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Meldeverfahren / Störfallmeldestelle
Kriterien für die Anwendung der Meldekategorien
Internationale Bewertungsskala (INES)
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Ereignisse mit erhöhten Radioaktivitätsabgaben

Kerntechnik > Meldepflichtige Ereignisse > Meldeverfahren / Störfallmeldestelle

Meldeverfahren / Störfallmeldestelle des BfS

Erfassung meldepflichtiger Ereignisse aus kerntechnischen Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland

Mit der Verordnung über den kerntechnischen Sicherheitsbeauftragten und über die Meldung von Störfällen und sonstigen Ereignissen (Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung - AtSMV) vom 14. Oktober 1992 (BGBl. I S. 1766) wurde die Verpflichtung der Betreiber kerntechnischer Einrichtungen nach § 7 Abs. 1 AtG, derartige Ereignisse an die jeweils zuständige Landesaufsichtsbehörde zu melden, verbindlich festgelegt.

Das Meldeverfahren umfasst vier Meldekategorien, die - ausgehend von der Dringlichkeit der Information für die Landesaufsichtsbehörde - verschiedene Meldefristen haben.

Einstufung nach der internationalen Bewertungsskala

Unabhängig vom behördlichen Meldeverfahren nach AtSMV erfolgt darüber hinaus die Einstufung der meldepflichtigen Ereignisse durch die Betreiber kerntechnischer Einrichtungen nach der Bewertungsskala der Internationalen Atomenergiebehörde, der "International Nuclear Event Scale" (INES). Anhand der Bewertungsskala wird der Öffentlichkeit eine verständliche Auskunft darüber gegeben, welche Bedeutung ein meldepflichtiges Ereignis für die Sicherheit der Anlage hatte und inwieweit radiologische Auswirkungen auf die Bevölkerung und Umgebung auftraten.

Die internationale Bewertungsskala (INES) umfasst gemäß dem gültigen Benutzerhandbuch die Stufen 1 bis 7 für Ereignisse mit wesentlicher sicherheitstechnischer Bedeutung und die Stufe 0 für Ereignisse mit geringer oder ohne sicherheitstechnische Bedeutung. Somit ist die INES-Einstufung von Ereignissen in acht Stufen möglich (siehe Abb.). Die Bedeutung der einzelnen Stufen wird jeweils durch eine Zahl und eine Kurzbezeichnung gekennzeichnet.

Störfallmeldestelle

Die Störfallmeldestelle des BfS hat die Aufgabe, alle Ereignisse, die in kerntechnischen Einrichtungen (Kernkraftwerke, Forschungsreaktoren, Anlagen der Kernbrennstoffver- und entsorgung) auftreten und von den für die Aufsicht zuständigen Länderbehörden u.a. an das BfS gemeldet werden, zu erfassen, zu dokumentieren und für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit auszuwerten. Das BfS unterstützt damit das Bundesumweltministerium in dessen Aufgabe, die Öffentlichkeit über solche Ereignisse zu unterrichten und trägt durch systematische Auswertung dazu bei, dass Störungen im Betriebsablauf in kerntechnischen Einrichtungen bereits im Vorfeld vermieden werden können.

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