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Kerntechnik > FAQs zum Thema > FAQs zur Kerntechnik
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Fragen und Antworten zu Kerntechnik
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1.
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Welche Reaktortypen werden in Deutschland betrieben?
Zur
Stromproduktion werden in Deutschland derzeit zwei Reaktortypen
eingesetzt: 7 Druckwasser- und 2 Siedewasserreaktoren sind in Betrieb.
Beide Reaktortypen erfüllen die gleichen strengen
Sicherheitsanforderungen für kerntechnische Anlagen in Deutschland.
Informationen zu den Funktionsweisen der Reaktortypen sowie den in Betrieb befindlichen, abgeschalteten und stillgelegten kerntechnischen Anlagen finden Sie unter Kerntechnische Anlagen in Deutschland.
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2.
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Worauf basiert die Sicherheit deutscher Kernkraftwerke?
Herzstück
der Auslegungssystematik der deutschen Kernkraftwerke ist ein System
aus hintereinander gestaffelten, unabhängig voneinander wirkenden
Sicherheitsebenen:
- Störungsvermeidung durch hohe Qualität der Auslegung (z.B.
Werkstoffe, Fertigung) und der Betriebsweise (z.B. Fachkunde,
wiederkehrende Prüfungen),
- Störungsbegrenzung durch technische Regel- und Begrenzungseinrichtungen,
- Störfallbeherrschung durch sicherheitstechnische Einrichtungen (u.a. Automatisierung),
- Unfallvorbeugung und -folgenbegrenzung.
Weiterhin kommen bewährte Prinzipien wie ein
Mehrfachbarrierensysten zur Rückhaltung radioaktiver Stoffe, Redundanz
(sicherheitstechnisch wichtige Komponenten sind mehrfach vorhanden),
Diversität (redundante Komponenten stammen von unterschiedlichen
Herstellern und/oder haben unterschiedliche Funktionsweisen), räumliche
Trennung redundanter Komponenten und Entmaschung von Systemen zur
Anwendung.
Auf der Grundlage eines umfangreichen Regelwerks wurde in
Deutschland ein Qualitätssicherungssystem geschaffen, in dessen Rahmen
alle Schritte der Prüfung, der Errichtung und des Betriebs der
deutschen Kernkraftwerke staatlich überwacht werden. Das oberste
Prinzip dieser Aufsicht heißt: Die Sicherheit hat immer Vorrang vor
wirtschaftlichen Überlegungen.
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3.
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Wer überwacht die Sicherheit von Kernkraftwerken?
Hersteller
und Betreiber von Kernkraftwerken sind im Rahmen der gesetzlichen
Verpflichtungen für die qualitätsgerechte Herstellung und den sicheren
Betrieb der Anlagen verantwortlich. Schon während der Errichtung der
Anlagen führen die Landesbehörden eine begleitende Kontrolle durch.
Während der Betriebsphase stehen die Anlagen ständig unter behördlicher
Aufsicht.
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4.
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Wie wird die Sicherheit der Kernkraftwerke überwacht?
Um
den Qualitätsstandard aufrecht zu erhalten, der mit dem Bau eines
Kernkraftwerkes erreicht wurde, sind während der gesamten Lebensdauer
der Anlage neben der normalen Wartung und Instandhaltung sogenannte
"wiederkehrende Prüfungen" durchzuführen. Dazu werden die Anlage und
ihre einzelnen Komponenten nicht nur regelmäßig untersucht, sondern
intensiven Druck- und Funktionsprüfungen sowie Analysen mit modernsten
Methoden unterzogen, beispielsweise Ultraschall-, Wirbelstrom- und
Röntgenuntersuchungen. Mit diesen Prüfmethoden lassen sich Mängel
bereits frühzeitig erkennen, lange bevor sie einen Schaden verursachen
können.
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5.
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Was ist ein GAU?
GAU ist die Abkürzung für "größter anzunehmender Unfall", auch Auslegungsstörfall genannt. Sie bezeichnet den größten Unfall, für den die Sicherheitssysteme noch ausgelegt sein müssen. Die Sicherheitssysteme müssen in einem solchen Fall gewährleisten, dass die Strahlenbelastung außerhalb der Anlage die nach der Strahlenschutzverordnung geltenden Störfallgrenzwerte nicht überschreitet.
Unfälle, die darüber hinausgehen – wie der Unfall in Tschernobyl – werden in den Medien häufig mit dem Begriff "Super-Gau" umschrieben.
Wie gravierend ein realer Störfall in einer kerntechnischen Anlage ist, wird nach einer international abgestimmten Skala, der INES-Skala, bewertet.
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6.
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Was wird in Deutschland getan, um kerntechnische Unfälle zu vermeiden
Gesundheit
und Leben seiner Bürger zu schützen, ist eine der ersten Aufgaben des
Staates. Diese Verpflichtung gilt auch gegenüber Gefahren, die moderne
Technologien oder neue Technik mit sich bringen. Im Bereich der
Kernkraftwerkstechnik, bei der Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen,
beim Transport und bei der Endlagerung radioaktiver Stoffe ist deshalb
Sicherheit das oberste Gebot, ebenso wie bei der Anwendung radioaktiver
Stoffe in Industrie und Medizin.
Am wirksamsten sind jene Sicherheitsmaßnahmen, die von
vornherein mögliche kritische Situationen vermeiden helfen. In
Deutschland muß deshalb jede kerntechnische Anlagen hohe
Sicherheitsanforderungen erfüllen; der Staat überwacht streng die
Planung, den Bau und den Betrieb derartiger Anlagen. Die Betreiber
kerntechnischer Anlagen sind verpflichtet, Vorsorgemaßnahmen gegen
denkbare Unfälle zu treffen - nur dann bekommt die Anlage überhaupt
eine Betriebsgenehmigung. Auch für den Transport radioaktiver Stoffe
oder im Umgang mit radioaktiven Stoffen in Industrie und Medizin gelten
hohe Sicherheitsauflagen.
Obwohl das Risiko eines nuklearen Unfalls also von vornherein
gering gehalten wird, kann es nicht völlig außer acht gelassen werden.
Ereignisse wie in Tschernobyl oder Three Mile Islands haben ebenso wie
der Absturz eines Satelliten mit Kernbrennstoff an Bord deutlich
gemacht, daß Unglücksfälle oder Katastrophen unvermittelt auftreten und
teilweise viele Menschen betreffen können. Folgt der Staat konsequent
seinem Schutzgedanken, müssen neben ausgereiften Sicherheitskonzepten
zusätzlich Vorsorgemaßnahmen für den Notfall getroffen werden.
Zum Schutz der Bevölkerung bei unfallbedingten Freisetzungen
radioaktiver Stoffe ist in der Bundesrepublik Deutschland das
Strahlenschutz-Vorsorgegesetz erlassen worden. Es ist u.a. die
gesetzliche Basis zur Überwachung der Umweltradioaktivität und zur
Vorbereitung von Maßnahmen, um die Strahlenexposition der Menschen so
gering wie möglich zu halten.
Deutschland hat für radiologische Notfallsituationen ein
mehrstufiges Konzept. Es gliedert sich in Pflichten der Betreiber
kerntechnischer Einrichtungen, Pflichten der Bundesländer und des
Bundes.
Die Aufgaben und Maßnahmen der Betreiber kerntechnischer
Anlagen konzentrieren sich auf die Anlage selbst und den umliegenden
Nahbereich. Vor allem sind im Ereignisfall Sofortmaßnahmen einzuleiten,
um die Freisetzungen radioaktiver Stoffe in die Umwelt so gering wie
möglich zu halten. Darüber hinaus ist die radiologische Situation vor
Ort und im Nahbereich der Anlage zu messen; die Meßergebnisse sind den
Landesbehörden zur Verfügung zu stellen. Maßnahmen zum Schutz des
Personals innerhalb der Anlage und in deren Nahbereich sind zu
ergreifen.
Die Länder führen die Aufsicht über die kerntechnischen
Anlagen. Sie organisieren und koordinieren außerdem die Maßnahmen des
Katastrophenschutzes, um im Ereignisfall die radiologischen
Auswirkungen auf die Bevölkerung in der Umgebung der Anlage so gering
wie möglich zu halten. Dazu gehören Maßnahmen wie z.B. die
Verkehrsorganisation, das Vorhalten benötigter Materialien und
Meßmöglichkeiten für die Lagebeurteilung, die Warnung der Bevölkerung,
die Verteilung von Jodtabletten, die Evakuierung und die medizinische
Betreuung besonders stark betroffener Bevölkerungsgruppen sowie die
Ausbildung des entsprechenden Personals.
Im Rahmen des Strahlenschutz-Vorsorgegesetzes hat der Bund im
Ereignisfall unabhängig von speziellen Verursachern bundesweit die
großräumige Lageentwicklung zu ermitteln und zu beurteilen. Das
Bundesminsterium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
ist dabei federführend (IMIS). Es bedient sich seiner nachgeordneten
Behörden, vor allem des BfS, greift aber auch auf andere Bundesbehörden
und auf die Unterstützung durch Landesbehörden zurück, beispielsweise
auf die Labors, in denen die Kontamination von Lebensmitteln und
Futtermitteln gemessen wird. Das BMU gibt entsprechende Empfehlungen an
die Bevölkerung für Verhaltensweisen zum vorsorglichen
Gesundheitsschutz und entscheidet, ggf. in Abstimmung mit dem
Gesundheits- und dem Landwirtschaftsministerium, ob und welche
Maßnahmen erforderlich werden.
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7.
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Gibt es bei nuklearen Notfällen eine internationale Zusammenarbeit?
Viele
Länder haben Vorsorgemaßnahmen für nukleare Notfälle getroffen;
Deutschland ist in ein internationales System des Notfallschutzes
eingebunden, das das nationale Vorsorgekonzept ergänzt. Das
weitreichende internationale Netzwerk dient dazu, rechtzeitig
unerwartete Freisetzungen radioaktiver Stoffe festzustellen und die
Folgen von nuklearen Unfällen für Mensch und Umwelt zu begrenzen.
Schnellinformationsabkommen gibt es im Rahmen der Europäischen
Union und der Internationalen Atomenergiebehörde IAEA in Wien.
Bilaterale Abkommen über den Informationsaustausch gibt es unter
anderem mit Frankreich, den Niederlanden, der Schweiz, der
Tschechischen und der Slowakischen Republik.
Deutschland selbst ist ebenfalls verpflichtet, seine Daten und
Informationen im Ereignisfall zügig den Entscheidungsgremien im Ausland
zur Verfügung zu stellen. Diese Aufgabe nimmt das
Bundesumweltministerium (BMU) wahr.
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8.
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Wurden nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl Konsequenzen für hiesige Reaktoren gezogen?
Die
seinerzeit unter der Federführung der Reaktor-Sicherheitskommission
durchgeführten Überprüfungen ergaben, daß aus der Ursache und dem
Verlauf des Reaktorunfalls in Tschernobyl selbst keine Konsequenzen für
die hiesigen Anlagen zu ziehen waren. Dennoch wurden Maßnahmen des
anlageninternen Notfallschutzes eingeführt, mit denen auch bei äußerst
unwahrscheinlichem Mehrfachausfall von Sicherheitseinrichtungen Schäden
verhindert werden können.
Ziel der "Reaktorsicherheitspolitik" der Bundesregierung ist
und bleibt es, dafür zu sorgen, daß technisch-wissenschaftlicher
Fortschritt und Betriebserfahrungen dazu genutzt werden, die Sicherheit
der Kernenergienutzung jederzeit zu gewährleisten und kontinuierlich
weiter auszubauen.
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