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Monatsberichte zu meldepflichtigen Ereignissen
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Die Monatsberichte enthalten die nach der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) gemeldeten Ereignisse in Kernkraftwerken und Forschungsreaktoren der Bundesrepublik Deutschland, die im Berichtsmonat von der Störfallmeldestelle erfasst wurden.
Die Monatsberichte werden seit Januar 2010 veröffentlicht und ersetzen die bis Ende 2009 gebräuchlichen Vierteljahresberichte. Die Monatsberichte listen wie die bisherigen Vierteljahresberichte die Ereignisse auf. Sie enthalten zusätzlich zu den Ereignissen der Meldekategorien "E" und "S" auch zu denen der Kategorie "N" einen erläuternden Text. Die Berichte werden durch die Störfallmeldestelle des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) erstellt. Nach Abstimmung mit den atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der betroffenen Bundesländer sowie Freigabe durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) werden die Berichte vom BfS veröffentlicht. Die Bewertungen beruhen auf dem jeweils aktuellen Wissensstand der Störfallmeldestelle und können vorläufig sein. Nach dem Vorliegen neuer Erkenntnisse zu einzelnen Ereignissen werden die Monatsberichte jeweils entsprechend aktualisiert.
Die Monatsberichte sind in der Tabelle zum Download hinterlegt.
Weitere Informationen
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