Stufe / Kurz- bezeich- nung |
Aspekte |
| Erster Aspekt: Radiologische Auswirkungen außerhalb der Anlage |
Zweiter Aspekt: Radiologische Auswirkungen innerhalb der Anlage |
Dritter Aspekt: Beeinträchtigung der Sicherheitsvorkehrungen |
| 7 Katastro- phaler Unfall |
Schwerste Freisetzung: Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt in einem weiten Umfeld |
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| 6 Schwerer Unfall |
Erhebliche Freisetzung: Voller Einsatz der Katastrophenschutz- maßnahmen |
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| 5 Ernster Unfall |
Begrenzte Freisetzung: Einsatz einzelner Katastrophenschutz- maßnahmen |
Schwere Schäden am Reaktorkern / an den radiologischen Barrieren |
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| 4 Unfall |
Geringe Freisetzung: Strahlenexposition der Bevölkerung etwa in der Höhe der natürlichen Strahlenexposition |
Begrenzte Schäden am Reaktorkern / an den radiologischen Barrieren Strahlenexposition beim Personal mit Todesfolge |
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| 3 Ernster Störfall |
Sehr geringe Freisetzung: Strahlenexposition der Bevölkerung in Höhe eines Bruchteils der natürlichen Strahlenexposition |
Schwere Kontaminationen Akute Gesundheitsschäden beim Personal |
Beinahe Unfall Weitgehender Ausfall der gestaffelten Sicherheitsvorkehrungen |
| 2 Störfall |
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Erhebliche Kontamination Unzulässig hohe Strahlenexposition beim Personal |
Störfall Begrenzter Ausfall der gestaffelten Sicherheitsvorkehrungen |
| 1 Störung |
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Abweichung von den zulässigen Bereichen für den sicheren Betrieb der Anlage |
| 0 |
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Keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung |
Die im Schema verwendeten Kriterien sind als allgemeine Umschreibungen zu verstehen. Das komplette Handbuch (englisch) für die Anwendung der Skala befindet sich auf der Internetseite der IAEA.