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Kerntechnik > Stilllegung > Reststoff- und Abfallmanagement
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Reststoff- und Abfallmanagement bei der Stilllegung
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Bei der Stilllegung von kerntechnischen Anlagen fallen radioaktive Reststoffe sowie ausgebaute oder abgebaute radioaktive Anlagenteile an, die gemäß § 9a Atomgesetz entweder schadlos verwertet (z. B. durch Freigabe oder Wiederverwendung in einer anderen nach Atom- oder Strahlenschutzrecht genehmigten Anlage) oder als radioaktiver Abfall geordnet beseitigt werden müssen.
Für diese Reststoffe und Abfälle gibt es unterschiedliche Entsorgungswege.
FreigabeDie Freigabe ist in der Strahlenschutzverordnung im § 29 sowie in den Anlagen III und IV geregelt.
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Freimessanlage zur chargenweisen Freimessung von Reststoffen aus der Stilllegung des Kernkraftwerks Greifswald (KGR). Quelle: EWN GmbH
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Uneingeschränkte FreigabeBei der uneingeschränkten Freigabe werden die Reststoffe durch einen Verwaltungsakt der jeweils zuständigen Behörde aus der atomrechtlichen Überwachung entlassen und können danach uneingeschränkt wiederverwendet, verwertet oder wie gewöhnlicher Abfall entsorgt werden. Stoffe können nur dann uneingeschränkt freigegeben werden, wenn durch Messungen nachgewiesen wurde, dass sie die in der Strahlenschutzverordnung festgelegten Freigabewerte für die uneingeschränkte Freigabe einhalten. Das bedeutet, dass durch ihre Freigabe für Einzelpersonen der Bevölkerung eine effektive Dosis im Bereich von zehn Mikrosievert im Kalenderjahr nicht überschritten werden darf.
Zweckgerichtete FreigabeEine weitere Freigabeoption ist die zweckgerichtete Freigabe. Hierbei handelt es sich um Reststoffe, die einer konventionellen Deponie oder Verbrennungsanlage zugeführt werden, wenn sie die im § 29 Strahlenschutzverordnung hierfür festgelegten Freigabewerte erreichen. Die zweckgerichtete Freigabe beinhaltet die Freigabe von festen Stoffen zur Beseitigung, von flüssigen Stoffen zur Beseitigung, von Gebäuden zum Abriss und von Metallschrott zur Rezyklierung in einem konventionellen Schmelzbetrieb.
Darüber hinaus kann kontaminierter Metallschrott radiologisch kontrolliert eingeschmolzen werden, wenn die Freigabewerte der Strahlenschutzverordnung zur zweckgerichteten Freigabe überschritten werden.
Entsorgung als radioaktiver AbfallNicht wiederverwertbare und nicht freigebbare Materialien müssen als radioaktive Abfälle entsorgt werden. Bei der Stilllegung eines Kernkraftwerkes wird mit konditionierten Stilllegungsabfällen in der Größenordnung von 5.000 Kubikmeter gerechnet. Bei den Stilllegungsabfällen handelt es sich um Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung. Die Abfälle müssen so lange zwischengelagert werden, bis für schwach- und mittelradioaktive Abfälle das Endlager Konrad zur Verfügung steht. Dies geschieht in der Regel in einem Zwischenlager am Standort der Anlage.
Bevor die anfallenden radioaktiven Abfälle in ein Zwischen- oder Endlager abgeliefert werden, müssen sie entsprechend behandelt (konditioniert) werden. Feste Abfälle werden zum Beispiel kompaktiert. Flüssige Abfälle werden in feste Produkte überführt, etwa durch Eintrocknung / Eindampfung oder Zementierung. Beim Transport der konditionierten Abfälle in ein Zwischenlager sind die gesetzlichen verkehrsrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Zur Beförderung sind für alle radioaktiven Stoffe spezielle Transportbehälter und Verpackungen zu verwenden.
Das BfS ermittelt jedes Jahr den Bestand an radioaktiven Reststoffen und gibt für die Zukunft erwartete Abfallmengen und Prognosen bekannt.
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Reaktordruckbehälter des Kernkraftwerks Rheinsberg bei der Einlagerung im Zwischenlager Nord (ZLN). Quelle: EWN GmbH
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Langfristige Zwischenlagerung
Bei der sogenannten Abklinglagerung werden Stoffe für einen längeren Zeitraum zwischengelagert. Durch den radioaktiven Zerfall sinkt die Aktivität dieser Stoffe. Die Abklinglagerung wird z.B. für zerlegten Metallschrott, aber auch für unzerlegte Großkomponenten wie Reaktordruckbehälter oder Dampferzeuger praktiziert. Durch das Abklingen der Aktivität dieser Großkomponenten wird eine vereinfachte Behandlung zu einem späteren Zeitpunkt sowie eine Verringerung der Mengen radioaktiven Abfalls angestrebt, da durch das Abklingen der Aktivität ggf. auch eine Freigabe erfolgen kann.
Das Zwischenlager Nord (ZLN) der Energiewerke Nord GmbH wird unter anderem als Zwischenlager für die Abklinglagerung der bei Stilllegung und Abbau anfallenden radioaktiven Reststoffe und Abfälle genutzt.
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