemmt, damit auch dort eventuell eingedrungene Kontaminationen
entfernt werden. Die Gebäude werden dann in der Regel in der stehenden
Struktur freigemessen. Nach der Freigabe können sie dann entweder einer
weiteren Nutzung zugeführt oder konventionell abgerissen werden. Weitere Informationen zur Freigabe finden Sie unter Reststoff- und Abfallmanagement bei der Stilllegung.
Beim Abbau kerntechnischer Anlagen müssen die vorhandenen
Komponenten ausgebaut und in handhabbare Stücke zerlegt werden. Dabei
ist zu beachten, dass die Wandstärke der Komponenten zwischen einigen
Millimetern (zum Beispiel bei Rohrleitungen) bis zu einigen 10 Zentimetern
(zum Beispiel beim Reaktordruckbehälter) schwanken kann.
Bei den bisherigen Stilllegungsprojekten in Deutschland wurden
umfangreiche Erfahrungen mit der Zerlegung von Komponenten gesammelt.
Für alle stilllegungsrelevanten Anwendungsfälle sind bewährte
Zerlegetechniken verfügbar.
In der Regel werden thermische (zum Beispiel Schweißen oder
Plasmabrennen) oder mechanische (zum Beispiel Schneiden, Sägen oder
Wasserstrahlen) Zerlegeverfahren angewendet. Für die Zerlegung von
Stahl- und Betonstrukturen können auch Sprengtechniken zum Einsatz
kommen.
Fernbediente Arbeiten oder die Anwendung von Unterwassertechniken sind in vielen Fällen erforderlich, um die notwendige
Strahlenabschirmung zu gewährleisten.
Grundsätzlich ist zu entscheiden, ob vorhandene Verfahren für
die Zerlegung von Komponenten eingesetzt werden sollen, nachdem sie auf
die besonderen Belange der Kerntechnik adaptiert wurden, oder ob
zweckgerichtete Neuentwicklungen, die zum Beispiel durch das Forschungsministerium gefördert werden, zur Anwendung gebracht werden sollen. In der Praxis werden je nach Aufgabe beide Wege beschritten.
Als Beispiel für die Weiterentwicklung vorhandener Verfahren und Einführung neuer
Techniken sei die Zerlegung des Reaktordruckbehälters des
Versuchsatomkraftwerk Kahl (VAK) genannt. Hier wurden gute Erfahrungen
mit dem Wasserabrasivstrahlverfahren gemacht. Dieses Verfahren wurde
damals erstmalig eingesetzt und Wandstärken von 130 Millimetern wurden
problemlos durchtrennt.
Bei der Stilllegung von kerntechnischen Anlagen können trotz
Dekontamination noch Bereiche mit hohen Dosisleistungen vorhanden sein.
Der Strahlenschutz muss deshalb mit in die Arbeitsplanung einbezogen
werden. Aus der Erfahrung mit bisherigen Stilllegungsprojekten ist
bekannt, dass sich in deutschen Reaktoren die mittlere
Jahreskollektivdosis für das Anlagenpersonal bei der Stilllegung
gegenüber dem Leistungsbetrieb (inklusive Revisionsdosen) vermindert.
Zur Gewährleistung eines adäquaten Strahlenschutzes werden
geeignete Maßnahmen ergriffen (wie zum Beispiel Abschirmmaßnahmen, Einhausung,
gerichteter Unterdruck oder Atemschutzmittel), die sicherstellen, dass
die Strahlenexposition des Betriebspersonals sowohl durch
Direktstrahlung als auch durch freigesetzte Radionuklide unterhalb der
in der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vorgegebenen zulässigen
Grenzwerte liegt.
Die Abgabe von Radionukliden über Abluft und Abwasser während
der Stilllegungsarbeiten wird durch technische Maßnahmen so begrenzt,
dass der Schutz der Bevölkerung nach den Vorgaben der
Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) sichergestellt wird. Durch eine
Überwachung der Abgaben wird die Einhaltung der gesetzlichen
Vorschriften nachgewiesen. Die in der Strahlenschutzverordnung
(StrlSchV) genannten Schutzziele werden in der Praxis durch die
genehmigten Grenzwerte für Abluft und Abwasser erfüllt.
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