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In Deutschland sind die Länder für die Aufsicht und somit die
Überwachung der Sicherheit von Kernkraftwerken zuständig. Das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit übt im
Rahmen der Bundesauftragsverwaltung die Bundesaufsicht über das Handeln
der Länder aus und sorgt damit für eine einheitliche Handhabung
sicherheitstechnischer Grundsätze und Anforderungen.
Meldepflichtige Ereignisse werden vom Anlagenbetreiber zunächst
der jeweils zuständigen Landesbehörde gemeldet und anschließend von
dieser an das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) weitergegeben. Das BfS
erfasst und dokumentiert die meldepflichtigen Ereignisse. Die jeweils
zuständige Landesbehörde nimmt eine Bewertung der Meldungen der
Betreiber vor und ordnet gegebenenfalls Konsequenzen an.
Über weltweite meldepflichtige Ereignisse informiert die
Internationale Atomenergiebehörde (IAEA) das Bundesumweltministerium.
Das Bundesumweltministerium nimmt die Bewertung internationaler
Ereignisse vor und lässt sich dabei insbesondere durch die GRS beraten.
Meldepflichtige Ereignisse in kerntechnischen Einrichtungen der
Bundesrepublik Deutschland werden seit 1975 nach bundeseinheitlichen
Meldekriterien in der jeweils gültigen Fassung an die atomrechtlichen
Aufsichtsbehörden gemeldet und in einer zentral geführten Liste
erfasst.
Mit der Verordnung über den kerntechnischen
Sicherheitsbeauftragten und über die Meldung von Störfällen und
sonstigen Ereignissen (Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und
Meldeverordnung AtSMV) vom 14. Oktober 1992 (BGBl. I
S. 1766) wurde die Verpflichtung der Betreiber, derartige
Ereignisse an die Aufsichtsbehörde zu melden, rechtsverbindlich
festgelegt. Sinn und Zweck des behördlichen Meldeverfahrens ist es,
sowohl den Sicherheitsstatus dieser Anlagen zu überwachen, als diesen
auch mit den aus den gemeldeten Ereignissen gewonnenen Erkenntnissen im
Rahmen der Aufsichtsverfahren zu verbessern. Die Meldungen stellen eine
wesentliche Basis für die frühzeitige Erkennung etwaiger Mängel ebenso
wie für die Vorbeugung gegen Auftreten ähnlicher Fehler, bzw. die
Erkennung ähnlicher Fehler in anderen Anlagen dar. Meldepflichtige
Ereignisse werden entsprechend der ersten ingenieurmäßigen Einschätzung
nach deren Auftreten den unterschiedlichen Meldekategorien zugeordnet.
Unabhängig vom behördlichen Meldeverfahren nach AtSMV erfolgt
darüber hinaus die Einstufung der meldepflichtigen Ereignisse durch die
Betreiber der kerntechnischen Einrichtungen nach der Bewertungsskala
der Internationalen Atomenergiebehörde, der "International Nuclear
Event Scale" INES.
Die Störfallmeldestelle des BfS hat die Aufgabe, alle
Ereignisse, die in kerntechnischen Einrichtungen (insbesondere in
Kernkraftwerken) auftreten und die von der jeweils zuständigen
Landesaufsichtsbehörde u.a. dem BfS weitergemeldet werden, zu erfassen,
zu dokumentieren und für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit auszuwerten. Die Störfallmeldestelle des BfS
unterstützt das Bundesumweltministerium bei dessen Aufgabe, die
Öffentlichkeit in regelmäßigen Zeitabständen über meldepflichtige
Ereignisse zu unterrichten und veröffentlicht diese Informationen im
Internet. Neben den aktuellen vierteljährlichen Berichten werden die
Jahresberichte über meldepflichtige Ereignisse, unterschieden nach
Kernkraftwerken, Forschungsreaktoren und Anlagen der Kernbrennstoffver-
und entsorgung, angeboten. In einem speziellen Archiv sind die Berichte
der vergangenen Jahre abgelegt. Neben weiteren Informationen zum
Meldeverfahren sind Übersichtskarten mit den Standorten der
kerntechnischen Einrichtungen, die der Meldepflicht unterliegen und
Informationen zum Anlagenstatus enthalten.
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