FAQs zur Kerntechnik
FAQs zum Notfallschutz

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Fragen und Antworten zu Kerntechnik

1.
Welche Reaktortypen werden in Deutschland betrieben?
2.
Worauf basiert die Sicherheit deutscher Kernkraftwerke?
3.
Wer überwacht die Sicherheit von Kernkraftwerken?
4. Wie wird die Sicherheit der Kernkraftwerke überwacht?
5.
Was ist ein GAU?

6.

Was wird in Deutschland getan, um kerntechnische Unfälle zu vermeiden?

7.

Gibt es bei nuklearen Notfällen eine internationale Zusammenarbeit?

8.
Wurden nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl Konsequenzen für hiesige Reaktoren gezogen?


1.
Welche Reaktortypen werden in Deutschland betrieben?

Zur Stromproduktion werden in Deutschland derzeit zwei Reaktortypen eingesetzt: 7 Druckwasser- und 2 Siedewasserreaktoren sind in Betrieb. Beide Reaktortypen erfüllen die gleichen strengen Sicherheitsanforderungen für kerntechnische Anlagen in Deutschland.

Informationen zu den Funktionsweisen der Reaktortypen sowie den in Betrieb befindlichen, abgeschalteten und stillgelegten kerntechnischen Anlagen finden Sie unter Kerntechnische Anlagen in Deutschland.
2.
Worauf basiert die Sicherheit deutscher Kernkraftwerke?

Herzstück der Auslegungssystematik der deutschen Kernkraftwerke ist ein System aus hintereinander gestaffelten, unabhängig voneinander wirkenden Sicherheitsebenen:

  • Störungsvermeidung durch hohe Qualität der Auslegung (z.B. Werkstoffe, Fertigung) und der Betriebsweise (z.B. Fachkunde, wiederkehrende Prüfungen),
  • Störungsbegrenzung durch technische Regel- und Begrenzungseinrichtungen,
  • Störfallbeherrschung durch sicherheitstechnische Einrichtungen (u.a. Automatisierung),
  • Unfallvorbeugung und -folgenbegrenzung.

Weiterhin kommen bewährte Prinzipien wie ein Mehrfachbarrierensysten zur Rückhaltung radioaktiver Stoffe, Redundanz (sicherheitstechnisch wichtige Komponenten sind mehrfach vorhanden), Diversität (redundante Komponenten stammen von unterschiedlichen Herstellern und/oder haben unterschiedliche Funktionsweisen), räumliche Trennung redundanter Komponenten und Entmaschung von Systemen zur Anwendung.

Auf der Grundlage eines umfangreichen Regelwerks wurde in Deutschland ein Qualitätssicherungssystem geschaffen, in dessen Rahmen alle Schritte der Prüfung, der Errichtung und des Betriebs der deutschen Kernkraftwerke staatlich überwacht werden. Das oberste Prinzip dieser Aufsicht heißt: Die Sicherheit hat immer Vorrang vor wirtschaftlichen Überlegungen.

3.
Wer überwacht die Sicherheit von Kernkraftwerken?

Hersteller und Betreiber von Kernkraftwerken sind im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen für die qualitätsgerechte Herstellung und den sicheren Betrieb der Anlagen verantwortlich. Schon während der Errichtung der Anlagen führen die Landesbehörden eine begleitende Kontrolle durch. Während der Betriebsphase stehen die Anlagen ständig unter behördlicher Aufsicht.
4.
Wie wird die Sicherheit der Kernkraftwerke überwacht?

Um den Qualitätsstandard aufrecht zu erhalten, der mit dem Bau eines Kernkraftwerkes erreicht wurde, sind während der gesamten Lebensdauer der Anlage neben der normalen Wartung und Instandhaltung sogenannte "wiederkehrende Prüfungen" durchzuführen. Dazu werden die Anlage und ihre einzelnen Komponenten nicht nur regelmäßig untersucht, sondern intensiven Druck- und Funktionsprüfungen sowie Analysen mit modernsten Methoden unterzogen, beispielsweise Ultraschall-, Wirbelstrom- und Röntgenuntersuchungen. Mit diesen Prüfmethoden lassen sich Mängel bereits frühzeitig erkennen, lange bevor sie einen Schaden verursachen können.
5.
Was ist ein GAU?

GAU ist die Abkürzung für "größter anzunehmender Unfall", auch Auslegungsstörfall genannt. Sie bezeichnet den größten Unfall, für den die Sicherheitssysteme noch ausgelegt sein müssen. Die Sicherheitssysteme müssen in einem solchen Fall gewährleisten, dass die Strahlenbelastung außerhalb der Anlage die nach der Strahlenschutzverordnung geltenden Störfallgrenzwerte nicht überschreitet.

Unfälle, die darüber hinausgehen – wie der Unfall in Tschernobyl – werden in den Medien häufig mit dem Begriff "Super-Gau" umschrieben.
Wie gravierend ein realer Störfall in einer kerntechnischen Anlage ist, wird nach einer international abgestimmten Skala, der INES-Skala, bewertet.
6.
Was wird in Deutschland getan, um kerntechnische Unfälle zu vermeiden

Gesundheit und Leben seiner Bürger zu schützen, ist eine der ersten Aufgaben des Staates. Diese Verpflichtung gilt auch gegenüber Gefahren, die moderne Technologien oder neue Technik mit sich bringen. Im Bereich der Kernkraftwerkstechnik, bei der Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen, beim Transport und bei der Endlagerung radioaktiver Stoffe ist deshalb Sicherheit das oberste Gebot, ebenso wie bei der Anwendung radioaktiver Stoffe in Industrie und Medizin.

Am wirksamsten sind jene Sicherheitsmaßnahmen, die von vornherein mögliche kritische Situationen vermeiden helfen. In Deutschland muß deshalb jede kerntechnische Anlagen hohe Sicherheitsanforderungen erfüllen; der Staat überwacht streng die Planung, den Bau und den Betrieb derartiger Anlagen. Die Betreiber kerntechnischer Anlagen sind verpflichtet, Vorsorgemaßnahmen gegen denkbare Unfälle zu treffen - nur dann bekommt die Anlage überhaupt eine Betriebsgenehmigung. Auch für den Transport radioaktiver Stoffe oder im Umgang mit radioaktiven Stoffen in Industrie und Medizin gelten hohe Sicherheitsauflagen.

Obwohl das Risiko eines nuklearen Unfalls also von vornherein gering gehalten wird, kann es nicht völlig außer acht gelassen werden. Ereignisse wie in Tschernobyl oder Three Mile Islands haben ebenso wie der Absturz eines Satelliten mit Kernbrennstoff an Bord deutlich gemacht, daß Unglücksfälle oder Katastrophen unvermittelt auftreten und teilweise viele Menschen betreffen können. Folgt der Staat konsequent seinem Schutzgedanken, müssen neben ausgereiften Sicherheitskonzepten zusätzlich Vorsorgemaßnahmen für den Notfall getroffen werden.

Zum Schutz der Bevölkerung bei unfallbedingten Freisetzungen radioaktiver Stoffe ist in der Bundesrepublik Deutschland das Strahlenschutz-Vorsorgegesetz erlassen worden. Es ist u.a. die gesetzliche Basis zur Überwachung der Umweltradioaktivität und zur Vorbereitung von Maßnahmen, um die Strahlenexposition der Menschen so gering wie möglich zu halten.

Deutschland hat für radiologische Notfallsituationen ein mehrstufiges Konzept. Es gliedert sich in Pflichten der Betreiber kerntechnischer Einrichtungen, Pflichten der Bundesländer und des Bundes.

Die Aufgaben und Maßnahmen der Betreiber kerntechnischer Anlagen konzentrieren sich auf die Anlage selbst und den umliegenden Nahbereich. Vor allem sind im Ereignisfall Sofortmaßnahmen einzuleiten, um die Freisetzungen radioaktiver Stoffe in die Umwelt so gering wie möglich zu halten. Darüber hinaus ist die radiologische Situation vor Ort und im Nahbereich der Anlage zu messen; die Meßergebnisse sind den Landesbehörden zur Verfügung zu stellen. Maßnahmen zum Schutz des Personals innerhalb der Anlage und in deren Nahbereich sind zu ergreifen.

Die Länder führen die Aufsicht über die kerntechnischen Anlagen. Sie organisieren und koordinieren außerdem die Maßnahmen des Katastrophenschutzes, um im Ereignisfall die radiologischen Auswirkungen auf die Bevölkerung in der Umgebung der Anlage so gering wie möglich zu halten. Dazu gehören Maßnahmen wie z.B. die Verkehrsorganisation, das Vorhalten benötigter Materialien und Meßmöglichkeiten für die Lagebeurteilung, die Warnung der Bevölkerung, die Verteilung von Jodtabletten, die Evakuierung und die medizinische Betreuung besonders stark betroffener Bevölkerungsgruppen sowie die Ausbildung des entsprechenden Personals.

Im Rahmen des Strahlenschutz-Vorsorgegesetzes hat der Bund im Ereignisfall unabhängig von speziellen Verursachern bundesweit die großräumige Lageentwicklung zu ermitteln und zu beurteilen. Das Bundesminsterium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) ist dabei federführend (IMIS). Es bedient sich seiner nachgeordneten Behörden, vor allem des BfS, greift aber auch auf andere Bundesbehörden und auf die Unterstützung durch Landesbehörden zurück, beispielsweise auf die Labors, in denen die Kontamination von Lebensmitteln und Futtermitteln gemessen wird. Das BMU gibt entsprechende Empfehlungen an die Bevölkerung für Verhaltensweisen zum vorsorglichen Gesundheitsschutz und entscheidet, ggf. in Abstimmung mit dem Gesundheits- und dem Landwirtschaftsministerium, ob und welche Maßnahmen erforderlich werden.
7.
Gibt es bei nuklearen Notfällen eine internationale Zusammenarbeit?

Viele Länder haben Vorsorgemaßnahmen für nukleare Notfälle getroffen; Deutschland ist in ein internationales System des Notfallschutzes eingebunden, das das nationale Vorsorgekonzept ergänzt. Das weitreichende internationale Netzwerk dient dazu, rechtzeitig unerwartete Freisetzungen radioaktiver Stoffe festzustellen und die Folgen von nuklearen Unfällen für Mensch und Umwelt zu begrenzen.

Schnellinformationsabkommen gibt es im Rahmen der Europäischen Union und der Internationalen Atomenergiebehörde IAEA in Wien. Bilaterale Abkommen über den Informationsaustausch gibt es unter anderem mit Frankreich, den Niederlanden, der Schweiz, der Tschechischen und der Slowakischen Republik.

Deutschland selbst ist ebenfalls verpflichtet, seine Daten und Informationen im Ereignisfall zügig den Entscheidungsgremien im Ausland zur Verfügung zu stellen. Diese Aufgabe nimmt das Bundesumweltministerium (BMU) wahr.

8.

Wurden nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl Konsequenzen für hiesige Reaktoren gezogen?

Die seinerzeit unter der Federführung der Reaktor-Sicherheitskommission durchgeführten Überprüfungen ergaben, daß aus der Ursache und dem Verlauf des Reaktorunfalls in Tschernobyl selbst keine Konsequenzen für die hiesigen Anlagen zu ziehen waren. Dennoch wurden Maßnahmen des anlageninternen Notfallschutzes eingeführt, mit denen auch bei äußerst unwahrscheinlichem Mehrfachausfall von Sicherheitseinrichtungen Schäden verhindert werden können.

Ziel der "Reaktorsicherheitspolitik" der Bundesregierung ist und bleibt es, dafür zu sorgen, daß technisch-wissenschaftlicher Fortschritt und Betriebserfahrungen dazu genutzt werden, die Sicherheit der Kernenergienutzung jederzeit zu gewährleisten und kontinuierlich weiter auszubauen.



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